Abrechnung einer Arztleistung ohne KK-Karte

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Abrechnung von Ärzten bei Krankenkassen:


    Benötigen Ärzte, bei denen man bereits gewesen ist und die dementsprechend bereits eine Akte über einen führen, für die Abrechnung weiterer Leistungen jedes Mal die Krankenkassenkarte zum einscannen? Oder können die Ärzte auch ohne die Karte bei der Krankenkasse Dinge abrechnen.


    Wie sieht der Fall aus, wenn man anstatt der KK-Karte nur eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegt, auf der die Versicherungsnummer vermerkt ist. Reicht dies einem Arzt aus, um eine Abrechnung bei der Krankenkasse durchzuführen?


    Viele Grüße :)

  • Da würde ich einfach mal die Krankenkasse fragen. Normalerweise brauch der Arzt die Karte einmal pro Quartal. Als wenn du im Quartal mehrfach hingehst, musst du sie nur beim ersten Mal abgeben. Fängt ein neues Quartal an, brauchen sie die Karte wieder für die Abrechnung

  • Die Technik erkennt, ob man versichert ist und ggf. wie (AsylBLG)!

    Laut meinem Arzt, der sich mit Zahlen wirklich sehr gut auskennt, ist das nicht richtig.


    In der GKV gilt, gleiche Leistungen für alle, egal ob Asyl, Schutz, Hartz, Verdiener, Familenversicherter, Rentner oder Sonstwas. Koste es was es wolle.


    Die Äußerung stammt noch aus der Anfangsphase der illegalen Grenzöffnung, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Da kommunizierte man "nur Schmerzbehandlung", was damals wohl auch richtig war.
    Der Landkreis zahlte den Arzt innerhalb von 3 Tagen. Der Arzt freute sich, da Privattarif und kein Budget. Alles vorbei.


    Schließlich ist es billiger für den Staat, wenn der GKV Versicherte das bezahlt und nicht aus Steuergeldern.


    Grüße vom Privatversicherten an dieser Stelle.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Das ist so nicht richtig!


    Leistung nach AslbLG sind Leistungen nach AsylBLG und haben mit der GKV nichts zu tun. Selbst wenn die eine Karte haben, qird die GKV die kosten nur vorstrecken und dann mit dem Amt abrechnen.


    Erst mit Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII werden diese Personen Mitglied der GKV!


    Und die, die Ihre Beiträge nicht bezahlen, wird exakt auch nur so geleistet.


    Das Lesegerät erkennt, ob eine Karte gültig, beschränkt oder ungültig ist!

  • Abenteuerlich dass hier niemand sagen kann woher die Regelung "die Karte ist 1x pro Quartal vorzulegen" kommt.



    Unheimlich dass nahezu alle Patienten dies klaglos tun- obwohl sie teilweise Jahrzehnte persönlich bekannt sind und sich nichts, aber auch gar nichts an ihren Personaldaten ändert. Genau diese untransparenten, klaglos hingenommenen "das muss so sein- das machen wir schon immer so"- Vorgehensweisen waren ein Grund für mich, das GKV-Abrechnungskonzept nicht zu mögen.



    In den Arztpraxen erwarte ich keine Expertise zu diesen Fragen: Arzthelferinnen tun was sie gesagt bekommen und Ärzte sind eben Ärzte und weder Versicherungsexperten noch Kaufleute.

  • https://de.wikipedia.org/wiki/…f%C3%BCr_Fl%C3%BCchtlinge


    Es gibt wohl unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern.


    "Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG (also diejenigen Asylbewerber, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, sowie deren minderjährigen Kinder) erhalten eine Krankenversichertenkarte gemäß § 264 Abs. 2 SGB V. Sie haben – mit Ausnahme der Pflegeversicherung – den gleichen Behandlungsanspruch wie gesetzlich Krankenversicherte."


    Quelle:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • § 264


    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__264.html


    Der Rest (Sie haben den gleichen Behandlungsanspruch wie gesetzlich Krankenversicherte) ist eben falsch.


    Es entfällt nur die vorherige Genehmigung des Arztbesuchs - das ist auch menschenverachtend!


    Wikipedia ist eben nur Wikipedia und nicht "Das Lexikon der wirklichen Experten"!

  • Die Vorlage der Karte und das EINLESEN ist der Nachweis des Arztkontaktes, der im System der kassenärztlichen Vereinigung zur Abrechnung von Pauschalen und anderen Leistungen dient.


    Ohne Karte im Lesegerät fehlt die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen ..... der Arzt würde umsonst arbeiten!