Kreditgebühren zurück, Bank ist verkauft worden. Wohin die Forderung stellen.

  • Hallo,


    ich habe im Jahr 2009 bei der SEB Bank einen Ratenkredit aufgenommen und 1.281,- Euro Gebühren gezahlt.
    Die SEB wurde danach von der Santander Bank aufgekauft.
    Die Santander Bank hat dann diese Verträge an die HOIST AG verkauft.
    Ich zahle heute meinen Ratenkredit monatlich an die HOIST AG.


    Heute habe ich den Musterbrief von Finanztip plus Kopie vom Kreditvertrag zur Rückzahlung der Gebühren an die HOIST AG gesendet.


    Meine Frage ist, ob es formal so richtig ist, da es die SEB Bank nicht mehr gibt, die Forderung an die
    HOIST AG zu schicken.


    MfG
    A.K.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke das die HOIST AG der richtige Ansprechpartner ist, denn immerhin hat diese den Kredit "aufgekauft".


    Daher warten Sie mal die Antwort ab, lassen Sie uns doch wissen ob diese Annahme richtig war.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Ich habe bis heute keine Antwort von der HOIST AG erhalten.


    Vielleicht war es falsch von mir den Brief an die HOIST AG nicht als EINSCHREIBEN zu versenden.


    Sollte ich den Brief an die HOIST AG noch mal versenden per EINSCHREIBEN?...ist vielleicht sicherer?


    Weitere Frage habe ich,
    wenn ich eine Kopie vom Brief etc. an einen Ombutsmann versende, wer ist da zuständig? Die Adresse für Banken?


    An den Ombudsmann der privaten Banken Bundesverband deutscher Banken Postfach 04 03 07 D-10062 Berlin ???

    • Offizieller Beitrag

    Per Einschreiben ist auf jeden Fall sicherer.


    Zuerst müssten Sie mal nachsehen, ob die Hoist AG an einem Ombudsmann-Verfahren teilnimmt und wenn ja an welchem.

  • Ich habe diesbezüglich einen Termin am 15.12.14, 9.00 Uhr beim Rechtsanwalt.


    Heute kam Brief von der HOIST AG, Datum 08.12.14:
    Verbindlichkeiten vormals Santander (vormals SEB)
    Sehr geehrter Herr .........
    in der vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf ihr Schreiben vom 01.12.14 und teilen
    Ihnen mit, dass der Vorgang von uns geprüft wird.
    Daher dürfen wir sie höflichst um etwas Geduld bitten. Nach Abschluss der Prüfung werden wir wieder
    unaufgefordert auf sie zukommen.
    Bei Rückfragen stehen wir ihnen sehr gerne zur Verfügung.
    MfG

  • Was bedeutet das?.....müssen oder sollten die das?


    Verstehe ich es jetzt richtig, durch mein Schreiben an die HOIST AG, Aufforderung zur Rückzahlung der Kreditgebühren bis zum 22.12.14 ist mein Fall nicht verjährt?

  • Gestern Antwort der HOIST AG:


    Die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der Erstattungsfähigkeit
    von Bearbeitungsgebühren ist uns bekannt.
    Jedoch besteht der von ihnen geltend gemachte Rückerstattungsanspruch über einen Betrag
    in Höhe von 1.281,00 EURO jedenfalls nicht gegenüber unserem Hause, sondern direkt gegenüber
    der kreditgebenden Bank (=Vorgläubigerin).
    Mit erfolgter Abtretung durch die Vorgläubigerin an unser Haus wurde lediglich ein bestimmter
    Forderungssaldo an uns abgetreten.
    Eine eventuelle Schuldübernahme hat mit dieser Zession aber gerade nicht stattgefunden.
    Nach alledem sind wir für einen etwaigen Erstattungsanspruch nicht passivlegitimiert.


    MfG



    Im Jahre 2012 schrieb mir die Santander Bank:
    Wir haben die oben genannte Kreditforderung einschließlich der dafür zu unseren Gunsten
    bestellten Sicherheiten verkauft und abgetreten an: HOIST AG


    Die HOIST AG hat darauf gleich geantwortet:
    Wir sind nunmehr also neue Gläubigerin und für die weitere Bearbeitung dieser Angelegenheit
    ausschließlich zuständig.



