Vermögenswirksame Leistungen - So lohnt sich VL-Sparen richtig

  • Guten Tag,


    da ich nun seit kurzem ein kleines Häusle und damit einhergehende Darlehen mein Eigen nenne, bin ich natürlich auf der Suche nach Möglichkeiten der Finanzoptimierung.


    Mein AG zahlt VWL, diese habe ich allerdings bisher nicht in Anspruch genommen. Ich würde dieses Geld natürlich gerne haben und direkt in die Tilgung laufen lassen, meine Bank (DKB) verweigert dies allerdings. Nun habe ich an anderer Stelle gelesen, dass ich mir die VWL auch auf das eigene Girokonto auszahlen lassen kann und müsste nur meinem AG den Nachweis erbringen, dass die VWL-Gelder auch zur Sondertilgung eingesetzt wurden. Können Sie das Bestätigen? Ist dafür etwas Besonderes möglich? Worauf begründet sich diese Möglichkeit?


    Sonderlich häufig wurde ich beim Googlen auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen (Die Finanzlobby weiß, wie sie googles Algorithmen spielen muss)…


    Ich bin gespannt auf Eure Antworten.


    Freundliche Grüße,
    F.Lesch

  • Bei Bausparkassen lassen sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) die monatlichen Tilgungen problemlos um VL aufstocken. Bei Banken und Sparkassen kann es schwieriger werden. "Wenn kein Recht auf Sondertilgung explizit vereinbart ist, weigern sich Kreditinstitute oft, nachträglich eine höhere Tilgung zu vereinbaren. Wenn das Kreditinstitut zustimmt, überweist der Arbeitgeber die VL direkt auf das Darlehenskonto", sagt Finanzexpertin Stephanie Heise von der VZ NRW. Arbeitnehmer, die eine Finanzierung planen, sollten die ergänzende Tilgung des Darlehens mit VL mit ihrer Bank vereinbaren. Schulden schneller abzubezahlen ist in der Regel attraktiver, als Geld zu Minizinsen anzulegen.


    https://www.sueddeutsche.de/wi…n-die-klassiker-1.3854569

  • Moin Helmut,


    Danke schonmal für deine Antwort.


    In meinem Darlehensvertrag ist natürlich die Option für Sondertilgungen enthalten, allerdings müssen diese pro Überweisung min. 1000 € hoch sein. Deshalb lehnt der Darlehensgeber (DKB) die Direktzahlung des AG auf das Darlehenskonto (zu Recht) ab.


    Deshalb suche ich nach der Möglichkeit über den Umweg meines Girokontos an die VWL ran zu kommen. Ein "Auffüllen" der VWL-Zahlungen des AG, um über die Mindestgrenze der Sondertilgung zu kommen, wäre ja kein Problem.


    MfG,
    Florian

  • PS:
    Bin gerade in einem anderen Thread über folgenden Link gestolpert:



    5. VermBG § 3
    (3) Für eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen an den Arbeitnehmer zu überweisen, wenn dieser dem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung seines Gläubigers vorgelegt hat, daß die Anlage bei ihm die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5 erfüllt *; Absatz 2 gilt in diesem Falle nicht. Der Arbeitgeber hat die Richtigkeit der Bestätigung nicht zu prüfen.


    *(1) 5. als Aufwendungen des Arbeitnehmers
    a) zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland belegenen Wohngebäudes oder einer im Inland belegenen Eigentumswohnung,

  • Was du auch machen könntest: Die VWL in einen ETF laufen lassen und das gesammelte Geld immer dann, wenn das Minimum von 1.000 Euro erreicht ist, aus dem Depot entnehmen und zur Sondertilgung bei deiner Bank einsetzen.


    Eigentlich sollte ein VL-Vertrag für einen Aktienfodssparplan sieben Jahre bestehen. Aber wenn du keine staatliche Förderung erhältst, weil du mehr als 20.000 Euro im Jahr verdienst, kannst du vorher prämienschädlich kündigen und die VWL dann in einen neuen Vertrag einfließen lassen.


    Das wäre allerdings ein unbequemer Umweg, über den du die VWL deines Arbeitgebers zur Sondertilgung einsetzt.

  • Moin Elch,


    danke für den Vorschlag.


    Ähnlich hatte ich da auch bereits drüber nachgedacht, allerdings dürften da die Gebühren dann wohl die Vorteile fast auffressen, wenn man immer gleich wieder alles raus nimmt... Noch dazu reden wir hier über Zeiträume von nem Jahr. Da ist das Risiko für Verluste ziemlich hoch und entspricht eher nicht dem FT Grundsatz by and hold.


    MfG

  • Noch dazu reden wir hier über Zeiträume von nem Jahr. Da ist das Risiko für Verluste ziemlich hoch und entspricht eher nicht dem FT Grundsatz by and hold.

    Stimmt, da hast du Recht. Aber vielleicht gibt es ja einen VL-Sparplan oder etwas ähnliches, was weniger Risiko hat und wo du dieses Prinzip ebenfalls anwenden kannst? Damit kenne ich mich nicht aus, aber eventuell hat ja hier jemand eine Idee...

  • Die VWL Zahlung kann nicht zusätzlich zu der vereinbarten Rate gezahlt werden.
    Nur als Teilzahlung.
    So habe ich das bei meiner Baufi bei der Allianz !problemlos! kombinieren können.


    Wenn DKB dann immer noch nicht will, einfach den Ombudsmann einschalten.



    Oder VWL in kleinem Bausparvertrag 5000€ somit 2500€ Einzahlung ansammeln.

  • Moin Tom,


    ich nehme an, dass du bei der Allianz die Bafi direkt so aufgebaut hast? Ich versuche jetzt mit bestehender BauFi die VWL da einzubauen. Vielleicht stellen die dich deshalb quer?!


    Ich versuche jetzt den Weg der Direktauszahlung über meinen AG. Melde mich ob 's klappt.


    MfG

  • Moin Tom,


    leider weigert sich die DKB vehemente zusätzliche Schriftstücke in jeglicher Form heraus zu geben.


    Das Schlichtungsverfahren läuft, allerdings schreint der Obmann ähnlich wenig Erfolg zu haben.


    Weiß jemand, ob grundsätzlich jedes Annuitätendarlehen geeignet ist dass AGs dort VWL anlegen dürfen?

  • Was du auch machen könntest: Die VWL in einen ETF laufen lassen und das gesammelte Geld immer dann, wenn das Minimum von 1.000 Euro erreicht ist, aus dem Depot entnehmen und zur Sondertilgung bei deiner Bank einsetzen.


    Eigentlich sollte ein VL-Vertrag für einen Aktienfodssparplan sieben Jahre bestehen. Aber wenn du keine staatliche Förderung erhältst, weil du mehr als 20.000 Euro im Jahr verdienst, kannst du vorher prämienschädlich kündigen und die VWL dann in einen neuen Vertrag einfließen lassen.


    Das wäre allerdings ein unbequemer Umweg, über den du die VWL deines Arbeitgebers zur Sondertilgung einsetzt.

    DIe 7 Jahre- Frist gibt es meines Wissens nach nur bei Bausparen. Bei Fonds sind es nur 6 Jahre, das 7. Jahr ist theoretisch zum Halten gedacht. Wenn ich aber angenommen Jan. 2014 einen Fonds bespare mit VL, kann ich ab 1. Januar 2021 an die Kohle ran, ohne Strafe o.ä.