Hallo liebe Finanztip Community,
ich habe eine Frage, was die Schweigepflichtentbindung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung angeht.
Wenn ich durch Unterzeichnen des Vertrages meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinde, wann genau ist denn dann der Versicherer dazu berechtigt Nachforschungen anzustellen?
Kann der Versicherer theoretisch jederzeit die Patientenakte von meinem Hausarzt verlangen oder darf er diese erst dann beantragen, wenn es tatsächlich zum Leistungsfall kommt?
Also kurz gefragt: Darf der Versicherer einfach grundlos die Patientendaten überprüfen und nachforschen, ob die Gesundheitsangaben auch stimmen?
Liebe Grüße
Casper