Quellensteuer Freibetrag

  • Hallo,


    Quellensteuer: 27%
    Anrechenbar: 15%
    Mögliche Differenz-Anfordeung: 12%


    Beispiel:
    Aktiendividennzahlung/Jahr: 700 €
    Keine weiteren Kapitalerträge im Jahr


    Freibetrag: 801 €


    Frage
    Wenn ich zu den anrechenbaren 15% auch die 12% angerechnet/erstattet bekäme, würde
    in diesem Fall keine Steuer auf die Dividendenzahlung anfallen, richtig?


    Wenn es nur bei der autom. Anrechnung von 15% bliebe, wären (700 € X 12%) = 84 € < 801 €
    somit auch schon nicht zu versteuern, richtig?


    Sprich, in dem Beispiel würde es steuerlich keinen Unterschied machen, ob ich den Differenzbetrag abfordere oder nicht.
    Unabhängig davon entfallen (700 € * 27%) = 189 € an Quellensteuer im Ausland


    In dem Zusammenhang gab es diesen Hinweis

    Tipp: Sofern Sie Kapitalerträge erzielen, die oberhalb des Sparerpauschbetrags liegen, können Sie überlegen, ein Zweitdepot zu eröffnen. Bündeln Sie Ihre Aktien aus Ländern mit Quellensteuerabzug darin und stellen Sie dort keinen Freistellungsauftrag. Nur dann wird die Quellensteuer angerechnet und verpufft nicht.

    Verstehe nicht ganz wie das gemeint ist – also Vorteil in diesem Fall von Verzicht eines Pauschbetrags zu einem Pauschbetrag in diesem Extra-Depot?

  • Die Frage(n) kann ich leider nur zum Teil beantworten.


    Zu dem Punkt

    Wenn es nur bei der autom. Anrechnung von 15% bliebe, wären (700 € X 12%) = 84 € < 801 €
    somit auch schon nicht zu versteuern, richtig?

    sage ich mal ja, da es der Logik meiner heute erhaltenen Dividenden-Abrechnung entspricht.


    Zu dem zitierten Finanztip-Artikel scheint es gemäß anderer Quelle so zu sein, dass der FSA zuerst genutzt wird und erst bei Überschreitung die Quellensteuer angerechnet wird. Falls ausreichend FSA vorhanden wird dann wohl die Quellensteuer in der Steuerbescheinigung ausgewiesen und man kann sie dann in der Einkommensteuererklärung verrechnen, so der Pauschbetrag überschritten wird. Zu verpuffen scheint nicht die Quellensteuer, sondern die Sparmöglichkeit bei Soli und ggf. KiSt, weil bei Anrechnung der Quellensteuer die Kapitalertragssteuer geringer ist und damit die beiden anderen Steuern auch. Kann ich alles nicht selbst bestätigen sondern ist Ergebnis aus der Suchmaschine, scheint mir jedoch plausibel.

  • Danke.


    Beispiel, Variante:
    Freibetrag: nicht eingerichtet


    Aktien-Dividennzahlung/Jahr: 7.000 €
    Keine weiteren Kapitalerträge im Jahr


    1.890,00 € (27%) im Ausland autom. bezahlt/einbehalten
    davon:
    1.050,00 € (15%)
    840,00 € (12%)


    1. Welche Beträge könnte man in DE für den FSA berücksichtigen, wenn man:
    a) es bei den 15% Quellensteuer belässt (max. 801 €, da 1.050 € > 801 €), richtig?
    oder
    b) zusätzlich die 12% Differenz anfordert (max. 801 € da 1.750 € [25% von 7.000 €] > 801 €


    2. Sprich, für die Anrechnung auf den FSA würde es unterm Strich egal sein, ob die Dividende aus dem Ausland oder DE stammt?


    3. Die Steuerschuld in DE würde sich nur dann negativ unterscheiden, wenn man die 12% nicht anfordert?

  • 27% Quellensteuer... hört sich nach Dänemark an.


    Mach dir keine Hoffnungen, dass die Rückerstattung der 12% dort schnell abläuft.
    Ich hab 2016 einen Antrag bei der Skat gestellt, und seither nur Vertröstungen bekommen.
    Immerhin soll die Verzögerung verzinst werden.



    Was generell mit der Dividende passiert:
    Sie belastet voll den FSA, denn der Freibetrag bezieht sich ja auf Kapitalerträge und nicht auf Steuerbeträge.


    27% Quellensteuer wird zunächst voll vom Bruttoertrag abgezogen.
    Davon sind 12%-Punkte rückforderbar von Quellenland. (Ob man das macht oder nicht, das hat keinen Einfluss auf die weitere Besteuerung oder den FSA)


    Und die restlichen 15%-Punkte werden so behandelt, wie bei den gängigen Abläufen mit Dividenden, die nur 15% Quellensteuer haben (Bsp. USA).


