Auszahlung erfolgte ohne Bewertungsreserven

  • Habe 1977 eine Direktversicherung abgeschlossen, welche nunmehr ausbezahlt wurde. Verträge wurden im Zuge der flexiblen Altersgrenze 2 Jahre vor Vertragsende gekündigt. Bin seit 1. Mai 2014 in Altersrente. Kündigung zum 1. Mai war nicht möglich gewesen, weil das Geschäftsjahr zum 1.12. endet. Wollte ursächlich der gesetzlichen Neuregelung aus dem Weg gehen. Bzgl. Bewertungsreserven gibt es Unstimmigkeiten. In der aktuellen Wertbestätigung vom 23.10.2014 sind explizit die Beträge der Bewertungsreserven bei Vertragsende 29.11.2014 ausgewiesen. Bei der Auszahlung werden diese nicht berücksichtigt.
    Die Auszahlungsmitteilung geht vom Rückkaufswert plus Schlußüberschuß incl. deklarierte Bewertungsreserven aus.


    Rückfrage bei der Versicherung brachte vorerst nichts. Erst wollte man mich abwimmeln, nun wird dies überprüft, aber dies braucht Zeit.
    Können zugesagte Bewertungsreserven mit Stichtag 30.11.2014 gestrichen werden?


    Gruß


    günter

    • Offizieller Beitrag

    Durch das LVRG können die Bewertungsreserven sehr stark schrumpfen, das hat @Saidi bereits in mehreren Beiträgen kommuniziert.


    Aus meiner Sicht dürfte der Fakt das Ihnen am 23.10. noch Bewertungsreserven ausgewiesen und am 30.11. gestrichen wurden, eine Rolle spielen.


    :!: Sie haben auch die Chance den Ombudsmann mit ins Boot zu nehmen, ich persönlich würde es tun. Denn es ist sicherlich ein nennenswerter Betrag für für den sich der Aufwand lohnt

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie im Ergebnis die Bewertungsreserven erhalten, würde ich sagen ... alles richtig gemacht.


    Hartnäckiges Fragen hilft in der Regel.

  • Heute schriftliche Antwort erhalten. Die Bewertungsreserven sollen nunmehr in dem Schlußüberschuß enthalten sein.
    Der Schlußüberschuß wurde mir im Mai 2014 genau auf den Cent mitgeteilt nur mit dem Hinweis, daß die später ermittelten Bewertungsreserven dazukommen.
    Da soll sich jemand auskennen. Werde den Ombudsmann wie empfohlen hinzuziehen!

    • Offizieller Beitrag

    Dann freue ich mich sehr auf weitere Berichte von Ihnen und drücke feste die Daumen für eine positive Nachricht.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • 4. Bewertungsreserven


    Es soll für eine gerechtere Beteiligung der Gesamtheit der Versicherten
    an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere gesorgt werden.
    Die Beteiligung an den Bewertungsreserven darf nicht dazu führen, dass
    an die ausscheidenden Versicherten Mittel ausgezahlt werden, die für die
    Erfüllung der den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen
    benötigt werden.


    Mit einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren ist künftig zu bestimmen, in
    welchem Umfang die gewährten Garantien unter Berücksichtigung der
    aktuellen Kapitalmarktzinsen nicht ausfinanziert sind
    (Sicherungsbedarf). Die Beteiligung an den Bewertungsreserven
    festverzinslicher Wertpapiere wird auf den Teil der Bewertungsreserven
    begrenzt, der die ermittelte Finanzierungslücke übersteigt.


    Steigen die Kapitalmarktzinsen wieder, dann entfällt die Begrenzung.
    Spiegelbildlich dazu müssen auch die Aktionäre des Lebensversicherers in
    dem Maße auf Ausschüttungen verzichten, wie die Garantiezusagen nicht
    ausfinanziert sind. Dadurch werden Mittel im Unternehmen gehalten und
    stehen damit in der Zukunft zur Verfügung.


    Ein gemeinsamer Beitrag von ausscheidenden Versicherten und Aktionären
    ist erforderlich, weil die Bewertungsreserven, die zur Deckung der
    Finanzierungslücke herangezogen werden können, sich infolge von
    Marktschwankungen auflösen können.


    Das ist die fachliche Erläuterung dessen, was passiert ist!


