Keine Kapitalerträge in Steuerbescheinigung von Flatex

  • Hallo,


    Flatex hat mir in meiner Steuerbescheinigung 2019 keine Kapitalerträge ausgewiesen,
    obwohl der Wert meines Depots gestiegen ist.


    Kann mir jemand von euch helfen, wie dies möglich sein kann, da nach der neuen ETF-Besteuerung bei thesaurierenden ETFs
    seit 2018 die Vorabpauschalen fällig werden?


    Ich danke euch im Voraus für hilfreiche Antworten,
    juergen15

  • Die Steuerbescheinigung 2019 enthält die Vorabpauschale für 2018. Dabei geht es darum, ob die Fonds zwischen 01.01. und 31.12.18 gestiegen sind. Durch den starken Rücksetzer von Weihnachten 2018 waren zumindest MSCI World ETF im Minus, wodurch dann keine Vorabpauschale anfiel.

  • Hallo Kater.Ka,
    ich merke, ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
    Die Steuerbescheinigung war von 2020.
    In der wurden mir für das Kalenderjahr 2019 als Höhe der Kapitalerträge 0 € bescheinigt,
    was ich überraschend finde, denn 2019 ist der Wert des Depots gestiegen???


    Danke noch einmal im Voraus für eine Antwort,
    juergen15

  • Ich glaube wir sind jetzt von den Jahren durcheinander.


    EIne Steuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2020 kann es mMn noch nicht geben, da die erst in 2021 kommt. Ungefähr in der Mitte des Blatts steht bei Flatex "für das Kalenderjahr xxxx".
    Zeitlicher Zusammenhang ist Kurssteigerung im Jahr x - Vorabpauschale am Beginn des Jahres x+1 - Steuerbescheinigung im Jahr x+2 für das Jahr x+1.


    Falls Flatex wegen Deine Kündigung doch schon eine für 2020 geschickt hat gibt es den Fall, dass mangels Kontodeckung keine Vorabpauschale berechnet werden konnte s. Steuererklärung - nicht eingezogene Vorabpauschale angeben und nachzahlen - Steuern sparen - Finanztip Community

  • Lieber Kater.Ka,
    vielen Dank für deine erneute Rückmeldung.
    Ich bin jetzt leider auch verunsichert, weshalb ich meine Steuerbescheinigung anonymisiert hochgeladen habe.
    Steuerbescheinigung.pdf


    Die Kurse sind 2019 gestiegen, weshalb nach meinem Gefühl Vorabpauschalen hätten anfallen müssen.


    Flatex gibt die Höhe der Kapitalerträge jedoch mit 0 € an.


    Weshalb, frage ich mich? Woran liegt es?
    Dummerweise weiß ich nicht, ob ich einen Freistellungsauftrag erteilt habe, der dies nach meinen Einschätzung erklären könnte. Wegen des Depotwechsels weg von Flatex kann ich dies nicht mehr mit Flatex klären.


    Es könnte an Aktienverlustverrechnung liegen oder es könnte an dem von dir zitierten Fall liegen,
    dass die Vorabpauschale nicht eingezogen wurde (aus welchem Grund auch immer, kann ich ebenfalls nicht mehr
    mit Flatex klären).


    Ich muss meine Steuererklärung nun bis 31. Juli abgeben.


    Meine Frage nun noch einmal an dich(, aber auch an alle):
    wie verhalte ich mich gegenüber dem Finanzamt?
    Kann ich die hochgeladene Steuerbescheinigung ohne Weiteres abgeben oder besteht weiterer Handlungsbedarf?


    Vielen Dank noch einmal im Voraus für deine/eure Antworten.
    juergen 15

  • Die Kurse sind 2019 gestiegen, weshalb nach meinem Gefühl Vorabpauschalen hätten anfallen müssen.


    Du bist immer noch im falschen Jahr. In die Steuererklärung 2019, die Du gerade abgeben willst, gehört die am 01.01.19 als zugeflossen geltende Vorabpauschale. Diese bezieht sich auf 2018 und dort dürften die ETF aufgrund des Dezember-Crashs keine Gewinne gemacht haben.


