Studium neben dem Beruf von der Steuer absetzen oder über das Bruttogehalt zahlen?

  • Hallo zusammen,


    ich starte gerade ein Studium neben dem Beruf.


    Eigentlich war mein Plan es selbst zu bezahlen und dann in den Werbungskosten nächstes Jahr mit anzugeben.
    Mir wurde gestern empfohlen mit meinem Arbeitgeber zu sprechen und die Kosten für das Studium monatlich von meinem Bruttogehalt abziehen zu lassen. Durch die Brutto-Netto-Berechnung kommt ich am Ende auch günstiger weg.


    Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir sagen, welches der beiden Modelle besser ist?
    Gibt es sonst noch Punkte zu beachten?


    Grüße

  • Die Rechnung ist leider komplexer als man im ersten Moment denkt.


    Angenommen, du verdienst 1000 Euro Brutto und zahlst 100 Euro fürs Studium. Dann ist


    Variante A) Der Arbeitgeber zahlt dir nur 900 Euro Brutto, du zahlst weniger Steuern als auf 1000 Euro, hast aber (wichtig!) weniger Ansprüche an Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Dies muss in der Gesamtrechnung berücksichtigt werden, sonst lässt du eigene Nachteile außen vor. Gleichzeitig spart sich auch dein Arbeitgeber Beiträge zu AV, KV, RV. Würdest du diese Ersparnisse vergütet bekommen? Denn auch daraus hast du geringere Ansprüche, der Arbeitgeber aber einen Vorteil.


    Variante B) Du setzt 100 Euro von der Steuer ab, dann bekommst du Steuern wieder, je nach Jahresbrutto zwischen 20 und 42%. Du hast keine Nachteile bei RV und AV.


    Ich sehe keinen echten Vorteil in Variante A und würde Variante B wählen.

  • Dein Arbeitgeber kann nicht einfach irgendwelche Kosten für dich übernehmen und aus deinem Bruttogehalt finanzieren, falls es das ist, was du hoffst. Sonst könnte er ja auch deine Miete, dein Auto und deinen Urlaub aus dem Brutto zahlen.


    Es gibt Arbeitgeberleasing für Autos, Fahrräder oder IT. Ein Studium fällt aber nicht unter diese Regelung,

  • Moin Chris,


    vielen Dank für dein Feedback!


    Du hast recht. Unter dem Gesichtspunkt, dass ich weniger in die RV etc. einzahle und der AG ebenso, ist die Variante wirklich nicht sinnvoll.


    Grüße

  • Hallo,


    von der besten Variante für dich und den AG war hier noch gar keine Rede.


    Der Arbeitgeber kann dir die Weiterbildungskosten zahlen, sprich er übernimmt die kompletten Kosten.
    Das wäre dann für dich steuerfrei.


    Der AG könnte es im Rahmen seiner Betriebsausgaben geltend machen und profitiert so auch davon.