Kirchensteuer bei Konfessionsunterschiede - Rentner / Angestellter - Austritt Kirche

  • Gerade haben wir unsere Einkommensteuerberechnung 2019 via Elster versandt. Zu unserer Konstellation in gemeinschaftlicher Veranlagung:
    Mein Mann - gutes Einkommen / aber kein Spitzenverdiener - voll im Berufsleben / aus der Kirche ausgetreten
    Ich - in Erwerbsminderungsrente - Kirchensteuer zahlend


    Nun ist es so, dass das zu zahlende Kirchgeld - hier gibt es ja die einkommensbedingte Spannbreite, die sich m. W. an dem zu versteuernden Einkommen orientiert - wesentlich über der von mir gezahlten Kirchensteuer liegt, d. h. im EKST-Bescheid wird kräftig nach verlangt.


    Klar ist, dass mein Mann als ausgetretenes Mitglied keine Kirchensteuer mehr zahlen möchte - verständlich.


    NUR - und das ist meine Frage hier in das Forum - inwiefern muss ich als Rentnerin das alles nun bezahlen? Ich habe mich auch mit der Kappung auf Antrag schon mal beschäftigt. Natürlich bin ich erst mal verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Verständlicherweise möchte ich jedoch nicht mit meinen eh schon eher reduzierten Renteneinkommen den eigentlichen Kirchensteueranteil meines Mannes zahlen, obwohl er natürlich durch die gemeinsame Veranlagung ebenso finanzielle Vorteile genießt.


    Habt ihr einen guten Vorschlag für diese Situation? Danke sehr vorab.

  • Ich bin kein Steuerexperte. Meine Frau und ich sind auch gemeinsam veranlagt. Bei uns rechnet das Finanzamt (unaufgefordert) die Kirchensteuer auf das Einkommen runter, das vom jeweiligen Partner verdient wird. Also genau so, wie Ihr es anstrebt.


    Ich würde an Eurer Stelle zunächst den Beamten anrufen, der den Steuerbescheid erstellt hat, und nach dem Grund fragen. So bin ich immer am schnellsten zu konkreten Hinweisen gekommen, die ich dann verfolgen konnte.

  • Die Zusammenveranlagung bewirkt eine Einkommensgemeinschaft. Ähnlich wie beit Hartz4



    Beide Einkommen werden zusammenaddiert und dann halbiert für die Kirchensteuerpflichtige.


    Dann laut Kirchensteuertabelle ergibt das "besondere Kirchgeld"


    Ich je nach Konfession und Bundesland und Landeskirche jeweils total anders organisiert.