    Sollte einer dazwischen sein, der dennoch positiv war. kannst Du die VAP selbst ausrechnen und in die KAP-INV eintragen.


    Habe gerade noch mal nachgeschaut, die beliebten MSCI World ETF von ishares und Comstage lagen bei knapp -5%, da gibt es also keine VAP zum 01.01.19..
    Kannst Du kurz die ISINs Deiner Fonds posten, dann checke ich das gegen? Geht auch privat über "Konversationen" oben.

  • Hallo Kater.Ka,
    vielen Dank für deine nochmalige Antwort.
    Ich bin gerade bei der Arbeit und muss gleich schon wieder los,
    aber ich verstehe die Materie offensichtlich nicht.
    Ich werde mich wohl noch stärker damit beschäftigen müssen (Videos von Finanztip schauen),
    ev. nehme ich dein Angebot gern an.


    Freundl. Grüße,
    juergen15

  • Hallo Kater.Ka,
    ich verstehe den Sachverhalt jetzt besser:
    die Vorabpauschale ist demnach ein fiktiver Mindestertrag auf ETFs, der im 'Folgejahr' zufließt, wie du schreibst:
    eine mögliche Vorabpauschale für 2018 fließt am 1.1.19 zu und muss dann bei der Steuererklärung 2019 ggf. angegeben werden (ebenso wie das in dem Beitrag, auf den du verlinkt hast, ja schon beschrieben wurde).
    Darüber hinaus: Ich hielt Ende 2018 folgende ETFs:
    IE00B4L5Y983,
    IE00BKM4GZL66,
    LU0328475792


    Aber hat sich das Thema 'Vorabpauschale' nicht schon dadurch erledigt,
    dass von Flatex in der hochgeladenen Steuerbescheinigung keine Kapitalerträge ausgewiesen wurden?

    Noch einmal: vielen Dank für deine Unterstützung.


    Freundlich-fragende Grüße,
    juergen15

  • Darüber hinaus: Ich hielt Ende 2018 folgende ETFs:

    Alle drei waren in 2018 im Minus, daher keine VAP, in 2019 und damit die Steuerbescheinigung richtig.


    Aber hat sich das Thema 'Vorabpauschale' nicht schon dadurch erledigt,
    dass von Flatex in der hochgeladenen Steuerbescheinigung keine Kapitalerträge ausgewiesen wurden?

    Nein, weil der Steuerzahler verantwortlich ist und nicht die Bank. Hatten wir in einem anderen Zusammenhang bei der Veräußerung von Alt-Anteilen vor einigen Monaten.

  • Hallo Kater.Ka,
    noch einmal vielen Dank für deine Antworten und auch deine Geduld.
    Nichtsdestotrotz bleiben Fragen bei mir offen.
    Denn deine Antworten stehen im Widerspruch zu dem, was ich angenommen habe.
    Wenn ich deine Ausführungen jetzt richtig verstehe, ist der Steuerzahler also selbst verantwortlich für die Berechnung
    der Vorabpauschale, das macht nicht per se die Bank. Es kann sein, dass die Bank dies macht,
    es kann aber auch der Fall eintreten, dass die Bank dies nicht macht, und dann kann man sich nicht darauf verlassen,
    wenn die Bank eine Steuerbescheinigung mit Kapitalerträgen = 0 zuschickt, dass diese Bescheinigung richtig ist, d. h.
    dass die Bank alles berücksichtigt hat, was zu Kapitalerträgen führt.
    Ist das so?


    Freundliche Grüße,
    juergen15

  • Hallo Kater.Ka,
    ich habe noch eine ergänzende Frage zu meiner vorherigen Frage:
    im Hinblick auf die Steuererklärung 2020 könnte ich schon mal prüfen, ob mir bei Flatex zum 1.1.2020 eine Vorabpauschale zugeflossen ist und Abgeltungssteuer abgeführt wurde?
    Ist das richtig?


    Vielen Dank schon noch einmal im Voraus,
    juergen15