Verkauf und Rückkauf am selben Tag – Gestaltungsmissbrauch

  • Aktien/Fonds: Verkauf und Rückkauf am selben Tag – Gestaltungsmissbrauch ja oder nein?


    Fragen:
    1. Bezieht sich das nur darauf, wenn man Verluste mit Gewinnen verrechnen möchte, um jährlich Steuern zu sparen und/oder
    2. Auf die maximale Ausnutzung des a) Pauschbetrags, der b) NV bzw. des c) Grundfreibetrags, um maximale Gewinne jährlich steuerfrei zu realisieren
    3. Oder auf beides?
    4. Gibt es dazu eine verbindliche praktische Handhabe bzw. ein eindeutige und aktuelle Rechtssprechung?


    Quelle / Urteile:
    https://www.haufe.de/personal/…sk_PI42323_HI2239102.html
    https://www.steuer-schutzbrief…estaltungsmissbrauch.html
    https://www.wertpapier-forum.d…ieren-am-ende-des-jahres/

  • Habe das bisher so verstanden, dass es sich nur auf Verlustverrechnungen bezieht:

    1. Bezieht sich das nur darauf, wenn man Verluste mit Gewinnen verrechnen möchte, um jährlich Steuern zu sparen und/oder


    Wo konnte man was lesen, was sich auf meine 2. Frage bezieht (Gewinnmaximierung)?



    Wie im anderen Thread geschrieben nimm im Zweifelsfall eine andere ISIN.

    Klar, allgemein ginge das.


    Ich habe mich für nur max. 3 spezielle aktive Aktienfonds entschieden, in die ich investieren möchte, die ich nicht ohne weiteres tauschen/ersetzen kann/möchte und mich interessiert die Thematik im Allgemeinen.

  • Ich hatte vor Jahren mal das gleiche Problem, ich wollte Fondsanteile verkaufen, und am gleichen Tag neu keifen. Das ging aber nicht. Ich habe es dann so gemacht, dass ich in einen andren Fonds umgeschichtet habe. Dabei gab es keine Probleme.
    Gruß


    Altsachse

  • Ich hatte vor Jahren mal das gleiche Problem, ich wollte Fondsanteile verkaufen, und am gleichen Tag neu keifen. Das ging aber nicht

    a) Wie kann ich mir das rein technisch vorstellen? Du wolltest diese Verkaufs-Order aufgeben und erhieltst dann einen Hinweis:
    „Wir können die Order nicht ausführen, weil...“?


    Oder wie war das?


    b) Hast du deine Anteile mit Gewinn oder Verlust verkauft?

  • War bei mir kein Problem das Schüttaus Holzurück Verfahren durchzuführen. Comdirect bzw. Fondsdepotbank.
    Ist eine Frage der technischen Plattform bzw. ob Wertpapierkredit eingeräumt wurde.


    Die andere Frage ist War eurer Verrechnungskonto gedeckt? Wenn nämlich erst der Verkaufserlöss dort Gutgeschrieben werden muß .
    Und der folgende Kauf ein Guthaben dort erwartet, dann ist dass die Erklärung.


    Lösung : Schritt für Schrit : Verkauf , Gutschrift, Kaufauftrag

  • Bei den folgenden Gedanken geht es mir nicht um eine moralische Bewertung, sonder vielmehr darum, zu hinterfragen, um die Thematik besser zu verstehen.


    Mich interessiert eure Meinung dazu, ob es für euch dabei einen Unterscheid macht, ob ihr dadurch Gewinne oder Verluste realisiert?


    Es gibt mindestens zwei Gründe (ohne das höchstwahrscheinlich ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt), warum man Anteile verkauft und anschließend wieder zurück kauft, um


    1. Gewinne zu realisieren
    um evtl. Steuerfreibeträge – die staatlich angeboten werden – maximal auszunutzen zu können
    z. B. via Sparer-Pauschbetrag oder Grundfreibetrag
    Auch wenn der Vorgang unnötig erscheint, ist dieser unter Umständen nötig, um die Freibeträge zu erreichen


    2. Verluste zu realisieren
    um diese mit bestehenden Gewinnen verrechnen zu können – die Steuerschuld in diesem Jahr verringern zu können.
    Alternative wäre dazu:
    a) Verlust ohne anschließenden Rückkauf und in diesem Jahr verrechnen oder
    b) darüber hinausgehend ein Verlustvortrag** – was staatlich angeboten wird – zeitlich unbefristeter Vortrag
    ** Gilt analog z. B. auch für Verluste aus Selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung)


    Wenn ich das richtig verstehe, ist genau das – zumindest in den USA – unter Umständen untersagt => Thema „Wash Sale“*


    –––
    * Ein Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren wird als sogenannter „Wash Sale“ (Scheintransaktion) eingestuft, wenn ein Trader Aktien oder andere Wertpapiere zu einem Verlust verkauft und die gleichen oder äquivalente Aktien/Wertpapiere binnen einer Wash-Sale-Frist von 61 Tagen wieder erwirbt.
    Quelle

  • Lösung : Schritt für Schrit : Verkauf , Gutschrift, Kaufauftrag

    Danke. Das ist die technische Lösung – Deckung muss bestehen.

  • Hallo @zf100,
    die Bank hat mir mitgeteilt, dass ein Verkauf, und sofortiger Neukauf der gleichen Depotposition, nicht möglich ist.
    Ich habe mir wie schon geschrieben durch Fondstausch geholfen. Beim nächsten anstehenden Fondstausch ging es dann wieder zurück.
    Zweck des ganzen war es, aufgelaufene Buchgewinne mitzunehmen.
    Gruß


    Altsachse