Vermögenswirksame Leistungen (VWL) auch rückwirkend bekommen?

  • Hallo!


    Ich habe seit ziemlich genau einem Jahr eine neue Arbeitsstelle. Seit ich seit Februar aus der Probezeit raus bin, habe ich jetzt (etwas zu spät?) Zeit, mich mit dem Thema VWL zu beschäftigen.


    Mein früherer Arbeitgeber bezahlte keine VWL, deshalb war dieses Thema nie auf meiner Agenda. Nun bezahlt mein neuer Arbeitgeber eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 27€ pro Monat, die ich gerne mitnehmen würde.
    Da ich weder Bausparvertrag habe noch sonstiges, werde ich über Ebase einfach einen ETF-Sparplan ausführen, ist bereits so fest geplant.


    Sobald die Unterlagen kommende Woche da sind, wird mein VWL-Sparplan mit der Juli-Abrechnung durch unsere Personalabteilung ausgeführt.


    Nun hat sich mir die Frage gestellt, inwieweit mein Arbeitgeber verpflichtet sein könnte, mir meine VWL auch rückwirkend zu zahlen?
    Ich weiß bereits, dass dies zumindest nicht über die Jahresgrenze hinaus möglich ist, für Dezember 2019 kann ich keine VWL mehr beantragen.


    Allerdings hieß es vereinzelt, dass ich die VWL "im ersten Jahr [meines VL-Sparplans] rückwirkend bis Januar beantragen" könne...
    Auf Rückfrage bei unserer Personalabteilung wusste die verantwortliche Dame darüber allerdings nicht Bescheid. Wir sind eine kleine, schwäbische Firma mit wenigen hundert Mitarbeitern, die alle zumeist einen jahrzehntealten Bausparvertrag haben, ich bin scheinbar der erste, der über ETFs VL ansparen möchte. Wir sind zwar nicht direkt an irgendeinen Tarifvertrag gebunden, orientieren uns allerdings an der IG Metall.


    Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass die VWL bis Januar rückwirkend bezahlt werden muss, auf die ich mich berufen kann?
    Oder gilt lediglich, dass der Arbeitgeber freiwillig bis Januar die VWL rückwirken darf?
    Wenn es lediglich freiwillig geschieht, will ich keinen großen Aufriss machen (es geht ja auch nur um wenige hundert Euro). Wenn mein Arbeitgeber allerdings verpflichtet sein sollte, im ersten Jahr rückwirkend in meinen VL-Sparplan einzuzahlen, würde ich gern meine Rechte wahrnehmen.


    Kann mir jemand helfen?


    Vielen Dank!