mit thesaurierenden ETF's in Kinderdepot Steuern sparen

  • Hallo Community,


    Ich beschildere meine Situation und würde euch um eure Einschätzung bitten.


    Ich und meine Frau sind 32. Wir sind angestellt und haben den Steuersatz von 42% => unsere Freibeträge sind voll ausgeschöpft.
    Unsere Tochter ist fast 3 Jahre alt.
    Für sie habe ich ein Depot (noch auf meinem Namen laufend) geöffnet und bespare mit üblicher Kombination (MSCI World/EM 70/30 - beide sind thesaurierer) monatlich 300 Euro. Aktuell sind wir bei ca. 10000 Gesamtsumme mit ca. 1500 Kursgewinn in diesem Jahr. Jetzt überlege ich mir ein Kinderdepot zu eröffnen, um auch die Steuervorteile sinnvoll auszunutzen.


    Annahmen
    1. Der realisierte Gewinn darf nicht über ca. 5000 Euro steigen => sonst keine Familienversicherung mehr. (wir sind gesetzlich versichert).
    2. Die mögliche Freibeträge für das Kind (Grundfreibetrag, Sparpauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag) sind ca. 10.000
    3. BAföG wird sie sowieso nicht bekommen.


    Jetzt ist die Frage
    1. Wenn ich die ETF's verkaufe und nach paar Tagen/Wochen neu kaufe - kann ich "nur" auf den Sparpauschbetrag von 801 Euro die Steuern sparen oder die 1500 Euro Kursgewinne bleiben komplett steuerfrei?


    Falls es so funktionieren würde, könnte ich doch dieses Vorgehen jährlich wiederholen, dass sie das Depot mit möglichst viel Eigenkapital übernimmt.


    Ich würde mich sehr auf eure Antworten/Empfehlungen freuen.


    Gruß aus Erfurt
    Vugar

  • Hallo @TE900,
    wiso bleiben Kursgewinne beim Verkauf steuerfrei ? Nach meiner Meinung bleiben Kursgewinne nur dann steuerfrei solange nicht verkauft wurde. Doch halt, da gibt es doch jetzt die neue Vorabpauschale. Da werden jedes Jahr ein Teil der Buchgewinne versteuert.
    Richtig und sinnvoll ist es jedes Jahr durch Verkauf oder Teilverkauf den Freibetrag von 801 € zu nutzen. Dabei werden aber auch die Kursgewinne mit erfasst.
    Gruß


    Altsachse

  • 2. Rentner und Studenten behalten ihren Gewinn
    Keine Steuern müssen Sie zahlen, wenn Sie mit Ihrem insgesamt zu versteuernden Einkommen 2018 nicht über 9.000 Euro kamen – das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Das betrifft insbesondere Studenten, Rentner, Minijobber und andere Geringverdiener. Beantragen Sie dazu beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Diese geben Sie Ihrer Bank; die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre.


    Quelle: https://www.finanztip.de/blog/…n-2018-kapitaleinkuenfte/

  • Und als Ergänzung: Wenn das Depot vom Elternteil an das Kind per Schenkung übertragen wird, gilt das nicht als Verkauf. D.h. es fallen keine Steuern an, und das Kind übernimmt die Einstiegszeitpunkte und -kurse des Schenkenden.