Höhe Freistellungsauftrag bei Aktien-ETFs

  • Hallo zusammen,


    seit 2018 gibt es bei thesaurierenden Aktien-ETFs ja die Vorabpauschale. Und idealerweise kann das Zahlen von Steuern auf (potenzielle) ETF-Gewinne bzw. die Vorabpauschale durch den geschickten Einsatz des Sparerpauschbetrags bzw. Freistellungsauftrags vermieden werden. Aber kann mir jemand sagen welchen Betrag der Freistellungsauftrag abdecken sollte?
    Ein Beispiel auf Basis des Finanztip-Videos zum Thema ETFs und Steuern auf youtube (Werte für 2018), um mein Anliegen zu verdeutlichen:
    ETF-Depotwert am Anfang des Jahres: 10.000 EUR
    ETF-Depotwet am Ende des Jahres: 10.500 EUR
    Vorabpauschale: 10.000 EUR x Basiszins 0,87% x 0,7 = 60,90 EUR
    Vorabpauschale ist niedriger als der potenzielle Gewinn i.H.v. 500 EUR, daher wird die Pauschale für die Ermittlung der Steuer herangezogen.
    Bei Aktien-ETFS sind jedoch 30% der Gewinne steuerfrei, d.h. es sind tatsächlich nur 70% der Vorabpaschaule oder 42,63 EUR zu versteuern.
    Hierauf die Kapitalerstragssteuer i.H.v. 26,375% ergibt Steuern in Höhe von 11,24 EUR.


    Aber welchen Teil meines Sparerpauschbetrags hätte ich in diesem Fall mindestens einsetzen müssen, um keine Steuern zahlen zu müssen?
    61 EUR, um die Vorabpauschale komplett abzudecken?
    43 EUR, um den letztlich zu versteuernden Teil der Vorabpauschale i.H.v. 70% vollständig abdecken zu können?
    Oder sogar nur 12 EUR, um die auf den Ertrag anfallenden Steuern abdecken zu können?
    Ich hätte zu den 43 EUR tendiert, bin mir aber nicht ganz sicher.


    Und noch eine zweite Frage: die bei ausschüttenden ETFs ausgezahlten Dividenden müssen immer zu 100% versteuert werden (keine Teilfreistellung), oder?!
    Danke vorab für eure Hilfe.


    Honigtopf

  • Bist du bei mehreren Banken?
    Wenn nur eine Bank, was spricht dann dagegen, den kompletten FSA zu erteilen?


    Alternativ kannst du auch den vollen FSA bei der Bank mit der Vorabpauschale erteilen.
    Sie wird dann Anfang des Jahres den Freibetrag teilweise beanspruchen.
    Danach kannst du ihn von dem vollen Betrag auf den beanspruchten Betrag ändern lassen, und die Differenz dann bei deinen anderen Banken erteilen.

  • In dem Rechenbeispiel sind die 43 € richtig, allerdings ist inzwischen der Basiszins viel niedriger.
    Auch bei Ausschüttungen wird bei berechtigten ETF die TFS angewandt.

  • Hallo fredo47,


    ich muss den FSA leider auf mehrere Banken verteilen.


    Weißt Du zufällig wie man zuviel gezahlte Kapitalerstragssteuer nachträglich erstattet bekommt?
    Berücksichtigt das Finanzamt bei der Prüfung der Steuererklärung die Kapitalerträge über alle Konten automatisch mit dem Freibetrag i.H.v. 801 EUR? Oder muss das jeder Anleger selber möglichst genau aufteilen, um keinen Freibetrag zu verschenken?


    Und wie ist das bei ggf. an anderer Stelle realisierten Verlusten aus Aktienverkäufen:
    muss man die anhand einer Verlustbescheinigung in der Steuererklärung angeben, um ggf. zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück zu erhalten?


    Honigtopf

  • Im Rahmen der Steuererklärung wird eine Gesamtoptimierung seitens des Finanzamts durchgeführt. Es ist trotzdem sinnvoll den Freistellungsauftrag entsprechend den erwarteten Erträgen aufzuteilen, damit man den Effekt gleich hat und nicht erst im Folgejahr.


    Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Wenn man dort keine Aktiengewinne macht wo die Verluste entstanden sind geht es nur über die Steuererklärung mit Verlustbescheinigung. Dafür gibt es dann bei den anderen Depotbanken auf der Steuerbescheinigung die Zeile "Gewinn aus Aktienveräußerungen",