Wenn ein Schaden verursacht wird durch ein deliktunfähiges Kind (bis 7 Jahre) oder teilweise deliktunfähiges Kind (bis 10 Jahre), kann es leicht sein, dass man diesen Schaden nicht ersetzt bekommt. Zum Beispiel wird jemand von einem 7-Jährigen Radfahrer angefahren und verletzt, dann haftet dieses Kind und seine Eltern nicht für den entstandenen Schaden, sie sind nicht haftpflichtig. Falls die Eltern einen entsprechenden Haftpflichtvertrag haben, der solche Fälle einschließt, dann können die Eltern den Vorfall der Versicherung melden, sind aber nicht verpflichtet hierzu. Wenn keine anderen Versicherungen für den Schadensfall in Frage kommen, gibt es keine Möglichkeit, sich den Schaden ersetzen zu lassen.
Laut Auskunft von HUK gibt es keine Möglichkeit, diese Versicherungslücke abzusichern. Forderungsausfälle sind nur bei zahlungsunfähigen Schadensverursachern versichert, nicht aber bei zahlungsunwilligen deliktunfähigen Personen, die dadurch eben nicht haftpflichtig sind.
Meine Frage. Weiß jemand, ob es eine Versicherung gibt für Forderungsausfälle bei deliktunfähigen Schadensverursachern?