Finanztip: "Chargeback" vom 26. Mai 2020

    • Liebe Frau Lietzau, Ihr Finanztip "Chargeback" funtioniert leider nicht bei der Ing-DiBa. Die Transaktion war am 19. März 2020, mein Chargeback-Antrag am 10. Juli 2020. Die Bank pfeift auf die 120-Tage Frist, die VISA Karteninhabern gewährt. Selbst die 8-Wochen Frist der EU-Zahlungsdiensterichtlinie Artikel 77, Absatz 1, die in nationales Recht umgewandelt wurde, missachtet die Bank. Folgende Mitteilung erhielt ich:

    Sehr geehrter Herr Körner,
    Beanstandungen von Kartenumsätzen können wir nur bearbeiten, wenn sie uns innerhalb von 6 Wochen nach dem Zugang des Kontoauszugs schriftlich vorliegen. Diese Frist ist bei dem von Ihnen beanstandeten Umsatz bereits abgelaufen. Die Unstimmigkeiten können deshalb nur privatrechtlich geklärt werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Unternehmen. Zum Schluss noch eine kurze Info für Sie: Ihren Auftrag haben wir automatisch geprüft. Wenn Sie Fragen zu der Entscheidung haben oder nicht mit ihr einverstanden sind, erreichen Sie uns unter ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie. Fragen beantworten wir Ihnen gern -rufen Sie unseinfach an. Unter 069 / 34 22 24 sind wir immer für Sie da. Halten Sie bei einem Anruf bitte Ihre 5-stellige Telebanking PIN bereit und Ihre Zugangsnummer (die letzten 10 Stellen Ihrer IBAN). Mit freundlichen Grüßen Ihre ING Matthias Bayer Leiter Service 1255 Frank Leitermann Leiter Kundenbetreuung