Aktien und Fondsanteile (Einlagensicherung)

  • Bin mir nicht genau sicher, ob 20 T€ eine absolute Grenze darstellt.

  • Um eine Verpfändung bzw. Verleihung der Wertpapiere zu verhindern kann man angeblich eine unlimitierte Verkaufsorder stellen - natürlich zu einem Limit, welches realistischer Weise nicht erreicht wird.

    Geht eine mögliche Verpfändung von Wertpapieren nicht vom Depotinhaber aus und nicht von der Bank? Sprich, dass die Bank meine Wertpapiere als Sicherheit verpfänden kann (analog zur Wertpapierleihe).

    Widerspricht sich das nicht? „unlimitierte Verkaufsorder stellen - natürlich zu einem Limit“?

  • Widerspricht sich das nicht? „unlimitierte Verkaufsorder stellen - natürlich zu einem Limit“?

    gemeint war wahrscheinlich zeitlich unlimitiert, preislich limitiert.

    Geht eine mögliche Verpfändung von Wertpapieren nicht vom Depotinhaber aus und nicht von der Bank? Sprich, dass die Bank meine Wertpapiere als Sicherheit verpfänden kann (analog zur Wertpapierleihe).

    Ggf. ist die Frage falsch formuliert. Es gibt mMn zwei Fälle. Im Fall Wertpapierkredit gehe ich davon aus, dass das Depot als Sicherheit dient und im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers die Bank die Sicherheit verwerten kann. Der andere Fall ist die Verpfändung der Wertpapiere durch die Bank zur Absicherung derer Geschäfte. Das ist mMn pflichtwidrig und im Falle der Schieflage würde damit die Anlegerentschädigung greifen.

  • Ggf. ist die Frage falsch formuliert. Es gibt mMn zwei Fälle. Im Fall Wertpapierkredit gehe ich davon aus, dass das Depot als Sicherheit dient und im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers die Bank die Sicherheit verwerten kann. Der andere Fall ist die Verpfändung der Wertpapiere durch die Bank zur Absicherung derer Geschäfte. Das ist mMn pflichtwidrig und im Falle der Schieflage würde damit die Anlegerentschädigung greifen.

    Danke, habe das mal als Frage formuliert an meinen Broker weitergeleitet – werde berichten.

  • Danke, habe das mal als Frage formuliert an meinen Broker weitergeleitet – werde berichten.

    Es kamen zwei allgemeine Absätze zum Thema Einlagensicherungsgesetz und Sicherungssystem in Deutschland.

    Der einzig konkrete Satz war:
    „Die Wertpapiere unseres Kunden werden durch uns nicht beliehen."

    Bin mir nicht sicher, was das in dem Fall bedeutet:
    bedeutet beleihen = verpfänden?

  • Habe ich das richtig verstanden?

    Wertpapierleihe (gilt nur im regulären Betrieb)
    Muss per AGB bzw. Vertrag zwischen Bank/Broker und Kunden explizit vereinbart wurden sein (aktuell jedoch eher die Ausnahme), so dass die Bank, die sich im Kundendepot befindlichen Wertpapiere (gegen eine Gebühr) an Dritte verleihen darf.

    Verpfändung (gilt nur bei Insolvenz der Bank)
    Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank, kann die Bank u. a. Wertpapiere aus Kundendepots oder Gelder von Kundenkonten* als Sicherheit gegenüber Dritten verpfänden. Die gesetzliche Anlagensicherung in Höhe von max. 90% bzw. 20.000 € gilt weiterhin.

    * unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 €

  • Habe ich das richtig verstanden?

    Nein.


    Das Verpfändungsthema ist mMn falsch dargestellt.


    Kundengelder sind eine Forderung des Einlegers, die in einem undefinierbaren Pool sind, verliehen werden, ... , sind sowieso immer in Gefahr. Der Kunde haftet für Schulden der Bank und kann daher im Falle der Insolvenz diese Einlage komplett verlieren. Den Kleinanleger bis 100 T€ ( je nach Sicherungseinrichtung auch höher) schützt dann die Einlagensicherung im Falle dieses Verlustes und entschädigt den Anleger für diesen Verlust.


    Bei der Anlegerentschädigung werden zum einen die schwebenden Geschäfte aus dem Wertpapierhandel und u.a. eine gerade laufende Dividendenzahlung geschützt, denn diese sind solange sie nicht auf dem Konto sind keine Einlage.


    Eine Verpfändung von extern gelagerten Wertpapieren darf mMn nicht stattfinden, denn sie sind Kundeneigentum. Ausnahme ist wie in #24 schon dargestellt das Pfandrecht der Depotbank aufgrund von Forderungen an den Anleger. Dazu bitte die "Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte" studieren, die Du im Zuge der Depoteröffnung bestätigt hast. Praktisches Beispiel ist die Sparplanausührung mit Lastschrift von externem Konto. Sollte das nicht gedeckt sein ist die Bank in Vorleistung gegangen und muss ja wieder irgendwie an ihr Geld kommen.

