Betriebliche Altersvorsorge privat weiter laufen lassen oder kündigen?

  • Hallo Community !


    Ich habe nun extra ein Konto angelegt, da ich aus meinem Bekanntenkreis keine überzeugende Meinung herausfiltern kann, die aber für eine Entscheidungsfindung benötige. :S


    Ich versuche das "Problem" hier voll - umfänglich nieder zuschreiben:


    Ich habe damals, 2012, nach meiner Ausbildung eine betriebliche Altersvorsorge mit meinem damaligen Betrieb und der Bank abgeschlossen. (Klang gut, keine Kenntnis von Irgendetwas gehabt. Und der AG bezahlt auch noch die Hälfte - perfekt ). :thumbup:
    Nun hat dieses Arbeitsverhältnis aus Gründen allerdings nicht lange gehalten. Das heißt auch die betriebliche AV war damit "erledigt". Diese hatte man dann persönlich auf mich übertragen und die Zahlungen still gelegt. :thumbdown:
    Die Abrechnung kam jedes Jahr, ohne viel Aufmerksamkeit geschenkt zu bekommen. Sie war halt da, ohne Geldein - sowie abgang. Im Laufe der Jahre hat man sich (auch finanziell) etwas weiter gebildet und nach ausmisten von Unterlagen ist auch eben diese AV wieder aufgetaucht. :sleeping:


    Nach Rücksprache mit den Betreuern meines Vertrauens, was ich damit am besten tun solle, hat sich für mich, wie schon oben erwähnt, kein klares Bild kristallisiert. Es gibt aber 3 Möglichkeiten.


    1. So weiterlaufen lassen wie bisher.


    2. Kündigen. (Ja, ist in dem Fall möglich!)


    3. Privat einzahlen (Auch das ist möglich, würde m.M. aber erst ab 50€ Einzahlung Sinn machen.)


    Da ich momentan noch Student (mit Nebenjob) bin, meinte man, dass ich auch steuerliche Vorteile hätte, bzw. diese bei Kündigung nicht zahlen müsste.
    Das kann ich leider gar nicht so nachvollziehen. Vllt. könnte mir das mal erklärt werden. ?(



    Nun mal zu den Konditionen:


    Rückkaufwert wären etwas 250€
    Leistungen (monatliche Rente) sind gerade mal 2,15€
    Und der Grund, warum ich überlege weiter einzubezahlen: Zinsen betragen 2,55%


    Ich habe bereits andere Altersvorsorgemodelle, wäre also nicht mein einziger Strohhalm.


    Möglichkeit 1 möchte ich von vornherein ausschließen.
    Was meint ihr? Welche der beiden anderen Lösungen sind in dem Fall besser ?
    Privat einzahlen (die oben genannten 50€) oder doch auszahlen lassen und reinvestieren ?


    Ich hoffe ein klares Bild zu bekommen und freue mich auf eure Meinungen.


    Besten Gruß

  • Es ist ausgeschlossen, dass eine bAV deine beste Möglichkeit zur Altersvorsorge ist, die auf der Annahme abgeschlossen wurde, dass der AG 50% beiträgt, aber das Arbeitsverhältnis seit Jahren beendet ist.


    Schneid die alten Zöpfe ab und geh mal schick mit Partner/Partnerin/gutem Freund und dem Rest der 250 Euro essen. Mach einen ETF Sparplan, geh ein paar Jahre arbeiten und wenn dann paar Entscheidungen gefallen sind (Hochzeit/Kinder/Haus = ja/nein) und du bis dahin sinnvoll viel gespart hast (deutscher Durchschnitt 10%, gibt auch Frugalisten mit 70% Sparquote), dann mach dir nochmal Gedanken, was gut für dich ist. Bis dahin einfach locker bleiben.

  • Hallo Chris,


    vielen Dank für deine Antwort!


    Der AG hat damit gar nichts mehr zu tun. Die komplette bAV wurde auf mich übertragen. Und ich kann eben diese mit der genannten Verzinsung privat fort führen. Eben diese Verzinsung ist halt der Punkt, der mich darüber im Unklaren lässt, was zu tun. Ich meine bei welcher Bank mit welchem neuen Vertrag gibt es noch die 2,55% ?! Und ich rede hier nicht von Aktien ETF´s usw. Diese habe ich bereits.


