Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Abrechnung von Ärzten bei Krankenkassen:
Benötigen Ärzte, bei denen man bereits gewesen ist und die dementsprechend bereits eine Akte über einen führen, für die Abrechnung weiterer Leistungen jedes Mal die Krankenkassenkarte zum einscannen? Oder können die Ärzte auch ohne die Karte bei der Krankenkasse Dinge abrechnen.
Wie sieht der Fall aus, wenn man anstatt der KK-Karte nur eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegt, auf der die Versicherungsnummer vermerkt ist. Reicht dies einem Arzt aus, um eine Abrechnung bei der Krankenkasse durchzuführen?
Viele Grüße