Bestandsschutz - Neuberechnung bei höherem Lohn

  • Arbeitslosengeld I Bezug für 14 Monate wurde auf Teilzeit-Entgelt berechnet. Anschließend neue Tätigkeit in Vollzeit mit entsprechendem höheren Gehalt. Durch Corona nach 10 Monaten gekündigt. Arbeitsagentur berechnet Arbeitslosengeld I auf bisherigen Anspruch nach Teilzeittätigkeit und den Restmonaten-Anspruch. Auch, wenn der Bestandsschutz richtig ist, ist er hier jedoch zum Nachteil, da ja höheres Entgelt (um 55%) erzielt wurde, ohne dass dieses berücksichtigt wurde.
    Frage: Ist das korrekt?
    Frage II: Nach dem Sozialschutzpaket II soll der Bezug des Arbeitslosengeldes I um drei Monate verlängert werden, sofern der Anspruch auf Alg I bis Ende Dezember ausläuft. Auch hier: diese Regelung gilt nicht für reaktiviertes Arbeitslosengeld I. Wer hat andere Informationen?