PKV mitversichert und Einkommensgrenze bei Job+Dividende

  • Guten Abend,


    ich habe eine Frage zum Thema Einkommensgrenze bei der PKV:


    Ich bin seit meiner Geburt über meinen Vater privat bei der DeBeKa mitversichert (Vater ist verbeamtet). Ich verdiene aktuell im Monat 424€ brutto / 409€ netto in einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob). Ich weiß durch meine Versicherung, dass mein "Gesamteinkommen" monatlich nicht 450€ überschreiten darf, was ja momentan auch nicht der Fall ist. Nun besitze ich seit einiger Zeit ein Wertpapierdepot in dem ich bisher nur therausierende ETFs bespare und keine Verkäufe tätige, also keine Gewinne realisiere und keine dividende bekomme (klassisches buy&hold).


    1. Gehe ich richtig davon aus, dass mir dadurch keine Probleme entstehen können, solange ich keine Gewinne realisiere?


    Nun würde ich mir gerne eine einzelne Aktie dazukaufen, die auch eine Dividende ausschüttet (immer unter 5 Euro im Jahr bisher). Nun lese ich zu meiner Verwirrung im Internet von verschiedenen Einkommensgrenzen für das Einkommen eines Mitversicherten, teilweise bei 405 oder 415 Euro und teilweise dass nur versteuertes Einkommen beim Gesamteinkommen relevant ist:


    2. Darf ich nun in dieser Konstellation mit dem Minijob überhaupt eine Aktie erwerben, die eine Dividende ausschüttet (Ich lese häufiger von einer 415€ Grenze bei Einkommen welches nicht aus Gehältern kommt und nicht zusammen mit dem Gehalt überschritten werden darf)?


    3. Falls doch, wie viel Spielraum hätte ich noch für Kapitalerträge bei meinem Lohn? 26€ (brutto?) pro Monat bis zur 450 Euro Grenze?


    4. Zählen Kapitalerträge innerhalb des Steuerfreibetrags von 801€ überhaupt zu diesem Gesamteinkommen von max. 450€? Dann müsste ich mir ja um die Dividende einer einzelnen Aktie keine Gedanken machen.


    Ich hoffe ich bringe nicht zu viel durcheinander, vielen Dank im voraus!


    Gruß,
    Lukas

  • Die Einkommensgrenzen, die Sie hier nennen, sind die aus dem sozialrecht und bei einer Familienversicherung relevant.


    Für die Frage ob Sie noch berücksichtigungsfähiger Angehöriger Ihres Vaters sind, benötigt man mehr und andere Informationen.


    Klären sie das doch bitte über die Beihilfestelle Ihres Vaters!