Provision

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    Die Frage ist ... was haben Sie dort abgeschlossen?


    Denn Paragraph 84 HGB Berater vermitteln auf Provision und machen in der Regel keine Honorarberatung.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Für einen Kreditabschluss erhält der Berater kein separates Honorar, sondern das Entgelt ist in der Marge vorhanden, sprich im Kundenzins.


    Wenn Sie möchten, können Sie gerne anonymisiert die Unterlagen per Privatnachricht zur Durchsicht zusenden.

  • Hallo zusammen,
    @concert4


    es kann hier durchaus sein, dass ein Darlehensvermittlungsvertrag nach § 655a ff BGB abgeschlossen wurde.
    Der muss aber schriftlich sein und bestimmte Informationen enthalten. Es gibt also durchaus Konstellationen, in denen ein Kreditvermittler auch eine Provision vom Kreditnehmer verlangen kann - auch wenn sich viele Kreditvermittler direkt von der Bank bezahlen lassen.
    Wichtig ist, dass Sie sich Ihre Unterlagen anschauen. Wenn Sie nichts unterschrieben haben, hat der Kreditvermittler auch keinen Anspruch. Ich vermute aber, dass Sie etwas unterzeichnet haben - dazu gehört wohl auch eine Einzugsermächtigung.
    Sie haben das ganz richtig gemacht - fordern Sie die Unterlagen heraus.


    Viele Grüße,
    Britta

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Britta,


    aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, das dies ein sehr unüblicher Weg bei den §84 HGB Vertretern der Deutsche Bank PGK AG ist.

    • Offizieller Beitrag

    es ist zumindest mal sehr stark moralisch verwerflich ...


    aber der Vermittler war kein Mitarbeiter der Deutsche Bank PGK AG sondern vermutlich eher ein freier Vermittler, oder?

  • Hallo concert4,


    vielen Dank erst einmal für die Unterlagen. Das ist jetzt ja eine Stellungnahme...und eine kleine Erklärung, dass eine Vermittlergebühr gezahlt wird.


    Inwiefern das ein Grund zur Klage ist (hier spielen wie o. g. auch Aspekte der Verjährung eine Rolle), müsste man tatsächlich in individueller Rechtsberatung klären.

    • Offizieller Beitrag

    @Franziska ... vielleicht kann @Britta ja aus rechtlicher Sicht sagen, ob es zulässig ist das bei Zustandegekommens eines solchen Vermittlervertrages auch noch interne Provisionen vereinnahmt werden dürfen?


    Und was mich ein wenig irritiert ... in der Regel sind die mobilen Berater der Deutsche Bank PGK AG sogenannte gebundene Berater, sprich lt. Vertrag mit der Bank dürfen Sie an sich keine Vermittlungen zu Fremdinstituten durchführen


    ... außer ich bin jetzt falsch gewickelt.

  • Entgegen der allgemeinen Überzeugung, dass Britta alles weiß und alles kann ;) (sie weiß echt viel!), muss sie bei spezifischen Nachfragen immer recherchieren. Gerade bei etwas, das so persönlich auf einen bestimmten Vertrag bezogen ist, können wir aus Prinzip auch keine - im Fachchinesich - Rechtsberatung leisten.


    Ich kann mal nachfragen, aber nichts versprechen, ok?


    Bei der zusätzlich Provision stimme ich Dir persönlich zu - das ist nicht die feine englische Art. Aber schwarze Schäfchen gibt's ja leider überall...

    • Offizieller Beitrag

    Der Vertrag wurde in 2007 abgeschlossen, daher droht noch keine Verjährung.


    Ich denke das ein Anwalt nichts bringen wird und durch Ihre Unterschrift der Vertrag rechtsgültig ist. Denn die Gebühr war ja für die Vermittlung an die Bank. Das Darlehen wurde ja nicht an die Deutsche Bank vermittelt, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Das einzigste was ich mir vorstellen könnte .... beschweren Sie sich doch direkt bei der DB und fragen nach, ob ein solches Geschäftsgebaren für DB-Zugehörige normal ist.

    • Offizieller Beitrag

    Am besten in die Zentrale in Frankfurt und adressiert an den Vorstand der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG .... Rainer Neeske

    • Offizieller Beitrag

    3% des Nettodarlehensbetrag
    plus 720 Euro Bearbeitungsentgelt an die Bank


    plus eine interne Marge an den Finanzberater


    .....
    Respekt das hört sich mal nach einem ziemlich besch.... Geschäft für Dich an, sorry für die harten Worte.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke das Dir ein Anwalt nichts bringen wird. Da ein rechtsgültiger Vertrag zur Vermittlung von Dir unterschrieben wurde.


    Daher bleibt nur die Bank als Hauptvertragspartner des Mitarbeiters. Auch wenn es bitter ist, aber ich denke das es leider rechtlich legitim ist