Versicherung für Schäden durch deliktunfähige Kinder

  • Wenn ein Schaden verursacht wird durch ein deliktunfähiges Kind (bis 7 Jahre) oder teilweise deliktunfähiges Kind (bis 10 Jahre), kann es leicht sein, dass man diesen Schaden nicht ersetzt bekommt. Zum Beispiel wird jemand von einem 7-Jährigen Radfahrer angefahren und verletzt, dann haftet dieses Kind und seine Eltern nicht für den entstandenen Schaden, sie sind nicht haftpflichtig. Falls die Eltern einen entsprechenden Haftpflichtvertrag haben, der solche Fälle einschließt, dann können die Eltern den Vorfall der Versicherung melden, sind aber nicht verpflichtet hierzu. Wenn keine anderen Versicherungen für den Schadensfall in Frage kommen, gibt es keine Möglichkeit, sich den Schaden ersetzen zu lassen.
    Laut Auskunft von HUK gibt es keine Möglichkeit, diese Versicherungslücke abzusichern. Forderungsausfälle sind nur bei zahlungsunfähigen Schadensverursachern versichert, nicht aber bei zahlungsunwilligen deliktunfähigen Personen, die dadurch eben nicht haftpflichtig sind.


    Meine Frage. Weiß jemand, ob es eine Versicherung gibt für Forderungsausfälle bei deliktunfähigen Schadensverursachern?

  • Finanztest sprich von :


    Forderungs­ausfall­deckung
    Bei Tarifen mit dieser Deckungs­erweiterung zahlt der Versicherer, wenn der Versicherte selbst einen Haft­pflicht­schaden erleidet, aber vom Verursacher keinen Ersatz bekommt. Der Geschädigte muss aber zuvor alle recht­lichen Möglich­keiten ausschöpfen, um vom Schädiger Ersatz zu erhalten und dafür auch Rechts­anwälte und Gerichte einschalten.




    https://www.test.de/Vergleich-…icherung-4775777-5228336/

  • Hallo,


    es ist richtig, dass ein von einem nichtdeliktfähigen Kind Geschädigter ggf. ohne Schadenersatz durch eine Versicherung dasteht.


    Das ist aber kein Problem der Versicherungen, sondern ist von der Gesellschaft zum Schutz des Kindes so beabsichtigt. Das Kind soll in seinem weiteren Lebensweg nicht durch Handlungen beeinträchtigt werden, deren Tragweite es überhaupt noch nicht übersehen konnte. Die juristische Ausformulierung steht seit über 100 Jahren im § 828 BGB.


    Die Kinder oder ihre Eltern würde ich nicht als "zahlungsunwillig" bezeichnen wollen. Die Gesellschaft sieht einfach keine Schadenersatzpflicht vor.


    Der potentiell Geschädigte steht aber trotzdem nicht allein mit dem Schaden da. Die Kosten der Heilung von Personenschäden übernimmt die Krankenversicherung; der Verlust der Arbeitskraft ist privat versicherbar ebenso wie fast alle Sachschäden.


    Ob die Forderungsausfalldeckung einen Schaden durch ein nicht deliktfähiges Kind ersetzt, würde ich bezweifeln. Die Deckung setzt einen Rechtsanspruch voraus, der „nur“ nicht realisiert werden kann. Gegenüber dem Kind besteht aber kein Rechtsanspruch. (Der Anspruch gegenüber den Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ist eine andere Baustelle.)


    Gruß Pumphut

  • Der Beitrag ist sachlich richtig. Und es ist wohl von der Gesellschaft auch so beabsichtigt, d.h. es steht somit eine Ideologie dahinter. Man kann durchaus nachvollziehen, dass Kinder in einem bestimmten Alter ihre Handlungen nicht kontrollieren können und die Folgen nicht abschätzen können. Aber warum sollen die Folgen von den Geschädigten allein getragen werden. Man könnte eine Versicherung genau für die nicht haftpflichtigen Schäden von den Eltern verlangen und wenn das zuviel wäre, wenigstens eine Versicherung ermöglichen für potentiell Geschädigte.
    Übrigens übernehmen andere Versicherungen nur nur für bestimmte Bereiche einen solchen Schaden (z.B. Krankenversicherung, Vollkasko etc). Aber ein geschädigter Fußgänger oder Fahrradfahrer steht u.U. mit den Vermögensschäden, beruflichen Schäden, Krankheitsfolgen u.v.m. völlig allein da. Diese Schäden können sehr hoch sein, deshalb gibt es ja in anderen Themen Versicherungen für vielleicht seltene aber hohe Schäden. Nur hier hat der Gesetzgeber bzw. die Versicherungen eine Lücke gelassen. Ob vorsätzlich oder nicht kann ich nicht beurteilen.
    Übrigens bei der Hundhaltung gilt genau die umgekehrte Ideologie: Hier nimmt man eine Gefährdungshaftung an und der Hundehalter ist fast immer haftpflichtig, selbst bei sehr schuldhaftem oder unklugem Verhalten des Opfers. Es ist deshalb eine Hundehaftpflichtversicherung sehr angeraten.

  • Hallo Kingpelican,


    die Fragestellung hat politische, rechtliche und versicherungstechnische Aspekte.


    Da wir hier ein Finanzforum sind, verzichte ich auf einen Kommentar zu Ihrem Vergleich Kinder- und Hundehaltung. Es war jedenfalls viele Jahrzehnte gesellschaftlicher Konsens, dass kleine Kinder nicht haften und der Geschädigte im schlimmsten Fall leer ausgeht. Ihr Beitrag zeigt, dass mit zunehmendem Egoismus in der Gesellschaft dieser Konsens bröckelt. Eine Änderung müsste im politischen Raum nach demokratischen Spielregeln erfolgen.



    Wenn die Änderungen dann in neue gesetzliche Regelungen gegossen sind, wird die Versicherungswirtschaft sicherlich eine Versicherungslösung anbieten.


    Derzeit ist kein Raum für eine vollumfängliche Versicherungslösung, wie Sie Ihnen vorschwebt; nur stichwortartig:

    • Die Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung.
    • Bei den bestehenden Deckungserweiterungen „nicht deliktfähige Kinder“ besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch. Im Streitfall klärt also kein Gericht, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht (ggf. nur über den Umweg Deckungsprozess.)
    • Die meisten Versicherer haben aus obigen Gründen das Sublimit Schäden durch nicht deliktfähige Kinder auf einige tausend oder zehntausend Euro beschränkt. Ihre worste case Szenarien gehen in die Millionen.

    Falls Sie an dieser Grundkonstellation etwas ändern wollen, kann ich Ihnen nur empfehlen, Ihren Abgeordneten anzusprechen und sich bei den nächsten Wahlen daran zu erinnern.



    Gruß Pumphut

  • Fazit. Es gibt keine Lösung für meine Frage, da die Deckungslücke vorsätzlich vom Gesetzgeber so gewollt ist. Somit kann eine Veränderung nur über die Parteien (welche???) und Gesetzesänderungen erfolgen. Die Bemerkung "mit zunehmendem Egoismus in der Gesellschaft" ist m.E. völlig deplaziert, denn es geht mir nicht um eine Belastung von Eltern. Es gibt übrigens durchaus anständige Eltern mit passendem Vertrag, die freiwillig den angerichteten Schaden melden bzw. übernehmen und somit verdeutlichen, dass hier eine Verantwortung zu übernehmen ist.