Direktversicherung

  • Hallo Community,


    Ich versuche das "Problem" hier voll - umfänglich nieder zuschreiben:


    Die Gesundheitsreform aus dem Jahr 2004 hat allen zugesetzt, die zu dem Zeitpunkt bereits mit einer Direktversicherung betrieblich vorsorgten: Damals hat der Gesetzgeber beschlossen, dass auf Betriebsrenten ab 2005 der volle Krankenkassenbeitrag anfällt. Das Problem: Sparer mit Verträgen, die sie vor 2005 geschlossen haben, bezahlen auf ihr umgewandeltes Gehalt bereits den Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben. Man spricht auch von Doppelverbeitragung.
    Viel tun können Sparer mit solchen Altverträgen nicht. Lassen sie sich das angesparte Kapital auf einmal zum Rentenbeginn auszahlen, ist es nach wie vor steuerfrei. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – fast 20 Prozent – werden aber verteilt über zehn Jahre monatlich fällig und vom Konto eingezogen.


    Ich habe mir das angesparte Kapital komplett ausbezahlen lassen und darf trotzdem die Steuer nachbezahlen.
    Meinen Vertrag habe ich am 26.07. 2004 mit dem Arbeitgeber und Allianzversicherung abgeschlossen.
    Gibt es eine rechtliche Hilfe oder einen Paragraph,
    mit dem ich zum Finanzamt gehen kann
    um einen Wiederspruch durchzusetzen.


    Ich hoffe ein klares Bild zu bekommen und freue mich auf eure Meinungen.


    Besten Gruß

  • Hallo.


    Gesetzestext habe ich gerade nicht zur Hand, aber für die Steuerfreiheit bei Kapitalauszahlung muss der Vertrag vor 2004 abgeschlossen sein, der erste Beitrag muss (glaube ich) auch spätestens 2004 gezahlt worden sein, der Vertrag muss 12 Jahre gelaufen sein, 5 Jahre müssen Beiträge gezahlt worden sein und die Todesfallsumme muss 60% des Vertrages umfassen.


    (Alles spontan zusammengeschustert, ich schaue noch einmal nach.)

  • Es könnte sich auch um einen Fall des Paragraphen 22 Nr. 5 Satz 1 EStG handeln. Ggf. beruhen Anteile im Vertrag auf steuerfreien Zuwendungen des AG?
    Altzusage, weiterhin pauschal besteuert wäre dann Paragraph 22 Nr. 5 Satz 2 EStG.


    Das Vorgehen des Finanzamtes kann als richtig sein. ;(


    Müsste sich ein Steuerfuchs mal anschauen. :huh: