Grundfreibetrag vs. NV-Bescheinigung

  • Grundfreibetrag vs. NV-Bescheinigung


    Versuche gerade die Vor- und Nachteile abzuwägen. Dazu habe ich diese Übersicht erstellt.


    Würde gerne ein Feedback erhalten, ob das rein inhaltlich stimmig ist und wie beides zusätzlich abgewägt werden kann.



    Einkommenssteuer-Grundfreibetrag Nichtveranlagungsbescheinigung
    NV-Bescheinigung
    Steuerfrei 9.408 € Grundfreibetrag
    + 801 € Sparerpauschbetrag
    + min. 36 € Sonderausgabenpauschbetrag
    + min. 1.000 € Werbungskostenpauschale
    + Vorsorgeaufwendungen
    = min. 10.209 €
    9.408 € Grundfreibetrag
    + 801 € Sparerpauschbetrag
    + 36 € Sonderausgabenpauschbetrag
    = max. 10.245 €
    Beantragen / Gültigkeit nein / unbegrenzt; bis > Grundfreibetrag ja / 3 Jahre oder bis > Grundfreibetrag
    Steuererklärung notwendig
    für maximalen Steuervorteil
    ja nein




    * ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Das ist kein Entweder-Oder. Die NV-Bescheinigung dient dazu, dass die Banken aufgrund des geringen Einkommens gar keine Steuer abführen. Dadurch spart man sich die nachträgliche Steuererklärung, um die zuviel gezahlte Steuer zurückzubekommen.

  • Ja, so habe ich das verstanden. Meine Gegenüberstellung habe ich nochmal erweitert, s. u.


    Der Unterschied für das „Entweder-Oder“ liegt dann eher bei den Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten) und die Möglichkeit der Verrechnung von Verlustvorträgen und ggfs. Quellensteuern.


    Wenn ich das richtig verstehe, setzt sich der tatsächliche Steuerfreibetrag – welcher gleichzeitig auch das max. Einkommen darstellt – wie folgt zusammen:


    Grundfreibetrag
    + Sparerpauschbetrag
    + Sonderausgaben
    + Werbungskosten


    Welcher somit auch weit über die 9.408 € hinausgehen kann aufgrund aller abzugsfähigen Positionen.


    Mein (Zwischen-)Fazit ist:


    Die NV-Bescheinigung eignet sich besonders dann, wenn man
    1. passiv handelt (ETF/Fonds) oder
    2. gar nicht handelt
    3. geringe Sonderausgaben hat
    4. auf den maximalen Steuervorteil verzichten kann/möchte, dafür aber einen sehr geringe Steuerverwaltung bekommt


    Der Grundfreibetrag mittels Steuererklärung eignet sich besonders, wenn man
    1. man aktiv handelt
    2. dabei auch evtl. Quellensteuer anfallen
    3. Verluste vortragbar/verrechenbar sein sollen
    4. seine Sonderausgaben maximal geltend machen möchte
    5. auf maximalen Steuervorteil Wert legt und dafür aber eine höhere Steuerverwaltung in Kauf nimmt



    Merkmale Grundfreibetrag NV-Bescheinigung
    Steuerfrei 9.408 € Grundfreibetrag
    +801 € Sparerpauschbetrag
    +X € Sonderausgaben
    +1.000 € min. Werbungskosten(pauschale) AN
    = 10.209 € min.
    9.408 € Grundfreibetrag
    +801 € Sparerpauschbetrag
    + 36 € Sonderausgabenpauschbetrag
    +0 € Werbungskosten AN
    = 10.245 € max.
    Sonderausgaben
    a) Basis Vorsorgeaufwendungen
    anrechenbar:
    - KV/PV
    - RV
    KV/PV: unbegrenzt (Basistarif)
    RV:90% - 100% (bis 2025), auf max. 25.046 €
    KV/PV: unbegrenzt (Basistarif)
    RV: ? (nicht direkt was zu gefunden)
    Sonderausgaben
    b) Sonstige Vorsorgeaufwendungen
    anrechenbar:
    - ArbeitslosenV
    - UnfallV
    - HaftpflichtV
    – KrankenzusatzV
    - KfzV (nur Haftpflichtanteil)
    max. 1.900 € - 2.800 € 0 €
    Beantragen / Gültigkeit nein / unbegrenzt oder
    bis > Grundfreibetrag
    ja / 3 Jahre oder
    bis > Grundfreibetrag
    Steuererklärung notwendig
    für maximalen Steuervorteil
    ja nein
    Verlustvortrag / Quellensteuertopf
    anrechenbar
    ja / ja nein / nein
  • Ich habe eine NV-Bescheinigung, gültig bis Ende 2023. Gut, dass ich mir da die vorstehenden Gedanken nicht machen muß.