  • Was für mich wichtig zu wissen ist
    Ich möchte, dass durch meinen Kauf von Aktien und Fonds ausschließlich ich über mein Depot verfüge. D. h., die Depotbank soll keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Gewinn (Transaktionskosten/Spesen mal ausgenommen) durch meine Depotwerte erzielen können, z. B. durch Wertpapierleihe. Bis vor Kurzem bin ich noch davon ausgegangen, dass das klar sein sollte, da mein Depot durch die Bank nur als Sondervermögen verwaltet wird und diese somit keinen keinen direkten Zugriff darauf hat, um damit weitere eigene Geschäfte/Interessen zu Verfolgen.


    Mit geht es nicht darum, falls ich selber ggfs. selber zahlungsunfähig werden sollte, dass meine Bank mein Depot zur Einnahmensicherung verpfänden darf und dies zu "Geld machen kann", um meine Schuld zu begleichen.


    Was mir bisher klar ist

    Das meine Bank keine Wertpapierleihe betreibt wurde mir schriftlich bestätigt und zugesagt.


    Was mir noch unklar klar ist

    Ob meine Bank meine Wertpapiere verpfänden bzw. beleihen darf, um eigene wirtschaftliche Interessen zu Verfolgen – im regulären Betrieb (Kauf/Verkauf im Depot) – und nicht im Falle meiner eigenen evtl. Zahlungsunfähigkeit.

    Was ich zum Thema "Pfandrecht" in den Bedingungen gefunden habe s. Screenshot
    Bezieht sich dann nur auf meine Zahlungsunfähigkeit, oder? Also nicht auf meine Anliegen oben


  • Was ich zum Thema "Pfandrecht" in den Bedingungen gefunden habe s. Screenshot
    Bezieht sich dann nur auf meine Zahlungsunfähigkeit, oder? Also nicht auf meine Anliegen oben

    Genau. Ich hatte die Bedingungen von Trade Republic eingehender studiert aufgrund einer anderen Anfrage und diese sind auf den ersten Blick gleich. Darauf habe ich auch meine Antwort in #24 bezogen. In diesen Bedingungen steht auch, dass die Wertpapiere nicht durch die Bank verwahrt werden sondern von Lagerstellen. Daher argumentiere ich dass der Fall der Verpfändung durch die Bank widerrechtlich wäre. Banken machen manchmal kriminelle Sachen, siehe die ergangenen Millionen- und Milliardenstrafen. Sollte in Zuge derartiger Machenschaften die Bank zahlungsunfähig werden greift die Anlegerentschädigung.


    Soweit so schlecht. Du wirst nie verhindern können, dass kriminelle Energie im Spiel ist, speziell bei Gier oder schlechter wirtschaftlicher Lage Deines Kreditinstituts. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Banken Dinge tun, die in den Bedingungen ausgeschlossen sind. Speziell in Deinem Fall kann eben nicht ausgeschlossen werden, dass Deine Wertpapiere auf irgend eine Weise verloren gehen. Man hat ja auch schon gehört, dass Konten mit Milliarden drauf plötzlich nicht mehr da waren ...


    Meine Antwort darauf ist Diversifikation, wir haben insgesamt sechs Depotbanken, je ein Girokonto bei den Genossen und bei einer Sparkasse, und die daran gekoppelten Tagesgelder in vier verschiedenen Einlagensicherungskreisen.

  • Mir geht es in erster Linie, darum das Banken mit meinem Geld, dass ich z. B. in Wertpapiere anlege, keinen Bullshit finanzieren können – Thema: Fair Finance Guide Deutschland https://www.fairfinanceguide.de


    Wenn ich das richtig verstehe, spielt es in diesem keine Rolle, ob ich ein Depot – ohne weitere Bareinlagen auf deren Konten – bei einer nachhaltigen Bank (z. B. GLS), bei einer privaten (z. B. ING) oder VR bzw. Sparkasse eröffne, da Wertpapierleihe oder Verpfändung durch die Bank gemäß deren Bedingungen und/oder gesetzlich ausgeschlossen/verboten ist – zur Absicherung gibt es dafür die Anlegerentschädigung .

    Diversifikation bin ich dabei.

  • Wir sollten Druck auf unsere Abgeordneten machen, daß diese lächerliche Depotabsicherung auf eine realistische Höhe von 1 Mio. € erhöht wird.

    Hey! Weshalb so bescheiden?


    Die einzig faire Variante wäre eine Absicherung in unbegrenzter Höhe!!!


    Sowohl für Depot- als auch Einlagensicherung!!!

  • ... falls es interessiert... ein Zitat:


    Wertpapierkonten von Kunden bei Interactive Brokers (IB) unterstehen dem Schutz der Securities Investor Protection Corporation („SIPC“) bis zu einer maximalen Deckungssumme von 500,000 US-Dollar (Teil-Limit für Barmittel: 250,000 US-Dollar) und werden darüber hinaus durch die Überschuss-SIPC-Police von Interactive Brokers bei bestimmten Versicherern von Lloyd's of London gesichert¹ , die eine zusätzliche Summe von bis zu 30 Millionen US-Dollar (Teil-Limit für Barmittel: 900,000 US-Dollar) abdeckt, vorbehaltlich einer Gesamtsumme von maximal 150 Millionen US-Dollar.


