Aktien und Fondsanteile (Einlagensicherung)

  • Hallo,


    das war mein bisheriger Stand:
    Aktien und Fonds im Depot unterliegen NICHT der gesetzlichen Einlagensicherung, da diese ein Sondervermögen darstellen, keine Einlagen sind und die Bank bzw. der Fondsvermittler diese nur treuhänderisch verwalten.

    Weniger bekannt ist die Tatsache, dass es auch für Aktien und Fondsanteile eine Einlagensicherung gibt. Auf den ersten Blick bedürfen sie keines besonderen Schutzes, denn die Bank muss die verwahrten Papiere jederzeit herausgeben, wenn der Anleger sie dazu auffordert. Selbst im Insolvenzfall kann der Anleger verlangen, dass die Bank die Papiere herausgibt oder das Depot auf ein anderes Institut überträgt.


    Faktisch kann es jedoch im Fall einer Insolvenz dazu kommen, dass die Bank - beispielsweise wegen des Zusammenbruchs ihres Geschäftsbetriebs - gar nicht in der Lage ist, die für ihre Kunden verwahrten Papiere herauszurücken. Zudem können Banken die Wertpapiere in der Zwischenzeit verpfändet oder verliehen haben, was die Herausgabe ebenfalls erschweren würde. Für diese Fälle gibt es Vorschriften zur Anlegerentschädigung. Ist ein Institut nicht in der Lage, Wertpapiere herauszugeben, sind für Privatanleger lediglich 90 Prozent des Depotwerts - maximal 20.000 Euro - geschützt.


    • Wie realistisch ist solch ein Fall, ist dies bereits vorgekommen?
    • Bin davon ausgegangen, dass Banken keinen Zugriff haben, um auf das Vermögen meines Depot zuzugreifen und dieses zu verleihen oder zu verpfänden. Kann man dem widersprechen oder ist das der „Preis“ für ein kostenloses Depot? Macht das jede Bank, selbst Sparkassen und VR-Banken? Und wie risikoreich sind diese Tätigkeiten für das Depot?


    Danke und Grüße
    zf100

  • Die Frage gab es vor ein paar Wochen schon mal.


    Mir ist ein derartiger Fall nicht bekannt, was aber nichts heißt.


    Wenn die Wertpapiere bei einer Lagerstelle sind (i.d.R. Clearstream) tritt der Fall Leihe / Verpfändung nicht auf. Interessant ist es z.B. beim Wertpapierhandel und Dividenden, da hier ggf. dem Anleger zustehende Gelder gerade bei der Bank sind.


    s.a. Stichwort Anlegerentschädigung hier https://www.bafin.de/DE/Verbra…nlagensicherung_node.html

  • Um eine Verpfändung bzw. Verleihung der Wertpapiere zu verhindern kann man angeblich eine unlimitierte Verkaufsorder stellen - natürlich zu einem Limit, welches realistischer Weise nicht erreicht wird.

  • Kann man dahingehend sagen, das eine aktiver Fonds idR in einer Hinsicht sicherer ist, da er Wertpapierleihe ausschließen oder begrenzen kann?

  • Bezogen auf die DAB Bank (BNP Paribas) FRA


    Heißt das:
    max. 70.000 €
    statt 90% / max. 20.000 €?


  • @Kater.Ka
    Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht so wirklich.


    Wenn man das analog zur gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 €/Bank) sehen würde, müsste man dann sagen, dass man Depots bis 20.000 € anlegen sollte und darüber hinaus weitere auf andere Banken verteilt?


    Rein aus Sicherheitsaspekten wäre unabhängig von der Depotgröße demnach (mit) das sicherste ein Depot bei einer Genossenschaftsbank (z. B. VR Bank oder BBBank) und/oder Sparkasse aufgrund der speziellen Institutssicherung (BVR/DSGV), oder?


    [..]Den Anspruch auf Entschädigung aus „Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften“ und dessen Umfang regelt das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), das für alle in Deutschland tätigen Kreditinstitute verbindlich ist. „Dieses Gesetz und die entsprechende Regelung gibt es seit 1998“, sagt ein Experte des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Während aber die gesetzliche Einlagensicherung in Europa im Zuge der Finanzkrise von 20.000 auf 100.000 Euro erhöht worden sei, habe man die ursprüngliche Höchstgrenze beim Anlegerschutz beibehalten. Ein Richtlinienentwurf der EU aus dem Jahr 2010, mit dem das geändert werden sollte, sei wieder verworfen worden, weil er nicht ausgereift gewesen sei, heißt es vom BdB.[..]

