Grundlose Überprüfung durch den Versicherer bei einer BU?

  • Hallo liebe Finanztip Community,


    ich habe eine Frage, was die Schweigepflichtentbindung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung angeht.


    Wenn ich durch Unterzeichnen des Vertrages meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinde, wann genau ist denn dann der Versicherer dazu berechtigt Nachforschungen anzustellen?


    Kann der Versicherer theoretisch jederzeit die Patientenakte von meinem Hausarzt verlangen oder darf er diese erst dann beantragen, wenn es tatsächlich zum Leistungsfall kommt?


    Also kurz gefragt: Darf der Versicherer einfach grundlos die Patientendaten überprüfen und nachforschen, ob die Gesundheitsangaben auch stimmen?



    Liebe Grüße
    Casper

  • Moin Casper,
    die im Versicherungsantrag gemachten Angaben sind Bestandteil des Versicherungsvertrages. Sind hier falsche Angaben gemacht worden, kann der Versicherer die Versicherung fristlos kündigen, Beiträge werden nicht erstattet.


    Der Versicherer ist zu Nachforschungen berechtigt, um zu prüfen, ob der Leistungsfall eingetreten ist und er zu Leistungen verpflichtet ist. Dies geschieht, wenn der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Versicherungsleistung gestellt hat.


    "Einfach so", sprich ohne schwerwiegenden Grund, kann der Versicherer die Herausgabe der Patientenakte nicht verlangen. Patientendaten gehören mit zu den sensibelsten und nach ständiger Rechtsprechung am schützenswertesten personenbezogenen Daten.


    Wenn Du also von Deinem Hausarzt von einer entsprechenden Anfrage der Versicherung hörst (in der Regel rückversichert sich der Arzt, ob der Patient mit der Herausgabe der Daten einverstanden ist), ist es stets ratsam, bei der Versicherung das Warum zu erfragen.


    Die Versicherung darf aber sehr wohl die im Antrag gemachten Daten verifizieren. Meist geschieht dies aber erst, wenn der Antrag auf Leistung gestellt worden ist. Die Versicherungen prüfen, ob eine sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Also, ob die gemachten Angaben stimmen. Liegt die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor, versucht die Versicherung meist, hierüber die Leistung zu verweigern. Darum sollte man den Antrag extrem genau und wohl überlegt ausfüllen. Ein Blick in die Patientenakte ist vor Antragstellung stets anzuraten, um nicht eine Erkrankung, die man schon lange überwunden und vergessen hat, im Antrag nicht zu erwähnen.


    Viele Grüße
    Alabama

  • Vielen Dank für deine ausführliche Antwort Alabama !


    Ich habe mich nur gefragt, ob es heutzutage für Menschen mit Vorerkrankungen überhaupt Sinn macht, den Weg der arglistigen Täuschung (mit der Verjährungsfrist von 10 Jahren) zu gehen.


    Denn wenn der Versicherer theoretisch nach 9 Jahren sagt: "Zeigen Sie uns bitte mal Ihre Patientenakte" und in der Folge dann den Vertrag kündigt, dann hat der Versicherte ja vollkommen umsonst 9 Jahre lang seine Beiträge gezahlt.


    Dann würde auch die Taktik der arglistigen Täuschung gar keinen Sinn mehr machen.


    Wie gesagt, ich rede hier von Menschen, denen aufgrund ihrer Vorerkrankungen keine andere Möglichkeit bleibt, als den Weg der arglistigen Täuschung einzuschlagen.


    Liebe Grüße
    Casper

  • Moin Casper,


    bei einer so speziellen Fragestellung ist es sicher ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Denn hier braucht es sicher viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung.


    Viele Grüße
    Alabama

  • Wie gesagt, ich rede hier von Menschen, denen aufgrund ihrer Vorerkrankungen keine andere Möglichkeit bleibt, als den Weg der arglistigen Täuschung einzuschlagen.

    Diese Aussage ist in meinen Augen sehr gefährlich. Wieso bleibt nur der Weg der Täuschung? Entweder man lässt sich bei vielen Vorerkrankungen fachmännisch beraten und geht z.B. den Weg einer anonymen Voranfrage oder wenn die Beiträge zu sehr ansteigen muss man Alternativen suchen. Das Risiko später eine Leistungsverweigerung zu kassieren wäre mir bei der existenziellen Absicherung über eine BU zu hoch.

  • Diese Aussage ist in meinen Augen sehr gefährlich. Wieso bleibt nur der Weg der Täuschung? Entweder man lässt sich bei vielen Vorerkrankungen fachmännisch beraten und geht z.B. den Weg einer anonymen Voranfrage oder wenn die Beiträge zu sehr ansteigen muss man Alternativen suchen. Das Risiko später eine Leistungsverweigerung zu kassieren wäre mir bei der existenziellen Absicherung über eine BU zu hoch.

