PKV/GKV im Alter - Versorgungswerksrente - Kapitalerträge

  • Hallo zusammen,


    ich möchte um eure und Ihre Ratschläge, Ideen bzw. Erfahrungen bitten.


    Ab kommendem Jahr wäre es mir theoretisch möglich, in die PKV zu wechseln. Nun sind mir die Fallstricke und einschlägigen Ratschläge von Finanztip bekannt (als Angestellter bereits im Erwerbsleben für die PKV im Alter ansparen usw.)


    Allerdings ist die Situation bei mir noch etwas spezieller:


    - ich bin angestellter Arzt Ende 20, demzufolge werde ich im Alter eine Rente vom Versorgungswerk erhalten


    - daher wird es meines Wissens im Ruhestand keinen Zuschuss zur GKV oder PKV geben, d.h. ich muss diese in voller Höhe tragen. Das Rentenniveau an sich ist aber angeblich deutlich höher als in der gesetzlichen RV (wie genau, weiß ich nicht).


    - ich kann mich in einem Ärztetarif recht günstig bei hohem Leistungsniveau in der PKV versichern, ggf + Cashback bei Nichtinanspruchnahme. Aktuell mind. ca. 100€ günstiger als in der GKV. Zwar wird von meinem unabhängigen Berater die Beitragsstabilität der empfohlenen Tarife betont, aber an der Verlässlichkeit dieser Prognosen zweifle ich - nicht zuletzt dank Finanztip - durchaus.


    - in der freiwilligen GKV muss ich im Alter ja auch Beiträge auf Kapitalerträge/Einkünfte aus Vermietung usw. bezahlen. Ich bespare bereits seit einiger Zeit kräftig ETFs. Hier schlummert ja auch ein nicht unerhebliches Kostenpotenzial, wenn die private Altersvorsorge aus Aktien oder evtl. Vermietung von Wohneigentum noch mit einbezogen wird. Auf der anderen Seite müsste ich eine im Alter potenziell sehr teure PKV-Police komplett alleine bezahlen.


    - Familienplanung (aktuell keine Kinder) noch nicht abgeschlossen.


    Über etwas Input zu dieser Frage würde ich mich sehr freuen :)


    Einen schönen Abend an alle!

  • Hallo.


    Neben den Ansprüchen in der berufsständischen Versorgung zusätzlich einen Anspruch auf Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben ist nicht so schwierig. 60 Kalendermonate durch Pflichtbeiträge (normale Beschäftigung, Minijob,...) oder freiwillige Beiträge (zwischen 83,70 und ca. 1200 Euro im Monat) sollten möglich sein.
    Mit Rentenanspruch und entsprechender Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung führt der Weg direkt in die KVdR (Pflichtversicherung) mit allen Konsequenzen.


    Als erster Input sollte das wohl durchgehen. ^^

  • Hallo,


    herzlich Dank für die Information! Den Weg über die gesetzliche Rentenversicherung war mir nicht bekannt.


    In der Tat habe ich bereits vor und während des Studiums einige Jahre in die RV eingezahlt, d.h. von dieser Seite aus wären die Voraussetzungen schon beinahe erfüllt.


    Danke für den "ersten" Input ;)


    LG

  • Es ist zunächst zutreffend, dass ein Mitglied eines Versorgungswerks, das zusätzlich eine gesetzliche Rente bezieht und während 9/10 der zweiten Hälfte seines Berufslebens Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung war („Vorversicherungszeit“) und keine hauptberufliche Tätigkeit ausübt (i.d.R. mehr als 20 Wochenstunden) Pflichtmitglied der sog. „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) und in der sozialen Pflegeversicherung der Rentner wird, siehe ausführlich das hier verlinkte Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Deutschen Rentenversicherung.


    Der große Vorteil als Mitglied der Krankenversicherung der Rentner: Grundlage für die Beitragsbemessung sind nur die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, die Rente des Versorgungswerks, Betriebsrenten und evtl. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrundlage. Nicht erfasst werden dann Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Diese Möglichkeit eröffnet sich z.B. für Rechtsanwältinnen, Ärztinnen etc., die sich wie von uns empfohlen Kindererziehungszeiten anrechnen haben lassen. Sollte die Wartezeit von 60 Monaten dadurch noch nicht erfüllt sein (für jedes ab 1.1.1992 geborene Kind werden 36 Monate angerechnet), empfiehlt sich eine freiwillige Nachzahlung der fehlenden Beiträge. Auch für andere Versorgungswerksmitglieder ohne Anspruch auf gesetzliche Altersrente könnten (geringe) freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung eine sinnvolle Option sein.


    Alles mit entsprechenden Quellen nachzulesen auf unserer Website, einfach googeln nach "Versorgungswerk und Krankenversicherung".


    ABER ACHTUNG yfox: Durch diese Regelung entsteht eine völlig unsachgemäße Bevorzugung von Versorgungsmitgliedern mit minimalen gesetzlichen Rentenversicherungsansprüchen. Angesichts der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (Demografie etc.) halte ich es für extrem wahrscheinlich, dass dieses Schlupfloch in den nächsten Jahren geschlossen wird! Bei der Entscheidung GKV vs. PKV und einer langfristigen Planung für die nächsten 50-60 Jahre würde ich mich deshalb nicht darauf verlassen!

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Das mit der Prognose ist in Ermangelung einer Kristallkugel doch recht schwierig. Die Änderungen zur Berechnung der Vorversicherungszeit für die KVdR zum 01.08.2017 legen meines Erachtens eher nahe, dass die KVdR gestärkt werden soll, allerdings erfolgen die wenigsten Gesetzesvorgaben aus einem Guss. Somit wären auch andere Änderungen denkbar. Daher sind wir wieder beim Kristallkugelbedarf. :S