Vorabsteuer wurde gezahlt und dann….

  • Ein freundliches Hallo an die Community,





    in meinen Fragen geht es nicht um die Berechnung der Vorabsteuer oder um Vermeidung der Zahlung der Vorabsteuer über einen Freistellungsauftrag, sondern die organisatorische Frage, wie wird die wirklich bezahlte Vorabsteuer (später) zugeordnet.



    Angenommen ich hab mehr als einen ETF und durch Sparpläne auch eine Menge unterschiedlicher Käufe – mit entsprechend unterschiedlichen Einstiegswerten. Alle Käufe sind erst nach dem 1.1.2018 getätigt worden.



    • Wie wird die Vorabsteuer auseinander gehalten (meint welche Steuer in welcher Höhe für welches Produkt gezahlt wurde) und was passiert mit der gezahlten Vorabsteuer, wenn ich einige (vorabbesteuerte) Anteile verschenke?
    • Ist möglicherweise die gezahlte Vorabsteuer an meine Person (Steuernummer) gebunden und ich kann die gesamte gezahlte Vorabsteuer von allen ETF beim nächsten Verkauf von einem Produkt komplett an-/gegenrechnen (womit ggf. mein „Vorabsteuerkonto auf Null sinkt)?
      Oder wird jede WKN für sich allein betrachtet?
    • Was passiert mit gezahlter Vorabsteuer die nicht mit Steuerzahlungen bei Verkäufen gegen gerechnet wird – weil ich die Positionen (zu Lebzeiten) nicht verkaufe? Wird die vererbt und wie würden die Erben erfahren, dass und in welcher Höhe Vorabsteuer gezahlt wurde?
    • Ein ETF steigt Jahrelang und es fällt dafür auch jedes Jahr Vorabsteuer an. Plötzlich fällt der Wert unter den Einstiegskurs und der ETF wird verkauft. Wie bekomme ich die zu viel gezahlte Vorabsteuer zurück?
    • Ein ETF steigt Jahrelang und wird (mit Gewinn) verkauft. Ich zahle Abgeltungssteuer (falls es sowas zu Verkaufszeiten noch gibt) und bin theoretisch im reinen. Wie wird die gezahlte Vorabsteuer angerechnet?

    Vielen Dank für das Interesse am lesen dieses Posts und vorab ein herzliches Dankeschön an alle, die sich mit Antworten an diesem Thema beteiligen.

  • Hallo @kleinkraemer, willkommen in der Community.


    Ich vermute, dass es um die Vorabpauschale geht.


    Zu 4 und 5 s. https://www.finanztip.de/index…teuerreformgesetz/#c66949


    Kurz gefasst: Beim Verkauf wird vom Wertzuwachs die angefallenen Vorabpauschale abgezogen, so dass sich bei 4 der Verlustvortrag vergrößert und bei 5 der zu versteuernde Gewinn geringer wird. 4 kann nur mit anderen Gewinnen verrechnet werden.


    Gemäß dieser Quelle https://www.test.de/Fondsbeste…r-wissen-5124267-5124272/ werden die Vorabpauschalen bei der Bank gespeichert und gehen damit auf die Erben bzw, Beschenkten über. (1 und 3) Dies ist analog zu den Anschaffungsdaten.


    Generell ist es so, dass die Steuerbetrachtung kauf- bzw. stückegenau erfolgt, d.h. es geht nicht um das Depot oder die WKN sondern um den einzelnen Anschaffungsvorgang (an anderer Stelle bemühen wir hier das FIFO-Prinzip). (2)