    Was ist nun zu tun?
    An beide HOIST AG und Santander einen Mahnbescheid damit die Angelegenheit nicht verjährt?
    Scheinbar will die HOIST AG darauf hinaus, die Angelegenheit hinaus schieben damit
    es verjährt, so mein Eindruck?


    Herr Henning was raten sie mir jetzt?

    • Offizieller Beitrag

    In diesem Sachverhalt würde ich tatsächlich einen Besuch beim Rechtsanwalt empfehlen und vermutlich beide Banken direkt angehen, damit die Verjährung gehemmt ist.

  • Ich habe auch mit der HOIST zu tun, nach einer Kreditabtretung einer in Auflösung befindlichen Bank, Abtretung auch 2012.. Also gleiche Problematik.
    Die HOIST hatte einen Teilbetrag aus "Kulanz" angeboten, will aber nicht zahlen, sondern mit noch laufenden Raten verrechnen. Im Übrigen meint sie, sie hafte eigentlich nicht, sondern die frühere Bank bzw. deren Rechtsnachfolgerin. Mittöerweile will sie gar nichts mehr leisten. Ich habe heute nochmals eine kurze Frist gesetzt und Klage angedroht bis 31.12.2014.
    Im Übrigen: Abgetreten wurde 2012 an die HOIST AG, es meldete sich jetzt die HOIST GmbH.
    Welcher Anwalt ist tätig, vielleictht kann man sich austauschen?

  • Ich habe auch mit der HOIST zu tun, nach einer Kreditabtretung einer in Auflösung befindlichen Bank, Abtretung auch 2012.. Also gleiche Problematik.
    Die HOIST hatte einen Teilbetrag aus "Kulanz" angeboten, will aber nicht zahlen, sondern mit noch laufenden Raten verrechnen. Im Übrigen meint sie, sie hafte eigentlich nicht, sondern die frühere Bank bzw. deren Rechtsnachfolgerin. Mittöerweile will sie gar nichts mehr leisten. Ich habe heute nochmals eine kurze Frist gesetzt und Klage angedroht bis 31.12.2014.
    Im Übrigen: Abgetreten wurde 2012 an die HOIST AG, es meldete sich jetzt die HOIST GmbH.
    Welcher Anwalt ist tätig, vielleictht kann man sich austauschen?


    Wenn sie noch etwas retten wollen, müssen sie Mahnbescheid noch dieses Jahr veranlassen, sonst verjährt es.

  • Danke für die Antwort.
    Aber das weiß ich mit dem Mahnbescheid!
    Ich habe hier den Sonderfall, dass die Kreditr-Rück-Forderung während der laufenden Rückzahlungsphase (die immer noch läuft) an die HOIST AG abgetreten wurde. Ich halte mich jetzt an die HOIST AG - wobei sich eine HOIST GmbH gemdeldet hat, die meint, sei sei ja gar nicht zuständig (?!) und unterbreitete ein "Kulanzangebot",
    a) nur einen Teil der Bearbeitungsgebühr
    b) nur zur Verrechnung mit den letzten Raten (in ca. 2017),
    c) meint sie, eigentlich sei sie gar nicht verpflichtet, sondern die ursprüngliche kreditgebende Bank.
    Es geht mir darum, ob jemand speziell mit dieser Problematik: ursprüngliche kreditgebende Bank - Abtretung an HOIST AG - es meldet sich die HOIST GmbH - Erfahrungen hat.
    Vermutlich muss ich gegen die HOIST AG / GmbH klagen und vorsorglich der ursprünglichen Bank den Streit verkünden, um die Verjährung vollends zu hemmen. Es gibt keine Rechtsschutzversicherung, und bei meienr Konstellation ist das Kostenrisko zu befürchten. Denn ggf. sind dann hinterher bei den Gerichtskosten auch noch 3 Anwälte im Spiel: diese Seite, HOIST AG / GmbH und kreditgebende Bank.

  • Beim mir hat sich auch die HOIST GmbH gemeldet und schreibt sie sei dafür nicht zuständig,
    sondern die ehemalige Vor Bank. Das ist die Santander in meinem Fall.
    Damit es nicht zur Verjährung kommt geht an die HOIST und die Santander ein Mahnbescheid.


    Damit es nicht verjährt muss man jetzt Mahnbescheid senden.