    Quelle: tagesbriefing


    Das ist die Information, warum der 01.01.2015 nicvht das korrekte Datum für die Veränderung ist:


    Der Bundestag hat die Reform der Lebensversicherung beschlossen. Nunmehr hat der Bundespräsident das Gesetz am 1. August unterzeichnet; es tritt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 7. August in Kraft. Nur wenige Regelungen wie der Ausweis der Effektivkosten, die Absenkung des Höchstrechnungszinses und des Höchstzillmersatzes werden erst ab 1. Januar 2015 gelten.


    Quelle: Verbraucherzentrale


    Dort steht ergänzend auch noch:


    Was sind Bewertungsreserven?Bewertungsreserven entstehen,
    wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem
    Anschaffungswert liegt. Seit 2008 sind Lebensversicherer per Gesetz
    verpflichtet, Kunden mit auslaufenden oder gekündigten Verträgen zur
    Hälfte an den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Bewertungsreserven zu
    beteiligen. Durch die zurzeit niedrigen Zinsen sind die Kurswerte für
    ältere Staatsanleihen stark gestiegen, da diese höher verzinst sind als
    jetzt ausgegebene Staatsanleihen. Hier sind hohe Bewertungsreserven
    entstanden, die die Versicherungsunternehmen an die Kunden, deren
    Verträge auslaufen oder gekündigt werden, auszahlen müssten. Dagegen
    wehrten sich die Versicherungen mit dem Argument, in der jetzigen
    Niedrigzinsphase die Garantieleistungen für ältere
    Lebensversicherungsverträge nicht mehr erfüllen zu können.


    Was bedeutet das für bestehende Verträge? Die
    Gesetzesänderung wird wahrscheinlich dazu führen, dass die Auszahlung
    geringer ausfällt als bislang angenommen. Sie muss es aber nicht.
    Grundsätzlich haben Versicherungsnehmer weiterhin Anspruch auf eine
    Beteiligung an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere
    wie bislang, sofern der Versicherer diese Reserven nicht benötigt, um
    seine Garantieverpflichtungen zu erfüllen.


    Gegenwärtig können wir für keinen Versicherer mit Gewissheit
    voraussagen, ob die Kunden mit einer Kürzung der Bewertungsreserven
    rechnen müssen. Vorstellbar ist, dass einige Versicherer die Beteiligung
    an den Bewertungsreserven vollständig oder auch nur zum Teil kürzen
    werden. Die Eigentümer der Versicherer müssen bei einer Kürzung oder bei
    einem Wegfall allerdings auch in gleichem Maße auf ihre
    Gewinnausschüttung verzichten. Lebensversicherer, die sich im Eigentum
    von Aktionären befinden, müssen demnach zur Not die Dividenden kürzen,
    um die Garantien zu gewährleisten. Es ist ein Trugschluss, dass eine
    nunmehr kurzfristige Kündigung eines bestehenden Vertrages diese
    Verluste vermeiden könnte.


    Guenter, das was Dir Dein Versicherer da schreibt, verstehe ich auch nicht, und ich bin nun nicht ganz unbeleckt und schreibe aktuell Kommenare zur VAG-Novelle insbesondere in Verbindung mit EU/EWR Recht und der Besonderheit des freien Dienstleistungsverkehrs.


    Das Mitarbeiter einer Hotline die Fragen nicht beantworten können, ist für mich nicht erstaunlich. Man ruft dort nicht an, sondern man schreibt Schriftsätze und in diesem Fall lässt schreiben. Und zwar hier durch neinen Anwalt, der auf diese Themen spezialisiert ist.


    Die Antworten sagen nämlich nichts anderes, als: wir tun zwar etwas, wissen aber auch nicht was oder warum wir es tun. Uns sind auch sämtliche rechtliche Grundlagen dafür nicht verständlich und die einzige, die bei uns weiß, was sie tut, weil sie ihr Handwerk auch wirklich beherrscht, das ist unsere Reinigungskraft. Sie werden sich also bei uns wohl fühlen, weil alles sauber ist.

  • Danke für den Kommentar. Die Thematik verfolge ich schon seit einiger Zeit. Was mich ärgert ist die getrennte Darstellung von Schlußanteilen und Bewertungsreserven um bei der Auszahlung zu erfahren, daß die Bewertungsreserven im Schlußüberschuß enthalten sind. Warum wird in der letzten Wertbestätigung nicht darauf hingewiesen,? Ich habe mal gelernt 1 + 1 = 2. Dies ist in meinen Augen unseriös ! Die Versicherungen haben ja nichts zu verlieren, weil in der Regel kein Folgeauftrag zu erwarten ist.