    Wie gesagt, es geht mir nur um die bAV, ohne Betrachtung nach Außen. Ich bin auch nicht der typische Student, den du vllt. vor deinem inneren Auge hast. :D
    Das Kurzfristige, sowie das mittel - & langfristige Sparen ist gesichert. Diese Alternative wäre wirklich nur noch mal eine zusätzliche Altersvorsorge.


    Ich selbst tendiere auch zur Kündigung. Aber eben nicht 100%, die ich gerne davon überzeugt wäre. Deswegen meine Frage an die Community für eine breiter gefächerte Meinung.


    Besten Gruß & vielen Dank!

  • Die Aussage war eher, dass ein zentrales Argument, warum du den Vertrag abgeschlossen hast, weggefallen ist - der Arbeitgeber zahlt nicht mehr 50%.


    Klar kannst du jetzt selbst 100% zahlen.


    Es ist wahrscheinlich, dass das Geld woanders besser angelegt wäre.

  • Ich würde die Versicherung nicht kündigen, da du eine Verzinsung von 2,55 Prozent so schnell nicht mehr bekommst. Wenn du irgendwann nach deinem Studium einen Job anfängst, kannst du den neuen Arbeitgeber fragen, ob du diese betriebliche Altersvorsorge über ihn weiterlaufen lassen kannst, statt dort einen neuen Vertrag (mit neuen Gebühren und schlechter Verzinsung) abzuschließen. Falls nicht, kannst du dann den Vertrag ja immer noch kündigen.

  • BAV Verträge sind nicht kündbar.
    Das Geld siehst Du erst zur Rente wieder.


    Transfer / Portierung auf neue BAV bei neuem AG ist aber möglich.


    Bei gutem AG kannst Du aber deinen Wunsch BAV platzieren.
    Habe somit schon 2 Portierungen durch geführt.


    1.AG 1 bei Allianz klassische Renten-BAV :(
    2. Portierung bei AG 2 zur Friends Provident mit gespiegelten Fonds (auf Dauer intransparent)
    3. Portierung immer noch AG 2 (mit Kniff über Minijob) Portierung zu Mylife !ohne! Garantie und somit 100% Fondsanlage
    Immer nocht TOP

  • Hey tom70794,


    danke für deine Antwort. In dem Fall ist eine Kündigung tatsächlich möglich! Deshalb kommt die ganze Fragestellung ja erst auf. ;)


    Was du mir mit den Portierungen sagen möchtest, weiß ich leider nicht so recht. Bin im Thema bAV nicht wirklich tief drinnen.



    Hallo Zitronenelch,


    auch dir danke für deine Rückmeldung.
    Das ist genau der Knackpunkt. Aber ungeachtet dessen, ob ich es bei einem neuen AG fortlaufen lassen kann, würde es sich nicht auch als weitere private AV lohnen ?!



    Besten Gruß

  • Hallo Zitronenelch,


    auch dir danke für deine Rückmeldung.
    Das ist genau der Knackpunkt. Aber ungeachtet dessen, ob ich es bei einem neuen AG fortlaufen lassen kann, würde es sich nicht auch als weitere private AV lohnen ?!

    Ich frage mal anders herum: Was wären denn die Alternativen? Bevor du gar nichts hast, würde ich sagen, ja, dann führe den Vertrag privat weiter. Wenn du etwas anderes in Aussicht hast, müsstest du die Konditionen vergleichen. Ich weiß nicht, was es aktuell so auf dem Markt gibt, ich habe sehr alte Verträge mit sehr hohen Zinsen und würde im Leben nichts Neues abschließen, wo dann auch noch Gebühren und Abschlusskosten in den ersten Jahren anfallen.

  • Ich frage mal anders herum: Was wären denn die Alternativen? Bevor du gar nichts hast, würde ich sagen, ja, dann führe den Vertrag privat weiter. Wenn du etwas anderes in Aussicht hast, müsstest du die Konditionen vergleichen. Ich weiß nicht, was es aktuell so auf dem Markt gibt, ich habe sehr alte Verträge mit sehr hohen Zinsen und würde im Leben nichts Neues abschließen, wo dann auch noch Gebühren und Abschlusskosten in den ersten Jahren anfallen.


