Verjährung unterbrechen

  • Hallo,
    bei Forderung an eine Bank gilt verjährungshemmend auch die kostenlose Beschwerde bei der zuständigen, anerkannten Schlichtungsstelle (Ombudsverfahren). Hierzu ist folgendes unklar:


    1. Ab wann genau beginnt die Verjährungsunterbrechung – ab Vorlage der Beschwerde bei der Schlichtungsstelle?
    2. Akzeptiert der Bankkunde einen Schlichtervorschlag nicht, so endet die Verjährungshemmung u. dem Bankkunden
    steht dann der reguläre Gerichtsweg offen. UNKLAR:
    Ab wann genau nach Abschluß des Schlichtungsverfahrens und innerhalb welcher Frist müssen Forderungen gegen die Bank gerichtlich
    geltend gemacht werden, um eine Verjährungseinrede der Bank auszuschließen?