Werbungskosten rückwirkend zurückziehen/zurückzahlen

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe folgendes "Problem": ich habe im vergangenen Jahr den Beitrag zu einer noch stattfindenden Fortbildung wirksam als Werbungskosten abgesetzt. Diese wurde wegen Corona abgesagt und ich habe die Teilnahmegebühr komplett erstattet bekommen.


    Ist es problemlos möglich, diesen Sachverhalt bei meinem Finanzamt so vorzubringen? Ich möchte gerne ehrlich und transparent vorgehen.. Hätte eine Änderung in diesem Punkt auch Auswirkungen auf die restliche Steuererklärung?


    Einen schönen Abend an alle!


    Viele Grüße