    Eine Alternative ist nicht geplant. Es geht auch primär gar nicht darum, diese bestehende bAV zu einem neuen AG mitzunehmen. Und wie schon erwähnt, verfüge ich auch bereits über Altersvorsorge(n).


    Meine Frage geht zentral darum, ob es ratsamer ist in diese bAV privat weiter einzuzahlen (quasi als zusätzliche private AV) oder doch lieber zu kündigen und anders zu investieren und wie chris2702 so schön sagte, einmal nett Essen gehen.


    Mein Gedanke dazu: wenn ich weiterhin privat einzahle, dann lohnt es sich m.M. nach erst ab 50€ monatlich.


    Diese 50€ tun mir nicht weh und ich investiere diese gerne. Aber sollte ich diese in diese bAV einzahlen oder dieselbe kündigen und den Rückkaufwert + die 50€ lieber woanders investieren?! (ETF´s zum Beispiel sind bereits vorhanden.)


    Besten Gruß

  • Meine Frage geht zentral darum, ob es ratsamer ist in diese bAV privat weiter einzuzahlen (quasi als zusätzliche private AV) oder doch lieber zu kündigen und anders zu investieren und wie chris2702 so schön sagte, einmal nett Essen gehen.


    Ja, so hatte ich deine Frage auch verstanden.


    Es gibt ja dieses Modell mit den drei Säulen zur Altersvorsorge. Die erste Säule ist die gesetzliche Rente. Die zweite Säule wäre eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge, wie eine Riester-Rente oder eben eine betriebliche Altersvorsorge. Und die dritte Säule sind Kapitalanlageprodukte. Hier besparst du ja bereits ETFs.


    Wenn du für die zweite Säule keine Alternative mit besseren Konditionen hast, würde ich an deiner Stelle weiter in den bestehenden Vertrag investieren. Welcher Betrag sinnvoll ist, hängt natürlich von deinem Spielraum ab, und auch davon, wie viel du bereits in ETFs (also die dritte Säule) investierst. 50 Euro klingen aber auf jeden Fall gut.

  • Hallo Zitronenelch,


    Es gibt ja dieses Modell mit den drei Säulen zur Altersvorsorge


    Jetzt habe ich deinen Ansatz erkannt.


    Auch deine Argumentation ist nachvollziehbar. Danke für dein Feedback. Ich werde dieses auf jeden Fall mit in die Entscheidungsfindung einfließen lassen. ;)


    Besten Gruß

  • Hallo DrB,


    ein negativer Aspekt der bAV und ganz besonders der privaten Weiterführung wurde hier noch gar nicht genannt: Gib mal BAV und Doppelverbeitragung in Deine Suchmaschine ein. Oder schau hier: https://www.finanztip.de/betri…tversicherung-auszahlung/


    Es geht um Steuern und Sozialabgaben (!). Auch und gerade weil es 2020 gewisse Verbesserungen gegeben hat, ist die Lage echt unübersichtlich. Und wie immer gilt: Die Garantiezinsen gelten nur für das Geld, was auch wirklich den Deckungsstock erreicht. Nach Abzug aller Kosten der Versicherung...


    Mich würde aber wirklich interessieren, warum Du sicher bist kündigen zu können. Der Gesetzgeber will genau das intensiv und erfolgreich verhindern.

  • Mich würde aber wirklich interessieren, warum Du sicher bist kündigen zu können. Der Gesetzgeber will genau das intensiv und erfolgreich verhindern.

    Hallo Pantoffelheld,


    das ist der geringen Sparsumme und zuverlässigen Beratern geschuldet.


    Danke dir für deine Anmerkung und auch tom70794 für die Gegenargumentation.

  • Kleinstanwartschaft? - interessant! Ich wusste gar nicht, dass es bei BAV so etwas auch gibt.


    Da bin ich auch überfragt. Aber ich vermute, worauf du hinaus möchtest, ist die geringe Einzahlhöhe, welche sich wiederum aus dem kurzen Arbeitsverhältnis ergeben hat.