Hallo Community,
Ich versuche das "Problem" hier voll - umfänglich nieder zuschreiben:
Die Gesundheitsreform aus dem Jahr 2004 hat allen zugesetzt, die zu dem Zeitpunkt bereits mit einer Direktversicherung betrieblich vorsorgten: Damals hat der Gesetzgeber beschlossen, dass auf Betriebsrenten ab 2005 der volle Krankenkassenbeitrag anfällt. Das Problem: Sparer mit Verträgen, die sie vor 2005 geschlossen haben, bezahlen auf ihr umgewandeltes Gehalt bereits den Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben. Man spricht auch von Doppelverbeitragung.
Viel tun können Sparer mit solchen Altverträgen nicht. Lassen sie sich das angesparte Kapital auf einmal zum Rentenbeginn auszahlen, ist es nach wie vor steuerfrei. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – fast 20 Prozent – werden aber verteilt über zehn Jahre monatlich fällig und vom Konto eingezogen.
Ich habe mir das angesparte Kapital komplett ausbezahlen lassen und darf trotzdem die Steuer nachbezahlen.
Meinen Vertrag habe ich am 26.07. 2004 mit dem Arbeitgeber und Allianzversicherung abgeschlossen.
Gibt es eine rechtliche Hilfe oder einen Paragraph,
mit dem ich zum Finanzamt gehen kann
um einen Wiederspruch durchzusetzen.
Ich hoffe ein klares Bild zu bekommen und freue mich auf eure Meinungen.
Besten Gruß