    Ich habe mich bisher theoretisch mit dem Thema beschäftigt.


    Dann kannst du mir bei meinen offen Verständnisfragen weiterhelfen?
    S. u. Screenshot (Auszug) „Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen - NV 1 A


    1. Entgegen meiner Übersicht oben, kannst du dir ebenfalls Beiträge der RentenV und Werbungskosten (auch > 1.000 €) – zumindest als Arbeitnehmer – anrechnen lassen, so dass dein tatsächlicher Steuerfreibetrag weit über dem eigentlichen Grundfreibetrag liegen dürfte?


    Grundfreibetrag
    + Sparerpauschbetrag
    + Sonderausgaben, zumindest a) Basis Vorsorgeaufwendungen
    + Werbungskosten (bei nichtselbständiger Arbeit)


    => Gesamt-Steuerfreibetrag liegt somit auch weit über 9.408 € des Grundfreibetrags – aufgrund aller abzugsfähigen Positionen

    2. Sonderausgaben
    b) Sonstige Vorsorgeaufwendungen, s.o.
    Kannst du diese ebenfalls ansetzten evtl. über eine Pauschale?


    3. Verlustvortrag / Quellensteuertopf
    Sind keinesfalls anrechenbar bzw. übertragbar, richtig?


    Danke und Grüße


    [Blockierte Grafik: https://i.imgur.com/pLZdClw.png]

  • Hallo @zf100,
    ich werde Dir wohl nur wenig weiterhelfen können. Ich bin seit fast 20 Jahren Rentner. Da gibt es bei mir keine höheren Werbungskosten, die ich geltend machen könnte. Sonderausgaben trage ich auch keine ein. Wenn es dafür eine Pauschale gibt, berücksichtigt das Finanzamt das von sich aus.
    Stutzig bin ich aber über Zeile 42 geworden. Diese ist nach der Gesetzesänderung 2018 neu dazugekommen.
    Ich habe dort keine Eintragungen gemacht, weil ich keine Investmenterträge nach Teilfreistellung erwarte. Würde ich dort Eintragungen machen, würde ich dem Finanzamt ja erklären, dass ich Steuern zahlen müsste, die um die Teilfreistellung gekürzt würden. Das ist aber bei einen NV-befreiten nicht der Fall. Das Finanzamt müsste nach meiner Meinung einen Antrag mit Eintrag in Zeile 42 ablehnen.
    Eine Kopie das Schwerbeschädigtenausweises meiner Frau habe ich beigefügt, weil ihr da ein Freibetrag zusteht.
    Gruß


    Altsachse

  • Die Teilfreistellung in Zeile 42 beträgt ja z.B. 30% bei Fonds mit mindestens 50% Aktienanteil. Erträge aus Aktien-ETF müssen also z.B. nur zu 70% versteuert werden. Auf diese 70% wirkt dann die Kapitalertragsteuer plus Soli und ggf. Kirche, oder der persönliche Steuersatz, falls er niedriger ist.


    Der Sinn der Zeile ist, dass man beim Antrag schon abschätzt, wie hoch die Einkünfte in der Zukunft sein werden. Und dabei darf man eben schon berücksichtigen, dass Erträge aus Aktien-Fonds nur anteilig versteuert werden müssen.

  • Hallo,


    schöne Aufstellung vielen Dank für die Mühen!


    Ich bin Student und frage mich ob ich trotz Nichtveranlagungsbescheinigung, Werbungskosten geltend machen kann. Die ich dann in Zukunft mit der Einkommenssteuer zurück hole?


