Gesetzliche Rentenversicherung Widerspruch/Klage

  • Servus,


    ich habe eine Frage zur gesetzlichen Rentenversicherung. Meine Eltern sind letztes Jahr in Rente gegangen und waren bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung. Zufällig bin ich heute auf einen Sachverhalt gestoßen, der meinen Eltern einen großen Vorteil gebracht hätte, sofern er durch die Beraterin auch genannt worden wäre. Das ist leider nicht geschehen.


    Wie läuft ein Widerspruch oder dann im weiteren eine Klage gegen die deutsche Rentenversicherung ab? Habt ihr Tipps oder Erfahrungen?


    Vielen Dank
    LG
    Christian

  • Hallo.


    Das Prinzip ist in etwa so:


    Der Bescheid wird erstellt. Drei Tage nach dem Erstellungsdatum soll der Bescheid beim Betroffenen sein. Dann hat man einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen. Im Zweifel auch erst ohne Begründung, die kann nachgereicht werden. Mit den neuen Informationen aus der Widerspruchsbegründung wird geprüft, ob sich ein anderer Bescheid ergeben würde. Ist das so, wird ein Abhilfebescheid erstellt. Kommt die Sachbearbeitung zu keinem neuen Ergebnis, so geht der Vorgang zum Widerspruchsausschuss (je ein Vertreter von Arbeitnehmer-, Arbeitgeberseite und Verwaltung). Dort wird eine Entscheidung getroffen, aufgrund derer ein Widerspruchsbescheid erstellt wird. Gefällt einem das Ergebnis nicht, kann man gegen diesen Bescheid Klage vor dem Sozialgericht erheben.


    Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht sind kostenfrei, in den ersten Instanzen kein Anwaltszwang. Man kann sich selbst vertreten, seinen Nachbarn oder einen Anwalt beauftragen.


    Soweit der erste Überblick.

  • Ah, ich sehe gerade, dass es hier nicht so einfach wird. Die Bescheide werden schon rechtskräftig, das heißt die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen sein.


    Man könnte die Neufeststellung der Renten beantragen und dabei den (vermeintlichen) Beratungsfehler geltend machen.


    Erfolgsaussichten könnte man sich über eine Beratung bei Fachanwalt, Rentenberater oder Sozialverband einschätzen lassen.

  • Hallo Christian, wenn der Bescheid fehlerhaft ist weil die Behörde sich geirrt hat oder falsch beraten hat kann er auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist rückwirkend geändert werden. Wenn es also um etwas mehr Geld geht (und das ist bei Rentenzahlungen regelmäßig so) lohnt es sich, dem mit Hilfe von Fachpersonal nachzugehen. LG Guido