Hemmung der Verjährung bei Ombudsmannverfahren

  • Hallo @Jagi


    Ich habe jetzt mal intern Rücksprache gehalten und so klar ist das leider nicht. Es existiert wohl nur ein Satz, der besagt, dass während des Ombudsverfahrens die Verjährung gehemmt ist. Aber ob und inwiefern die 7 Monate "anfügbar" sind, .... schwierig zu sagen.


    Sorry. dass ich Dir da keine bessere Auskunft geben kann, aber bei so vielen Themen rund um die Kreditgebühren sind die Dinge weit ab von klar. ;(

  • @Franziska,


    habe von der Santander nur die BG`s erstattet bekommen, nicht aber die Zinsen. Frist für die Zahlung der Zinsen läuft morgen ab. Die Santander hat nur mit dem üblichen Standardbrief geantwortet, dasselbe Schreiben, das auch bereits bei der Anforderung der BG kam, also von Zinsen ist da nicht die Rede.


    Da meine Zinsforderung insgesamt so 270,- € ausmacht würde ich hier gern den Weg über den Ombudsmann gehen. Nun glaube ich aber, irgendwo hier mal gelesen zu haben, dass der Ombudsmann nur tätig werden kann, wenn die Bank entweder überhaupt nicht reagiert oder ablehnt. Nun habe ich zwar eine Reaktion bekommen, genanntes Schreiben, das bezieht sich aber nicht auf meine Zinsforderung, es ist nur von Bearbeitungsgebühr die Rede. Kann in so einem Fall der Ombudsmann überhaupt als verjährungshemmende Maßnahme ergriffen werden und gäbe es da vielleicht ein Musteranschreiben?

  • Ich werde am Wochenende das Ombudsmannverfahren wegen der noch nicht verjährten Anteile meiner BG von der HVB einleiten. Ich habe leider keine Kopie des Darlehensvertrages bekommen auf meine Anforderung, sondern nur so einen internen Verrechnungsbeleg, aus dem man die Höhe der BG und die Darlehensnummer entnehmen kann. Mit diesen Daten habe ich dann mein Musterschreiben erstellt. Die Frist ist am 28.11. abgelaufen und ich habe auch keine Lust mehr eine Nachfrist zu senden. Wie mir meine Kundenbetreuerin mitgeteilt hat am Dienstag schicken die keine Schreiben mit Verzicht auf Einrede der Verjährung raus, und ich vertraue denen jetzt auch nicht einfach blind, das es nicht verjährt, wenn ich nichts weiter unternehme. Meine Kundenberaterin ist jetzt auch bis 15.12. in Urlaub, das wird sonst zu spät und ausrichten kann die ja auch nichts.
    Meine Frage:
    Wenn ich dem Ombudsmann den Sachverhalt schildere und anführe, dass auf meine Anforderung einer Darlehensvertragskopie eben dieser Ausdruck von meiner Kundenbetreuerin gemailt wurde, geht das dann so in Ordnung?