Seit 01.01.2018 gilt ja das neue Investmentsteuergesetz. U.a. wird bei thesaurierenden Fonds und ETF eine jährliche Vorabpauschale ermittelt, die den Basiszins berücksichtigt. Ausführlich ist das hier beschrieben:
https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/
Grob zusammengefasst:
1) Falls ein ETF am Jahresende weniger wert ist als am Jahresanfang, wird keine Steuer fällig.
2) Falls er an Wert zulegt, wird entweder die Wertsteigerung oder der Basisertrag versteuert (das Kleinere davon).
Definition Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum Jahresanfang x Basiszins x 0,7
Definition Basiszins = Zins der 15-jährigen Bundeswertpapiere am ersten Handelstag des Jahres
Quelle: https://www.bundesbank.de/dyna…414&listId=www_s140_it03b
So weit, so gut (naja, das Gesetz war schon ein ziemliches Monster, wir haben uns durchgefressen...).
Dieser Basiszins lag im Jahr 2018 bei 0,87%, im Jahr 2019 bei 0,52% und im Jahr 2020 bei 0,07%. Zuletzt also fast Null, wodurch bei Thesaurierer fast keine jährlichen Steuern mehr anfallen.
>>> Nun kommt die Preisfrage: Was passiert, wenn dieser Zins weiter sinkt und ins Negative abtaucht? Haben wir dann negative Erträge und erhalten eine jährliche Steuergutschrift, die beim späteren Verkauf anzurechnen sein wird? <<<
Die oben verlinkte Zeitreihe der Bundesbank endet aktuell am 19.05.2020 bei einem Zinssatz von minus 0,27%.
Im Investmentsteuergesetz finde ich keine Begrenzung auf positive Werte (https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__18.html).