    Doch welche Alternativen sind das?


    Welche Alternativen hat z.B. ein Mensch, der sowohl ein psychisches Leiden als auch ein Wirbelsäulenleiden hat?


    Der Versicherer wird vor dem Abschluss einer BU (falls derjenige überhaupt genommen wird) fordern, dass diese Risiken nicht mitversichert sind.


    Dann stellt sich jedoch die Frage, was eine solche BU dann überhaupt bringen soll, wenn die zwei größten Risikofaktoren nicht abgesichert sind. Vor allem, da diese Risikofaktoren sogar statistisch betrachtet für die meisten BU-Fälle verantwortlich sind.


    Auch eine Dread disease sichert meines Wissens nach ein derartiges Risiko nicht ab.


    Also bevor derjenige völlig ausgeliefert ist, wäre es doch ratsam in einem solchen Fall das Risiko einer Verjährung mit wahrscheinlich anschließendem Gerichtsprozess in Kauf zu nehmen anstatt gar nichts zu tun bzw. nur "sekundäre" Risiken abzusichern.


    Ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will. Es ist eben leider ein blinder Fleck in unserem Sozialstaat, dass die Arbeitskraft derartiger Risikogruppen keinerlei Absicherung erfährt. Wahrscheinlich da wir seit gefühlt 20 Jahren in den sozialpolitischen Diskussionen nur über angeblich arme Rentner reden und wie wir diese mit Transferleistungen am besten beglücken können. Aber das ist ein anderes Thema...


    EDIT: Bzw. eigentlich ist es sogar dasselbe Thema, denn die Berufsunfähigen ohne Absicherung von heute sind die Altersarmen von morgen.



    LG
    Casper

  • Ich verstehe worauf du hinaus willst aber das sind nun mal die vorgegebenen Rahmenbedingungen. Dafür kann am Ende auch der Versicherer nichts.


    Mir wäre auch eine staatliche BU Lösung lieber. Trotzdem bleibe ich dabei, dass man „fair Play“ spielen sollte aufgrund der Risiken, ggf. Die Absicherung zu verlieren sollte der Leistungsfall eintreten.

  • Ich finde die Einstellung "Rechtsbruch ist alternativlos" falsch. Wenn meine Rahmenbedingungen eine Versicherung nicht möglich machen, dann kann ich das Risiko eben nicht versichern. Ich sag ja auch nicht "wenn ich kein Geld für ein schickes Auto habe, dann geht ein kleiner Bankraub schon in Ordnung".


    Ich bekomme auch keine BU wegen Vorerkrankung und habe mich entsprechend eingerichtet. Im Leben nicht würde ich die Eingangsauskunft fälschen und auf Verjährung hoffen. Das ist doch völliger Schwachsinn.

  • @Chris


    Was meinst du mit "entsprechend eingerichtet".


    Bei Berufsunfähigkeit reden wir von ca. über 1 Mio. Euro, welche die eigene Arbeitskraft wert ist.


    Wüsste jetzt nicht wie man sich einrichten könnte, um diese 1 Mio. Euro irgendwie anderweitig vollkommen abzusichern. Es geht hierbei ja nicht um Altersvorsorge, sondern um eine Risikoabsicherung, die jeder Mensch benötigt. Einrichten kann ich meine Altersvorsorge, aber mal eben 1 Mio. Euro aus dem Hut zaubern geht leider nicht...


    Tut mir Leid, aber bei diesem Thema werde ich immer ein wenig emotional, weil das Argument "das Recht ist nun einmal so und wir müssen damit leben" in meinen Augen nicht ausreichend ist. Nur weil eine bestimmte Rechtsnorm existiert, bedeutet dies nicht, dass dieses Recht moralisch sakrosankt ist.


    Auch den Begriff "fair play" halte ich in diesem Zusammenhang für völlig unangebracht, da es eben keine faire chancengleiche Behandlung ist, wenn Menschen, die völlig unverschuldet zu Risikogruppen zählen, automatisch benachteiligt werden.


    LG
    Casper

  • Mit "eingerichtet" meine ich, dass ich beruflich unter meinen Möglichkeiten bleibe, dafür meine Frau sich mehr auslebt. Meine Karriere würde uns finanziell voran bringen, der Job meiner Frau bringt uns emotional voran. Damit fahren wir gut. Unser Lebensstandard gefällt uns. Wir gehören zu den oberen 10-20% der Bevölkerung. Keine Ahnung wozu ich unbelastet in der Lage wäre. Aber die Frage stellt sich halt auch nicht. Wir haben uns "eingerichtet".