Kreditgebühren zurück, Bank ist verkauft worden. Wohin die Forderung stellen.

  • Heisen die nicht HOIST AB
    Zumindest bekomme ich Post von Duisburg. Habe das gleiche Problem mit einem Kreidt über die Ready Bank welcher von dieser Hoist übernommen wurde. Der Hauptsitz der Hoist Bank ist aus Stockholm. Sprich an wen muss ich denn einen Mahnbescheid stellen. Habe gehört wenn da auch nur ein klein wenig nicht stimmt (Rechtsform usw...) dann ist das für den A....
    Zudem habe ich weder die Ready noch die Hoist in den Verzeichnissen der OM für Privatbanken gesehen.

    • Offizieller Beitrag

    Oder Sie schalten einfach direkt einen Rechtsanwalt ein, in diesem Sachverhalt halte ich dies für angebracht.
    Aus meiner Sicht ist der übernehmende Kreditpartner der Ansprechpartner, da er die Rechten und Pflichte des Vorgängerinsituts übernommen hat.


    Über Ihre weiteren Erfahrungen würden sich die weiteren Forenteilnehmer sicherlich sehr interessieren.

  • @Henning
    @andyka34
    @mEP


    zuständig ist meist der für die privaten Banken. ZBsp. Bei Ready usw.
    Hab das an den OM der privaten geschickt und das damalige Info-Schreiben der Übernahme von Ready zu Hoist beigefügt.


    original Auszug von der BKS Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing, bei denen ist nämlich die Hoist geführt.


    Achtung bei der Rückforderung von “Bearbeitungsgebühren”


    Ein etwaiger Anspruch auf Erstattung unzulässig erhobener Bearbeitungsgebühren richtet sich gegen die Bank, mit der Sie den Kreditvertrag geschlossen haben. Die Ombudsstelle der BKS ist deshalb nicht zuständig.


    Wenn Kreditgeberin eine private Bank war oder ist, können Sie sich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin wenden. War oder ist Kreditgeberin eine Öffentliche Bank, so ist Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes Öffentlicher Banken, Postfach 110272, 10832 Berlin zuständig, bei Krediten einer Sparkasse die Kundenbeschwerdestelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin, und bei Krediten einer Volks- oder Raiffeisenbank die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken, Schellingstraße 4, 10785 Berlin.

    • Offizieller Beitrag

    @Franziska


    vielleicht besteht bei freien Ressourcen die Möglichkeit anzufragen, ob dies rechtlich in Ordnung ist, oder ob die BSK nicht alle Rechten und Pflichten als Nachfolger übernommen hat.


    Ansonsten würde ich persönlich alle involvierten Institute angehen.

  • Ich kann mal nachfragen, gerne! Die Fragestellung finde ich auch für die Zukunft wichtig uns richtungsgebend. Wer weiß, was sich bei Banken alles sonst noch ergibt? Und "Rechtsnachfolge" oder "Vertragsübernahme" wird ja anscheinend von jedem Institut anders aufgefasst...


    Ist Deutschland nicht das Land der Zucht und Ordnung??? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Zumindest das Land der Bürokratie ;(


    Daher würde es mich wundern, wenn die Thematik "Rechtsnachfolge" nicht eindeutig geregelt wäre.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Bei mir ist die Santander die Zuständige Bank.
    Der Santander wurde fristgerecht ende 2014 ein Mahnbescheid zugestellt.
    Bis heute leider keine Antwort oder Geld erhalten.
    Letzter Termin an die Santander 10.02.15 geschrieben, bei keiner Rückäußerung bis zum 20.02.15,
    wird der Mahnbescheid begründet.

  • Nach dem Mahnbescheid mussten wir die Santander verklagen und haben gewonnen.
    Das ganze hat leider ca. 9 Monate gedauert, aber es hat sich gelohnt.
    Die Santander hat die Bearbeitungsgebühren + Zinsen Mitte September 2015 überwiesen.
    Somit ist für mich das ganze sehr erfolgreich verlaufen.

    Andere Betroffene kann ich nur dazu auffordern nicht nach zu geben.


    Sollte jemand Probleme haben, kann ich ihm meinen RE sehr empfehlen.

  • Ich möchte mich hier bei allen bedanken und für mich das Thema abschließen.
    Mein Rechtsanwalt hat das sehr gut gemacht, ich habe alles Geld zurück erhalten.


    Sollte noch jemand an diesem Thema verzweifeln, kann ich ihm meinen Rechtsanwalt empfehlen.


    MfG
    A.K.