Sozialversicherungsbeiträge der Rentner für PV-Anlagen

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,
    ich habe hier mal eine Frage für die ich trotz intensiver Recherchen, in dieser Fallkonstellation noch keine Antwort gefunden habe.
    Zur Aufbesserung ihrer kargen Rente, haben wir im August 2011 für meine Frau eine PV-Anlage installieren lassen, die wir mit noch laufenden Ratenzahlungenvon ~360 € abbezahlen, bei einer monatlichen Einspeisevergütung von 330 €.
    Meine Frau ist seit 1.1.2013 Rentnerin und muss nun für 2017 das erste mal für ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb (lt. Steuerbesch. 1871€ -> 155,91 > 148,75€) SV – Beiträge bezahlen und erwartungsgemäß für 2018 ebenfalls.
    Jetzt habe ich mal per Exceltabelle (sh. Anhang) nachgerechnet und bin für die bisherige Laufzeit v. 2012 -18 auf durchschnittliche Einkünfte in Höhe von mntl. 24,18 € gekommen. Das heißt auf ein gesamtes Einkommen von 2031 €.
    Dies unter Zugrundelegung der gesamten Steuerbescheide.
    Jetzt meine Frage: Kann die Beitragszahlung für 2017 u. 18 aufgrund dieser geringen Einkünfte in der bisherigen Gesamtlaufzeit abgelehnt werden? Nützt es meiner Frau wenn Sie Einspruch gegen einen etwaigen Beitragsbescheid einlegt?
    Ich habe diese Fallkonstellation in den einschlägigen Foren noch nicht gesehen. Ich denke das ist in jedem Falle ein interessantes Thema.für dieses Forum.
    Für eine Rückantwort wäre ich natürlich sehr verbunden.
    Mit freundlichen Grüßen
    K. Sigi

  • Hallo.


    Gegen jeden Bescheid kann man innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch einlegen, kostenlos und ohne wirklichen Aufwand. Ob es zielführend ist, wäre eine andere Frage.


    Wie ist denn der Versicherungsstatus Ihrer Frau? Ist sie pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?

  • Hallo,
    meine Frau ist in der KVDR. d. h. pflichtversichert.
    Sie hat eine kleine Rente von ca. 480 Euro netto und bezahlt außerdem noch die Ratentilgung von mtl. ca.30,00€ (=Rate 360€ - Einspeiseertr. 330€) von ihrer kleinen Rente weg um die Finanzierung schneller abzuschließen. Von effektiven Einkommen kann eigentlich keine Rede sein. Aber das ist halt systembedingt ein Planungsfehler unsererseits und lässt sich so nicht mehr ändern. Ich will damit aber nicht jammern, uns geht es mit meinem Renteneinkommen ja relativ gut aber für meine Frau ist es schon etwas ärgerlich..
    Bei der Berechnung der Beiträge werden von der Krankenkasse unsere gemeinsamen Steuerbescheide zugrundegelegt. Daher hatte ich mir gedacht, dass für diese Berechnungen auch das Steuerrecht greift. Hier hat man doch zumindest die Möglichkeit vorangegangene Einkommensverluste (über Verlustvortrag bzw. - rücktrag auszugleichen. in diesem Fall wäre die 7-jahresfrist auch erst ende des Jahres 2020 verjährt.
    Was mich außerdem noch beschäftigt, ist die Verfahrensweise, dass beim Ansatz der Einkünfte, nur die meiner Frau herausgefiltert werden und nicht die gemeinsam veranlagten Einkünfte.
    Ich möchte dazu noch sagen, ich war von Anbeginn meiner beruflichen Tätigkeit an freiwillig in der gesetzlichen (TKK) versichtert und meine Frau bei mir mitversichert und bin somit ebenfalls in den Genuss der KVdR gekommen.


    Gibt im Fall meiner Frau eigentlich die Möglichkeit eines Verlustvortrags für die Jahre 2017, 18 u. 19 ?

  • Unter Rückgriff auf das SGB V verstehe ich es so:



    OK, das ist wahrscheinlich dem Umstand geschuldet, dass das Finanzamt diese Einnahmen als Einkünfte aus Gewerbe einstuft. Mit gewerblicher Tätigkeit hat das hier eigentlich nichts zu tun. Die Beschreibung im SGB V "Arbeitseinkommen" erschließt sich für mich ebenfalls nicht im Hinblick einer "Finanzierung der PV-Anlage mit Stromverkauf".


    Dieses Problem "Definition Arbeitseinkommen" ist mir schon bewusst.

  • Naja, die Verkettung ist, dass es steuerlich Einkünfte aus Gewerbe sind, und die eben als Arbeitseinkommen gelten.


    https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/15.html


    Das bedeutet aber auch, dass sich "Steuer-Voodoo" auf die Beitragslast auswirkt. An der Stelle könnte ein Steuerberater ggf. Hilfestellung bieten.


    Verkauf der Anlage und Vermietung der Dachfläche oder ähnliche Ideen sorgen wahrscheinlich für mehr neue Probleme als sie alte Probleme lösen würden.


    Mit mehr kann ich leider nicht dienen.