Konto auf Namen des Kindes

  • Hallo zusammen,
    ich brauche Rat und Hilfe! Ein Vater hat ein oder mehrere Konten auf den Namen seines Sohnes eröffnet und wirtschaftet seit Jahren damit herum. Der Vater besitzt einen latenten Hang zur Kleinkriminalität und sucht vermeintliche Grauzonen und ist ein Mann mit unglaublich vielen Geheimnissen. Die Mutter des Kindes ist seit 9 Jahren verstorben. Jetzt ist der Junge volljährig und möchte gern wissen, wie viele Konten es auf seinen Namen gibt. Ein Gespräch mit dem Vater brachte kein Ergebnis, da selbiger ihm das nicht sagen will und wenn, wäre der Wahrheitsgehalt sehr zweifelhaft. Die Anmeldung bei der Schufa war leider auch ergebnislos, da dort keines der Konten aufgeführt ist. Fakt ist aber, es gibt sie oder wenigstens eins, das hat der Junge bereits herausgefunden. Was kann er tun um eine allumfängliche Einsicht oder Auskunft zu bekommen, um danach selbst entscheiden zu können, was er damit machen möchte.

  • Das Finanzamt kennt alle Konten oder kann eine Liste anfordern. Würde da mal vorsprechen und die Situation schildern.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Hallo @Mutterstochter


    in dem SCHUFA-Auszug sind sämtliche Banken aufgeführt mit denen (Konto-)Verträge bestehen. Zwar nicht die einzelnen Konten, aber zumindest die einzelne Bank.
    In Deutschland gibt es kein Register für die einzelnen Konten. Von daher bleibt wohl nichts anderes übrig, als alle Banken anzuschreiben und nach den Konten zu fragen.


    Auf der FinanzTip-Seite gibt es eine Seite für die verlorenen Konten von Verstorbenen, aber im Prinzip geht es hier um das gleiche Problem. Nämlich, dass verlorene bzw. unbekannte Konten gefunden werden wollen.


    https://www.finanztip.de/blog/herrenlose-konten-auffinden/


    Gruß InvestMoe
    und viel Erfolg bei der Suche

  • Normalerweise verliert bankseitig das Elternteil mit dem 18 Geburtstag den Zugriff auf zuvor eingerichtete Kinderkonten.
    Und der nunmehr volljährige wird ausschliesslich berechtigt.
    Vor kurzen selber erlebt bei meinem Neffen und dessen Vater.

  • Hallo Mutterstochter,


    den Hinweis von tom70794 kann ich bestätigen - um 0.01 Uhr am 18. Geburtstag meines Sohnes war mein Online-Zugriff auf seine Konten - vollkommen korrekterweise - gesperrt. Und mein Sohn musste sich höchstselbst bei beiden Instituten, bei denen Konten für ihn eingerichtet waren, identifizieren, um den Zugriff zu erhalten. Wenn alle Banken das so handhaben haben sich die Missbrauchsmöglichkeiten des Vaters damit erledigt. Die Banken müssten sich nun eigentlich von sich aus bei dem volljährigen Kind melden, was sie aber (möglicherweise) nicht können, wenn bzw. weil sie die korrekte Anschrift des Kindes nicht kennen. Es spricht natürlich nichts dagegen, trotzdem eigene Nachforschungen anzustellen, aus meiner Sicht können Sie bzw. das Kind im Augenblick aber relativ relaxed abwarten, ob was kommt. Wenn etwas kommt (insbes. bankenseitig), was den Verdacht nährt, dass tatsächlich strafrechtlich relevanter Missbrauch betrieben wurde: die Strafverfolgungsbehörden unterrichten.


    Viele Grüße


    BSHKunde