    Das heißt:
    Innerhalb des FSA wandern die (trotzdem abgezogenen) 15%-Punkte in deinen Quellensteuertopf und warten auf eine mögliche Anrechnung später im selben Jahr mit anderen Erträgen, und die 10% deutsche AbgSt sind innerhalb FSA nicht zu zahlen.
    Außerhalb des FSA führen die abgezogenen 15% direkt zur Anrechnung, und zusätzlich sind somit nochmal (nur) noch 10% deutsche AbgSt zu zahlen.

  • 27% Quellensteuer... hört sich nach Dänemark an.

    Ja, so ist es. Danke für deine Antwort. Habe Steuer- und Kapitalerträge vermischt.


    Gibt es denn die Möglichkeit, die anrechenbare Quellensteuer aus dem Quellensteuertopf wie einen bzw. über einen Verlustvortrag bis zu sieben Jahre mit zunehmen oder verfallen diese innerhalb eines Jahres?


    Auch hier wieder der Unterschied: Verlustvorträge entstehen aufgrund von Kapitalerträgen (und nicht durch Steuerbeträge), somit denke ich nicht, dass über diese Position was zu machen wäre. Nur direkt über eine analoge Regelung für eine Art „Quellensteuervortrag“, gibt es das?

  • Der Quellensteuertopf wird zum Jahresende automatisch von der Bank genullt und dir ausgewiesen/bescheinigt, also auch ohne dass man eine übliche Verlustbescheinigung beantragt.


    Wenn also die anrechenbaren Quellensteuern das Jahr über nicht zur Anrechnung gekommen sind, dann besteht in der Einkommensteuererklärung noch die letzte Möglichkeit der Anrechnung, z.B. auf gezahlte/ zu zahlende AbgSt bei anderen Banken oder bei bisher nicht der AbgSt unterlegenen Erträgen wie ausländischen Kapitalerträgen.


    Ist das nicht möglich, dann verfällt die anrechenbare Quellensteuer. Ein Übertrag in Folgejahre existiert nicht.

  • Btw, bezüglich Rückforderung von nicht-anrechenbarer Quellensteuer habe ich persönliche folgende Erfahrungen/ Informationen:



    Schweiz (35% QS):
    Einfaches Antragsverfahren, Formulare in deutsch, seit 2020 auch vorwiegend online möglich.
    Erstattung innerhalb weniger Wochen/Monate.
    Jammern auf hohem Niveau: Erstattung erfolgt in CHF und hat auf dem eigenen Konto ggf. Gebühren für Umrechnung in EUR zur Folge.


    Dänemark (27% QS):
    Hab ich in 2016 mal schriftlich beantragt, seither nur Vertröstungsschreiben bekommen. Verzögerung soll jedoch verzinst werden.
    Grund: Offenbar hohes Aufkommen und viele Betrugsfälle/-versuche.
    Seit einiger Zeit nur noch online Verfahren möglich.


    Spanien (19% QS):
    Ablauf einigermaßen im Netz zu finden
    Wegen 4% Differenz zur anrechenbaren QS mache ich mir den Aufwand aber nicht.


    Kanada (25% QS):
    Bei der DKB ist es möglich, die QS auf voll-anrechenbare 15% vorab zu senken.
    Dann hat man also keinen Folgeaufwand.
    Der Service kostet 11,90 Euro für drei Jahre.


    Frankreich (30% QS):
    Eigentlich wurde seit 2019 die französische QS auf 12,8% gesenkt.
    Dafür muss allerdings eigene Depotbank der französischen Steuerbehörde nachweisen, dass du nicht in Frankreich sondern in Deutschland steuerlich ansässig bist.
    Das ist für sie wahlweise zu teuer/aufwendig, nach DSGVO unzulässig, oder wäre sogar verbotene Steuerberatung. Viele bieten es also gar nicht erst an.
    Hier ist es auch die DKB, die für 11,90 Euro für drei Jahre tatsächlich die französische QS auf voll-anrechenbare 12,8% senkt, so dass kein eigener Folgeaufwand nötig ist.

  • Zur Erstattung Quellensteuer Schweiz habe ich eine Frage.


    Das Verfahren an sich ist mir noch aus den 2000er Jahren . bekannt.


    Hatte aber irgendwann gelesen, daß man in dem haltenden Depot keinen ZAST Freistellungsbetrag stellen sollte, um die rückholbare ausländische Quellensteuer nicht zu schmälern?

  • tom70794 , lies einfach diesen Thread.


    Der FSA befreit dich von der deutschen Steuer (eben bis zum Freibetrag).

    Es macht daher (im Zusammenhang mit der ausländischen Quellensteuer) keinen Sinn, ihn nicht zu stellen.

    Die ausländische QS wird auf jeden Fall abgezogen (egal ob mit oder ohne FSA).


    Weiter oben ist es für Dänemark explizit erläutert.

    Für die Schweiz gilt es analog, nur der nicht-anrechenbare rückforderbare Prozentsatz ist ein etwas anderer.

    Es gilt jeweils, dass 15% anrechenbar sind, und der Rest rückforderbar ist.