Hallo,
das war mein bisheriger Stand:
Aktien und Fonds im Depot unterliegen NICHT der gesetzlichen Einlagensicherung, da diese ein Sondervermögen darstellen, keine Einlagen sind und die Bank bzw. der Fondsvermittler diese nur treuhänderisch verwalten.
Weniger bekannt ist die Tatsache, dass es auch für Aktien und Fondsanteile eine Einlagensicherung gibt. Auf den ersten Blick bedürfen sie keines besonderen Schutzes, denn die Bank muss die verwahrten Papiere jederzeit herausgeben, wenn der Anleger sie dazu auffordert. Selbst im Insolvenzfall kann der Anleger verlangen, dass die Bank die Papiere herausgibt oder das Depot auf ein anderes Institut überträgt.
Faktisch kann es jedoch im Fall einer Insolvenz dazu kommen, dass die Bank - beispielsweise wegen des Zusammenbruchs ihres Geschäftsbetriebs - gar nicht in der Lage ist, die für ihre Kunden verwahrten Papiere herauszurücken. Zudem können Banken die Wertpapiere in der Zwischenzeit verpfändet oder verliehen haben, was die Herausgabe ebenfalls erschweren würde. Für diese Fälle gibt es Vorschriften zur Anlegerentschädigung. Ist ein Institut nicht in der Lage, Wertpapiere herauszugeben, sind für Privatanleger lediglich 90 Prozent des Depotwerts - maximal 20.000 Euro - geschützt.
- Wie realistisch ist solch ein Fall, ist dies bereits vorgekommen?
- Bin davon ausgegangen, dass Banken keinen Zugriff haben, um auf das Vermögen meines Depot zuzugreifen und dieses zu verleihen oder zu verpfänden. Kann man dem widersprechen oder ist das der „Preis“ für ein kostenloses Depot? Macht das jede Bank, selbst Sparkassen und VR-Banken? Und wie risikoreich sind diese Tätigkeiten für das Depot?
Danke und Grüße
zf100