    Grüße!

  • Hallo LangFrisstSparer ,

    ich fürchte das geht nicht. Wer, wie Du und ich, keine Steuererklärung abgibt, kann auch keine Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten kann nur der geltend machen, der auch Einkommensteuern zahlt. Leider.

    Gruß


    Altsachse

    Mit einer weiterführenden Ausbildung (Master) können Werbungskosten vorgetragen werden auf ein Jahr wo ich Einkommenssteuer zahle. Sofern zumindest keine NVA vorliegt steht das außer Frage. Der Fall mit NVA lässt sich allerdings durch meine Recherche nicht klären!

  • Hallo LangFrisstSparer,


    solltest du dich in der Erstausbildung, außerhalb eines Dienstverhältnisses, befinden, kannst du gar keine Werbungskosten geltend machen (§9 Abs. 6 EStG).

    Somit wären Aufwendungen für die Erstausbildung Sonderausgaben (§10 Abs. 1 Nr. 7).

    Diese sind, im Vergleich zu Werbungskosten, nicht vortragsfähig.


    Wie gesagt alle Angaben ohne Gewähr !;)


    Gruß

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Ich befinde mich in der Zweitausbildung (Master). Wie verhält es sich hier?

  • Ich befinde mich in der Zweitausbildung (Master). Wie verhält es sich hier?

    Masterstudium gilt als Zweitstudium i.S.d. §9 Abs. 6 EStG.

    Siehe: https://www.haufe.de/steuern/k…itstudium_170_340648.html


    Generell rate ich dir, bei keinem Einkommen, eine Einkommensteuererklärung zu machen, da du schnell durch die Werbungskosten in den Verlustvortrag kommst und dann sowieso alle abgefuehrten Steuer bei den Kapitalerträge zurück bekommst.


    Eine NV Bescheinigung ist eher dafür da wenn du kein bzw. geringes Einkommen hast und für die abgefuehrte Steuer extra eine Steuererklärung machen müsstest. Die Banken wissen dann, dass sie keine Steuer an der Quelle abführen müssen.


    Gruss

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Bei den Werbungskosten geht es ja um meine Einkommenssteuer. Wenn ich heute Aktiengewinne von 12000 € mache und einen Verlust von 3000€ mit einer Aktie habe und eine NVA habe, kann ich trotzdem Werbungskosten (Miete, Studienmaterial, Laptop, Fahrtkosten...) geltend machen um dann mein Erstes Erwerbseinkommen kaum zu versteuern. Sehe ich das richtig?

  • Nein, ich denke nicht, dass dem so ganz richtig wäre.


    Wenn du eine Steuererklärung abgibst musst du auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben, da dieser keiner abgeltenden Wirkung bis jetzt unterlegen haben (Abgeltungssteuerbefreit durch NV-Bescheinigung). Dann hättest dunoch negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (o.ä.) und die würden mit den Erträgen aus Kapitalvermögen verrechnet werden.


    Gruss

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    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Also so wie ich das verstehe hättest du 9.000€ Kapitalerträge zu versteuern (12.000-3.000).

    Diese sind ja wie du schon richtig sagst unterhalb des Grundfreibetrag, somit fallen keine Steuern an.


    Deine Werbungskosten kannst du dann in der Steuererklärung angeben, um dann sobald du Einkommensteuer zahlen musst vom Verlustvortrag profitieren kannst.


    So hätte ich es jetzt verstanden


    Angabe ohne Gewähr.

  • Kannst du eventuell beschreiben wie sich die Kapitalerträge auswirken? Mein Einkommen wird ja höher besteuert als Kapitalerträge (in der Steuererklärung).

    Dein Einkommen wird mit einem progressiven Steuersatz versteuert. Das heißt er steigt je mehr man verdient bis zu einem gewissen Punkt. Anders als beim feststehenden Abgeltungssteuersatz.


    Hier siehst du mal die Grundtabelle für die Einkommensteuer 2020, mal zum besseren Verständnis. Grundtabelle 2020