Sicherheit von Kapitalanlage in Wertpapieren (Aktion, Fonds, ETF ...)

  • Im Zuge der Corona-Krise wächst die Furcht vor Bankpleiten - zumindest unter Anlegern. Hintergrund sind Gedankenspiele, dass es bei einer Insolvenzwelle zu massiven Kreditausfällen mit entsprechenden Folgen bei Geldhäusern kommen könnte.


    Den Basisschutz für Sparer und Anleger stellt die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro dar (Ehepaare: 200 000 Euro). Die Summe gilt alle Guthaben auf Giro-, Tages- und Termingeldkonten eines Kunden bei einem Institut.


    Weniger bekannt ist die Tatsache, dass es auch für Aktien und Fondsanteile eine Einlagensicherung gibt. Auf den ersten Blick bedürfen sie keines besonderen Schutzes, denn die Bank muss die verwahrten Papiere jederzeit herausgeben, wenn der Anleger sie dazu auffordert. Selbst im Insolvenzfall kann der Anleger verlangen, dass die Bank die Papiere herausgibt oder das Depot auf ein anderes Institut überträgt. Faktisch kann es jedoch im Fall einer Insolvenz dazu kommen, dass die Bank - beispielsweise wegen des Zusammenbruchs ihres Geschäftsbetriebs - gar nicht in der Lage ist, die für ihre Kunden verwahrten Papiere herauszurücken. Zudem können Banken die Wertpapiere in der Zwischenzeit verpfändet oder verliehen haben, was die Herausgabe ebenfalls erschweren würde. Für diese Fälle gibt es Vorschriften zur Anlegerentschädigung. Ist ein Institut nicht in der Lage, Wertpapiere herauszugeben, sind für Privatanleger lediglich 90 Prozent des Depotwerts - maximal 20.000 Euro - geschützt.
    Die Finanzaufsicht Bafin weist auf ihrer Internetseite (www.bafin.de) darauf hin, dass auch Mieter von Bankschließfächern zunächst vor Problemen stehen könnten. Denn schon für den Fall eines Moratoriums - die Vorstufe einer Insolvenz - ordnet die Behörde regelmäßig die Schließung der Bankgebäude für den Kundenverkehr an. Betroffene müssen dann mit ihrem Institut einen individuellen Termin vereinbaren, um Zugang zu ihrem Schließfach zu erhalten.


    Quelle: https://www.boerse-online.de/n…anleger-wissen-1029000383


    Vor diesem Hintergrund erscheint es mir weise, das Depot bei vergleichsweise seriösen und stabilen Banken zu führen, und bei Startups und Billiganbietern eher skeptisch zu bleiben.

  • Wenn sie bei Clearstream liegen. Wenn die Bank jedoch betrügt und sie dort nicht einbucht, hat man Pech gehabt. Ich denke, für solche Betrugsfälle ist die Wertpapierentschädigung gedacht, die nur 90% des Schadens deckt und auch nur bis magere 20.000€.


    Wirecard lehrt uns, dass nichts unmöglich ist.