  • Ich verstehe das wie im anderen Post #2 ausgeführt so, dass es um den Fall geht, dass es Forderungen aus Wertpapieren geht, die die Bank erfüllen muss, bzw. um von der Bank verwahrten Wertpapieren.


    Beim ersteren Fall geht es um mMn um Verkaufserlöse und Dividenden. Daher wäre es sinnvoll derartige Transaktionen auf 20 T€ zu beschränken.
    Im zweiten Fall geht es um die Verwahrung der Wertpapiere durch die Bank. Das kenne ich so nicht, da die Wertpapiere i.d.R. bei einer Lagerstelle liegen.


    Den letzte Teil bei der FGDR lese ich so, dass die Wertpapiere warum auch immer vom Depot verschwunden sind und die Bank pleite ist.

  • Wenn die Wertpapiere bei einer Lagerstelle sind (i.d.R. Clearstream) tritt der Fall Leihe / Verpfändung nicht auf.

    Das wäre dann der Fall bei z. B. Anleihen/Zertifikaten, oder?


    Durch die gesetzliche Anlegerentschädigung werden Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften geschützt. Hierbei handelt es sich um Gelder, die Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden (z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse).


    Geschützt sind zum anderen Ihre Ansprüche gegen Ihre Bank auf Herausgabe der für Sie verwahrten Wertpapiere. Diese Entschädigung greift dann ein, wenn ein Institut Ihre Wertpapiere oder Gelder unterschlagen oder veruntreut hat und nicht mehr herausgeben kann.

    Das bedeutet doch dann, dass die Sicherung von max. 20.000 € NICHT auf den gesamten Depotwert bezieht,
    sonder NUR auf die Wertzuwächse (allg. Rendite) einer Aktie oder Fonds, die sich mit im Depot befinden:


    Depot
    Aktien und Fonds: Gesamtvolumen
    = 100.000 €


    20% Wertsteigerung nach x Jahren
    = 20.000 €


    Kundenforderungen über Anlegerentschädigung sind komplett abgesichert gegenüber Zahlungsunfähigkeit der Bank und nicht wieder beschaffbarer Anteile
    Aktien- und Fondsanteile (100.000 €) können im Falle einer Bankenpleite auf eine andere Bank übertragen werden

  • Punkt 1 verstehe ich die Frage nicht. Das Emittentenrisiko ist mMn nicht abgedeckt.


    Punkt 2 hast Du mMn falsch verstanden. Die Aussage bezieht sich nicht auf den Depotwert sondern auf Transaktionen, Es hat nichts mit dem Wertzuwachs zu tun.


    Wo kommen die 100 T€ im letzten Satz her?

  • Punkt 1 verstehe ich die Frage nicht. Das Emittentenrisiko ist mMn nicht abgedeckt.

    War auf die Unterscheidung (Wertpapier und Wertpapierhandel) aus deinem Beitrag #2 bezogen.

  • Punkt 2 hast Du mMn falsch verstanden. Die Aussage bezieht sich nicht auf den Depotwert sondern auf Transaktionen, Es hat nichts mit dem Wertzuwachs zu tun.


    Wo kommen die 100 T€ im letzten Satz her?

    Beitrag #10
    Das bedeutet doch dann, dass die Sicherung von max. 20.000 € NICHT auf den gesamten Depotwert bezieht,
    sonder NUR auf die Wertzuwächse (allg. Rendite) einer Aktie oder Fonds, die sich mit im Depot befinden:


    Depot
    Aktien und Fonds: Gesamtvolumen
    = 100.000 €

  • Die Aussage bezieht sich nicht auf den Depotwert sondern auf Transaktionen,

    Kannst du da vielleicht ein konkretes Beispiel machen?
    Vielleicht sogar mit den Werten meines fiktiven Beispiels?

  • War auf die Unterscheidung (Wertpapier und Wertpapierhandel) aus deinem Beitrag #2 bezogen.

    Das steht im Text der BaFin, dass das z.B. Erlöse beim Verkauf und Dividenden sind, hat nichts mit Anleihen und Derivaten zu tun.

    Kannst du da vielleicht ein konkretes Beispiel machen?

