50% Gutschein Corona Best Western Göteborg Mai 2020

  • Hallo Community!
    Wir haben noch Probleme bei der Abwicklung der Stornierung unserer Buchung beim Best Western Arena Hotel Gothenburg bzw. der Rückerstattung der Kosten. Übernachtungsdatum wäre vom 04. auf 05. Mai 2020 gewesen. Aufgrund Corona-Regelungen (Lockdown) war eine Ausreise aus Deutschland/Bayern nicht möglich.
    Uns wird seitens des Hotels nur ein Gutschein in Höhe von 50% der Kosten offeriert - und nur für eine zukünftige Übernachtung in demselben Hotel mit einer Gültigkeit dieses "Gutscheins" bis 31.12.2021. Uns ist unverständlich, warum wir nur 50% der Kosten, nur in Form eines Gutscheins, nur für dasselbe Hotel, und nur bis 31.12.2021 bekommen sollen.
    Wir haben die Übernachtung über booking.com gebucht. Wir haben bereits bei booking und bei der Best-Wester-Hotelkette um Hilfe gebeten, allerdings wird jeweils beteuert, dass man uns in dieser Gelegenheit nicht weiterhelfen könne.


    Gibt es für uns eine Alternative zu dem offerierten Gutschein (50%, selbes Hotel, datiert bis 31.12.2021) bzw. haben wir zumindest Anspruch auf einen Gutschein in Höhe von 100% der Kosten, der evtl. auch bei der gesamten Best-Western-Group Gültigkeit besitzt, oder müssen wir uns mit dem offerierten Angebot abfinden?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Viele Grüße,
    Alicia&Tom

  • 'Urlauber können ein gebuchtes Hotel in Deutschland wegen der Coronakrise nicht ohne weiteres kostenlos stornieren. «Es handelt sich um einen Mietvertrag. Solange das Hotel offen ist, muss ich bezahlen – auch wenn ich nicht anreise», erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. Eine Ausnahme bestehe, wenn vor Ort Quarantäne herrsche.
    Allerdings ist es derzeit angeraten, private Reisen zu unterlassen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. «Wenn ich bezahlen muss, aber nicht anreisen will, dann würde ich versuchen, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einen Gutschein auszuhandeln», rät die Juristin. «Ein Gutschein ist besser, weil man sich dann nicht schon wieder auf einen festen Termin festlegen muss.»' Quelle: https://www.tageskarte.io/zahl…otels-in-deutschland.html


    Gleiche Rechtslage dürfte auch in Schweden gelten, denn die Rechtslage ist auf Europäischer Ebene weitgehend harmonisiert. Der Gutschein ist sogar ein Entgegenkommen seitens des Hotels an den Gast auf Kulanzbasis.


    Es gilt das Recht vom Sitz des Hotels, also schwedisches Recht, wenn per AGB nichts anderes wirksam verinbart ist.


    booking.com ist nur Vermittler und hat mit der Vertragsdurchführung nichts zu tun.


    Allerdings kann man als Hotelgast alternativ zum Gutschein auch 10 bis 20 % des Preises in bar zurück verlangen, denn eine 100% Stornokostenregelung ist unzulässig. Schließlich hat der Hotelier auch Kosteneinsparungen durch die ersparten Aufwendungen des Hoteliers (Strom, Essen, Reinigung, etc.).Vgl.: https://www.anwaltonline.com/r…rung-und-hotelstornierung


    Hat der Hotelier das Zimmer anders verwendet (Vermiertung an einen anderen Kunden), müßte er sich dieses auch anrechnen lassen. Doch dies dürfte in Corona-zeiten graue Theorie sein.



    Im übrigen liegt das Anreiserisiko immer beim Hotelgast.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)