Sonderausgaben Höchstbetrag 1.900 oder 2.800? - zeitweise Arbeitnehmer, zeitweise freiwillig versichert

  • Ein pflichtversicherter Arbeitnehmer kann Sonderausgaben (abgesehen von Krankenversicherungsbeiträgen über der Grenze) nach allem was ich lese, bis zu 1.900 € geltend machen.


    Wenn man freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, scheinen es wiederum grundsätzlich 2.800 Euro zu sein


    So weit, so gut - Aber was, wenn in einem Kalenderjahr wegen eine Übergangszeit zwischen Vollzeit-Beschäftigung und Ausbildungsbeginn beides der Fall war und man in einer Übergangszeit ohne Einkommen/Beschäftigung einige Monate freiwillig versichert war. Welcher Höchstbetrag gilt dann und berechnen die Finanzämter das dann mit den kompletten Werten automatisch richtig oder muss man auf so einen Sonderfall hinweisen?