    Bei einem Verkauf der Wertpapiere in einer Transaktion über eine Bank im Wert von 120 T€ sind nur 20 T€ davon abgesichert, auch wenn die Bank gerade in den Tagen insolvent wird. Wenn darauf eine Dividende von 4% ausgeschüttet wird sind diese 4% * 120 T€ = 4.800 € abgesichert sofern die Bank am Zahltag insolvent wird.
    Sobald die Zahlungen auf Deinem Konto sind und Du die dort belässt gelten dann die 100 T€, d.h. dann wird der Verkaufserlös bei der Abwicklung auf 100 T€ gekürzt..

    Das bedeutet doch dann, dass die Sicherung von max. 20.000 € NICHT auf den gesamten Depotwert bezieht,
    sonder NUR auf die Wertzuwächse (allg. Rendite) einer Aktie oder Fonds, die sich mit im Depot befinden:

    Nein.

  • Dann bedeutet das, dass sich die Anlegerentschädigung jeweils nur auf die
    a) Transaktion und
    b) geschuldeter Gelder (z. B. Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse).
    bezieht


    UND NICHT auf den Depotwert, dieser stellt ein Sondervermögen dar, das nicht geschützt werden muss, da dieses nur treuhänderisch verwahrt wird (über die Bank; liegt i.d.R. bei Clearstream).


    1. Das bedeutet, dass eine Transaktion (z. B. Verkauf) und die geschuldeter Gelder (z. B. Ausschüttungen) jeweils zu 20 T€ abgesichert sind: pro Bank/Anleger und pro Transaktion und geschuldeten Geldern?


    2. Bezug auf „Ausschüttungen“: macht dies hier einen Unterschied bei einem Fonds, der jährlich
    a) ausschüttet (und Wiederanlage) oder b) nicht ausschüttet? c) zählt das dann zum Sondervermögen oder Ausschüttungen/Divideneden? Über Anlegerentschädigung abgesichert?


    2. Um bei dem Beispiel zu bleiben:
    a) 120 T€ auf 6 Auszahlungen á 20 T€ verteilen würde funktionieren?
    b) Oder gilt die Anlegerentschädigung pro Kunde/Bank und nicht je Transaktion?
    c) Was wär im diesem Fall eine sichere Alternative?


    3. In Bezug auf die DAB Bank (BNP Paribas FRA)

    Heißt das:
    max. 70.000 €
    statt 90% / max. 20.000 €?

    Die Garantie gilt bis zu 70.000 € pro Kunde und pro Kreditinstitut. Abgesehen von Sonderfällen wird die Entschädigung innerhalb von 3 Monaten gezahlt.
    Bis zu 70.000 €, wenn Ihr Abrechnungskonto von einer Investmentgesellschaft geführt wird und es auf € oder eine andere Währung des EWR lautet,

  • Vorbemerkung: Die Anlegerentschädigung greift auch bei Unterschlagung o.ä. des Sondervermögens (s. BaFin-Link)


    Zu 1. pro Anleger


    Zu 2. Es geht nur um Transaktionen, die durch die Bank laufen. Eine Thesaurierung ist eine fondsinterne Maßnahme. Die Wiederanlage geht mMn durch die Bank.


    Zum zweiten 2. b) pro Anleger für alle Forderungen, daher würde a) funktionieren sofern die einzelne Transaktion abgeschlossen ist


    Beachten: Es sind nur 90% geschützt.


    Zu 3. so lese ich das.

  • Zum zweiten 2. b) pro Anleger für alle Forderungen, daher würde a) funktionieren sofern die einzelne Transaktion abgeschlossen ist

    Ist das denn die Praxis, dass man z. B. seinen Fonds „gestückelt“ auszahlen lässt?


    Ist das eher Theorie oder Praxis? Man kann ja nie genau wissen, wie die aktuelle Lag seiner Bank ist, was eine mögliche Zahlungsunfähigkeit angeht.


    Beachten: Es sind nur 90% geschützt.

    90% aber max. 20 T€, oder auf was bezogen?

  • Ist das eher Theorie oder Praxis?

    Da ich ein Positionsmanagement mit Beschränkung der Größe pro Position habe sind meine zu handelnden Positionen nicht so groß. Ferner habe ich mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken. In der Summe betrifft mich die Grenze insofern n der Praxis nicht.


    90% aber max. 20 T€, oder auf was bezogen?

    (2) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20 000 Euro.


    s, http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html

  • (2) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20 000 Euro.

    Entspricht: 90% aber max. 20 T€, oder nicht?


    Also Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften:
    < 20 T€ = max. 90%
    > 20 T€ = max. 20 T€