    Weiter geht’s...


    ... profitieren Sie darüber hinaus an dem Banken-Einlagensicherungs-Übertragungsprogramm, das für Kunden entwickelt wurde, um ihnen zusätzlichen Versicherungsschutz auf Barmittel, die sie in ihren Brokerage-Konten halten, zu gewährleisten. Das Programm bietet bis zu $2.5 Millionen an Versicherungsschutz durch die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) für die in Ihrem Kundenkonto gehaltene Barsalden. Zusammen mit dem bereits bestehenden Versicherungsschutz durch die Securities Investor Protection Corporation (SIPC) für die ersten $250,000 an Barmitteln in den Konten Ihrer Kunden, wird sich der Versicherungsschutz insgesamt auf $2.75 Millionen belaufen.


    Zitat Ende.


    Aaaalso, ich bin nicht Kunde bei IB und werbe in keinster Weise für diesen Laden!

    Ich habe mir nur mal erlaubt beim „Übern-Tellerrand-Kucken“ zu helfen.

    Meine Depots incl. der Verrechnungskonten (bei anderen Läden) sind auch per Versicherungspolicen über die staatlichen Regelungen hinaus „gesichert“. Theoretisch könnten auch die Versicherer umgehen... und die Rückversicherer... aber...

  • Dazu einen undatierten Artikel gefunden: https://www.faz.net/aktuell/fi…wie-gedacht-12242907.html

    Ahh, interessant.... neben den "man in the Middle" Betrugsmöglichkeiten (also die Bank tut nur so, als ob sie liefert) fällt mir adHoc noch eine andere Möglichkeit ein.

    In Globalurkunden können nur ganze Stücke eingetragen werden. Da bei Sparplänen oft nicht volle Stücke gekauft werden, sammelt die Bank das ganze Bankintern in einer eigenen Verbriefung. Da kann man dann nach Herzenslust stückeln. Die Bank sichert das ganze in Summe über alle Depots von allen mit eigenen Stücken ab.

    Erst beim Transpot der Stücke in ein anderes Depot erfolgt der Umschreibeprozess von Bankintern zur Globalurkunde.

    Daher kann man auch nur volle Stücke Transportieren. Aber bis es soweit ist, kann die Bank intern theoretisch machen was sie will.

    Hinweis: Das hat mir so noch kein Banker offiziel bestätigt aber eine Gegenrede haben die auch nicht dagegen gemacht.

  • Ich habe aus den Beiträgen aber noch nicht entnehmen können, was das konkret für meine Wertpapiere (ETF und ARERO) bei Smartbroker und Trade Republic bedeutet. Bei Depotgröße >20k safe oder nicht?

    Der Artikel taucht wie das Ungeheuer von Loch Ness alle paar Monate hier auf, entsprechend gibt es die Antworten in diesem Thread bzw. über die Suchfunktion.


    Kurz gefasst:

    Die Wertpapiere werden verwahrt, gehören dem Kunden und zählen nicht zum Vermögen der Bank. Sie liegen bei Lagerstellen, i.d.R. Clearstream und haben insofern mit der Bank nichts zu tun. (Das ist im übrigen ein Unterschied zu Kontoeinlagen, die gehören der Bank und der Einleger hat nur eine Forderung gegen die Bank).

    Die Anlegerentschädigung bezieht sich auf Forderungen aus Wertpapiergeschäften (Kauf, Verkauf, Dividenden) sowie Veruntreuung und Unterschlagung durch die Bank.


    Gut dargestellt bei der BaFin https://www.bafin.de/DE/Verbra…nlagensicherung_node.html im fünften und sechsten Punkt.


    Zu den konkreten Fragen:

    Bei den Bruchstücken steht zumindest bei TR in den Bedingungen, dass die Bruchstücke nicht mit physischem Bestand hinterlegt sein müssen. (Bei Bedarf suchen, hatte ich vor einigen Tagen gepostet). Hier würde dann die Anlegerentschädigung greifen.

    Speziell bei Smartbroker gilt die französische Entschädigungsgrenze von 70 T€ SCHUTZ IHRER EINLAGE BEI INSOLVENZ IHRER BANK (garantiedesdepots.fr)

    Wie weiter oben schon ausgeführt gibt es ein theoretisches Risiko, wenn die einzelne Wertpapiertransaktion größer als22T€ ist (90% davon dann 20T€) bei nicht-französischer Sicherung ist.

  • Gerade habe ich das neue PLV von Consors bekommen. Dort wird nun angeboten, dass die Wertpapiere bei Clearstream auf einem separaten Konto und nicht in einem Sammeldepot gehalten werden. Das würde ein weiteres potenzielles Risiko ausschließen.


    Kleiner Wermutstropfen: kostet 30 T€ einmalig und 32 T€ jährlich, jeweils netto.