Erst Festpreis, dann Bieterverfahren... Erlaubt?

  • Liebes Finanzteam,
    wir sind seit langem auf der Suche nach einer Eigentumswohnung für unsere Tochter.
    Nun endlich haben wir eine interessante Wohnung gefunden.
    Besichtigungstermin hat auch schon stattgefunden. Es soll noch ein Zweitgespräch mit der Eigentümerin, die bis Donnerstag in einer Reha ist, dem Makler und den einzelnen Interessenten stattfinden.
    Folgende Punkte sind wir uns unverständlich:


    Punkt 1.:
    Die Eigentümerin verkauft die Wohnung zum jetztigen Zeitpunkt, möchte aber frühestens Februar 2022 ausziehen, weil sie Sich in einem Genossenschaftsseniorenheim einkaufen will. Sie ist aber nicht bereit, eine renditefähige Miete , sondern nur einen Pauschalbetrag, der das Hausgeld deckt zu zahlen.
    Das sehen wir schon sehr nachtteilig für uns als Käufer an, da wir ja einen Teil finanzieren würden und die Raten somit für 1 1/2 Jahre voll zu unseren Lasten gingen. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Wir dachten, wir könnten ihr vorschlagen den Kaufpreis zu mindern
    Anfang stand der Kaufpreis fest. Der Makler sagte uns, dass es lediglich sein könnte, dass ein Interessent von sich aus einen höheren Kaufpreis anbieten würde, aber der Kaufpreis der Wohhnung generell fest steht.
    Nun bekamen wir eine E-Mail von dem Makler, dass sich die Eigentümerin aus der Reha gemeldet habe, und sie die Wohnung nun zum Bieterverfahren anbieten möchte.
    Ist das erlaubt und seriös?
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Gruss
    Michaela

  • Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zu Fairness, Freundlichkeit, Großzügigkeit. Letztlich entscheidet die Verkäuferin, was im Vertrag steht, wem sie zu welchem Preis verkauft und welche Methoden sie anwendet um den besten Preis zu erzielen. Das kann man unfair finden. Aber die Verkäuferin hat keine Verpflichtungen Ihnen gegenüber. Sie sitzen am kürzeren Hebel.


    Ich würde versuchen, die Verkäuferin persönlich kennenzulernen und Sympathie zu erzeugen. Rumnörgeln dürfte dazu führen, dass Sie die Wohnung nicht bekommen.

  • Hallo.


    Ganz ehrlich, bei den Rahmenbedingungen würde mein Interesse an einem Vertrag mit der bisherigen Eigentümerin sofort erlahmen.


    Wie stark der Drang nach dieser Wohnung ist, kann ich nicht ermessen.
    Im Zweifel müsste man doch in den sauren Apfel beißen.


    Die Situation ist definitiv misslich. X/