Hallo,
Quellensteuer: 27%
Anrechenbar: 15%
Mögliche Differenz-Anfordeung: 12%
Beispiel:
Aktiendividennzahlung/Jahr: 700 €
Keine weiteren Kapitalerträge im Jahr
Freibetrag: 801 €
Frage
Wenn ich zu den anrechenbaren 15% auch die 12% angerechnet/erstattet bekäme, würde
in diesem Fall keine Steuer auf die Dividendenzahlung anfallen, richtig?
Wenn es nur bei der autom. Anrechnung von 15% bliebe, wären (700 € X 12%) = 84 € < 801 €
somit auch schon nicht zu versteuern, richtig?
Sprich, in dem Beispiel würde es steuerlich keinen Unterschied machen, ob ich den Differenzbetrag abfordere oder nicht.
Unabhängig davon entfallen (700 € * 27%) = 189 € an Quellensteuer im Ausland
In dem Zusammenhang gab es diesen Hinweis
Tipp: Sofern Sie Kapitalerträge erzielen, die oberhalb des Sparerpauschbetrags liegen, können Sie überlegen, ein Zweitdepot zu eröffnen. Bündeln Sie Ihre Aktien aus Ländern mit Quellensteuerabzug darin und stellen Sie dort keinen Freistellungsauftrag. Nur dann wird die Quellensteuer angerechnet und verpufft nicht.
Verstehe nicht ganz wie das gemeint ist – also Vorteil in diesem Fall von Verzicht eines Pauschbetrags zu einem Pauschbetrag in diesem Extra-Depot?