Leistungspflicht Krankentagegeldversicherung bei Krankengeldzuschuss durch Arbeitgeber.

  • Hallo zusammen,


    ich bekomme von meinem Arbeitgeber einen Tariflohn und ja nach Nachtschichten etc. noch Zulagen zwischen 500 und 600 Euro netto.


    Wenn ich jetzt bis zu 6 Wochen krank werde, bekomme ich Lohnfortzahlung, aber natürlich ohne Zulagen, da ich ja keine Schichten geleistet habe.


    Ab sechs Wochen und ab Beginn des Krankengeldbezugs bekomme ich vom Arbeitgeber eine Aufstockung des Krankengeldes auf 100% meines Tariflohns.


    Soweit so gut.


    Jetzt frage ich mich, ob es sinnvoll wäre, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, die ab der sechsten Woche dann nochmal 20 Euro Tagegeld zusätzlich zahlt.
    Dann hätte ich bei längerer Krankheit ungefähr so einen Lohn als würde ich durchgängig arbeiten.
    Bei den Versicherungen wird man ja nach Bruttoeinkommen eingruppiert, da das Tagegeld anscheinend nicht "zu hoch sein darf" (im Angestelltenverhältnis).
    Da ich ja bei dieser Konstellation im Krankengeldfall mehr Geld bekommen würde, als während der sechs Wochen Entgeltfortzahlung frage ich mich, ob die Versicherung bei Arbeitnehmern mit Krankengeldzuschuss überhaupt leisten müsste und ob so ein Vorgehen rechtlich gesehen (Sozialgesetze etc.) in Ordnung wäre.
    In den Versicherungsbedingungen steht nur, dass keine Leistungspflicht besteht, wenn der Arbeitgeber weiter Gehalt zahlt. Und hier ist die Frage, ob ein Krankengeldzuschuss als Gehaltszahlung angesehen werden kann.


    Befor ihr sagt, ich soll die Versicherung frage - das habe ich, meine Anfrage dort wurde noch nicht beantwortet.


    Vielleicht kennt sich jemand von Euch aus.


    Gruß Magnus