Können Erben Schenkung posthum widerrufen?

  • Leider ist mein Vater nach längerer Erkrankung gestorben. Zwei Jahre vor seinem Tod hat er für seine damilige Freundin eine Eigentumswohnung gekauft, die er zu 3/4 bar bezahlt hat, weil ihm seine Lebensversicherung ausgezahlt wurde. Für den Rest der Kaufsumme hat er einen Kredit aufgenommen, der noch etwa sieben Jahre lang läuft. Mein Vater hat sich und seine damalige Partnerin jeweils zur Hälfte ins Grundbuch eintragen lassen. Die Schenkung selbst wurde nicht schriftlich festgehalten. Zusammen gewohnt haben die beiden nie.


    Einen Monat vor dem Tod meines Vaters hat er sich von ihr getrennt, weil die Frau ihm Geld gestohlen hat. Mein Vater hat sie deshalb auch noch bei der Polizei angezeigt, aber wir haben bislang nicht gehört, was daraus geworden ist.


    Für meine Schwester und mich ist das natürlich alles furchtbar - mal ganz abgesehen von der tiefen Trauer um unseren Vater und unserem Schmerz, dass diese Frau ihn so verletzt hat. Weiß jemand, ob wir als alleinige Erben diese Schenkung wegen groben Undanks anfechten können? So, wie ich § 530 BGB Absatz 2 verstehe, ja wohl eher nicht, oder was bedeutet "am Widerruf gehindert hat" in diesem Fall?

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke Sie werden ein Problem haben, da diese Schenkung vermutlich schriftlich nicht beim Notar niedergeschrieben wurde. Des Weiteren vermute ich das diese Schenkung auch beim Finanzamt nicht angezeigt wurde.


    Um es kurz zu fassen und nicht großartig auszuschweifen.


    Suchen Sie sich einen guten Rechtsanwalt und lassen Sie alle möglichen Punkte abklären.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Da pflichte ich Henning bei - es hört sich nach einer Situation mit großem Bedarf an Individualberatung an, die nur ein Rechtsanwalt leisten kann.


    Ihnen alles Gute! Vielleicht berichten Sie uns noch, wie es ausgegangen ist.


    Viele Grüße


    Franziska