Kreditkarten ausgebende Bank verweigert die Unterstützung

  • Mein Versuch die Ticketkosten für ausgefallene Flüge (Corona) über das Chargeback-Verfahren mittels der Santander-Bank (hat meine Kreditkarte ausgegeben) erstattet zu bekommen, wird von dieser nicht unterstützt bzw. abgelehnt.


    Obwohl das entsprechende Formular der Santander-Bank als einen möglichen Reklamationsgrund vorgibt: "Ware oder Teil nicht erhalten bzw. Reservierung storniert" verweigert die Bank die Gutschrift mit Aussagen wie:
    "Die kreditkartenausgebende Bank agiert lediglich als Zahlungszwischenträger
    Kommt es zu Leistungsstörungen können diese nur bilateral mit dem belastenden Händler geklärt werden."


    Ich solle zivilrechtlich gegen den Händler/die Fluggesellschaft vorgehen.


    Ist Santander zur Rückrechnung der Kosten verpflichtet?

  • Weiß ich nicht. Dein Vertragspartner hinsichtlich der Zahlung ist doch die Bank.


    Die DKB hat damals (Germania) rückabgewickelt. Andere Banken -nach anfänglichen Schwierigkeiten- auch. Selbst die so stolze ApoBank konnte sich bewegen.


    Für Santander habe ich nur stark beleidigende Worte, die ich mir hier ersparen möchte.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Hallo Ikke53,


    hast du nochaml bei Santander nachgehakt oder weitere Informationen bekommen?


    Ich wollte ebenfalls die Kosten meiner stornierten Flüge über Santander zurückbuchen lassen, nachdem sich Lufthansa über mehrere Wochen trotz Frist nicht gemeldet hat.


    Heute habe ich auch einen Brief von Santander bekommen, dass sie nur Zahlungszwischenträger sind und deswegen nichts machen können. Die Einleitung sagt auch schon dass Rückrechnungen wegen Widerspruchs bei Kreditkartenzahlungen nicht möglich seien. Finde das schon eine sehr pauschale Aussage. Auch dass der Brief bereits nach nicht mal einer Woche angekommen ist und sie nach "eingehender Prüfung" die Angelegenheit nicht Unterstützen können.


    Ich hab mal nochmal nachgehakt und Ihnen mitgeteilt, dass sie bitte einen Fall bei Visa eröffnen sollen und das genauer Untersuchen sollen.


    Meiner Meinung nach machen sie es sich da sehr einfach

  • Hallo,


    nein keine Reaktion von Santander. Ich habe den Fall an die Europäische Verbraucherzentrale weitergeleitet. Allerdings noch keine Antwort erhalten.

  • Ich bin wahrhaftig kein Freund der Santander Bank,aber in diesem Fall hat die Bank recht:


    Ein "Charge Back" ist nur unter zwei Aspekten berechtigt:


    a)die Zahlung einer Leistung wurde vom Kunden nicht autorisiert,
    b)die bezahlte Leistung wurde vom Leistungserbringer schuldhaft(!) nicht erbracht.


    Höhere Gewalt und/oder Stornierung gehören nicht dazu.


    Der Kunde ist beweispflichtig dafür,daß seine Ansprüche--auch im Rahmen der AGB der Bank--berechtigt sind und hat seine behaupteteten Ansprüche gemäß den Regularien der ausgebenden Bank und/oder der Kreditkartenorganisation abzuwickeln.


    Bank und Kartenorganisation sind NICHT wie Paypal mit einem Käuferschutz ausgestattet.