VL als Tilgung in einen Darlehensvertrag einbringen!

  • Hallo Zusammen,


    ich habe 2013 ein Darlehensvertrag mit meiner Bank für einen Hauskauf vereinbart. Die letzte Auszahlung aus dem Darlehen erfolgte im April 2014. Der Vertrag ist über 20 Jahre mit der Bank vereinbart.


    Ich würde gerne nach 10 Jahren aber von meiner Sonderkündigungsrecht gebraucht machen um von den aktuellen Zinskonditionen zu profitieren, gleichzeitig würde ich gerne aber ab Oktober die VL vom Arbeitgeber als Tilgung mit in den Vertrag einzahlen. Ändert sich dadurch etwas an den Kündigungsfristen?


    Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.


    LG Birkusch

  • Klick


    Ich mach dich mal auf diesen Thread aufmerksam... Unbedingt drauf achten, dass die Bank VOR Abschluss des Darlehens bestätigt, dass das Darlehen dann VWL konform ist. Nach 5. VermBG §2


    Ich habe gerade große Probleme an die VWL heran zu kommen.

  • Was meinst Du mit an VWL herankommen?, im Rahmen der Zahlung in einen Darlehensvertrag?


    Mein AG bietet Zahlungen von vwl grundsätzlich an. Nun haben wir ein Haus gekauft und ich wollte die VWL Leistung in das Darlehen fließen lassen.


    Also habe ich bei der Bank gefragt, welche Unterlagen die brauchen für eine Zahlung von vwl zu Gunsten des Darlehenkontos.

    Antwort der Bank: keine Einzahlung von vwl möglich. Das dürfte zwar nicht korrekt sein, weil sich die Tilgungsrate nicht ändern würde und keine steuerliche Bescheinigung ausgestellt werden muss, aber das habe ich erstmal so hingenommen.


    Denn dann habe ich versucht meinem AG zu einer Direktauszahlung auf mein Konto analog 5. VermBG §3 zu bewegen. Dazu muss der AN dem AG laut Gesetz "eine Bestätigung des Gläubigers vorlegen, dass das Darlehen zur Finanzierung einer im Inland belegenen Immobilie dient". Danach bei der Bank gefragt verweigert sich diese mir eine entsprechende Bestätigung auszustellen. Also verweigert sich mein AG der Direktauszahlung.


    Somit bekomme ich weiterhin keine VWL. Ombudsmann ist angerufen. Mal sehen was draus wird.

  • Hallo Zusammen,


    meine Bank hat mir folgendes schriftlich bestätigt:


    gem. §3 Abs. 3 S. 1 VermBG kann der AG die VL auf das Darlehenskonto bei der Bank überweisen da diese die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5 VermBG erfüllt.


    Die Bestätigung habe ich meinem Arbeitgeber gegeben und jetzt wird die VL direkt auf das Darlehenskonto überwiesen.

  • Genau sowas braucht mein AG halt auch.

  • Hat die DKB auch geschrieben, warum ihr das so schwer gefallen ist?

    Verstehe deine Frage nicht. Habe nie erwähnt das es die DKB betrifft und auch nicht das es denen schwer gefallen ist.


    Mein anliegen war zu erfahren ob sich mein Sonderkündigungsrecht von 10 Jahren durch die Überweisung der VL vom Arbeitgeber ändert oder nach hinten verschiebt. So wie wenn man die Tilgungsätze ändert der Sonderkündigungsrecht Zeitraum von vorne beginnt.

  • Hat die DKB auch geschrieben, warum ihr das so schwer gefallen ist?

    Nein, trotz mehrfacher expliziter Nachfrage kommt nur, dass sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind.


    Insbesondere in Bezug auf §3 stimmt das auch. Das Gesetz legt nur dem AN eine Beibringungsverpflichtung dem AG gegenüber auf. Den Gläubiger trifft hieraus keine Verpflichtung den AN entsprechendes beizubringen...

  • Seewolf ...na super. Und die schlank aufgestellte Bank hat dafür keinen internen Prozess und "kann" es deswegen nicht... Ob man es treuwidriges Verhalten der Bank ansehen könnte, Dir hier im Zusammenhang Eures Vertrages eine für Dich wichtige Sache vorzuenthalten, die nur sie bringen kann? Mal sehen, was der Ombudsmensch sagt.


    Noch ein Gedanke: Oder haben die hauptsächlich ein Problem damit, dass durch die VL die Tilgung erhöht wird und damit weniger Zinseinnahmen kommen? Dann könntest Du anbieten im Gegenzug auf Sondertilgungen zu verzichten bzw. Deine eigene Rate um den VL-Betrag zu kürzen.


    Birkusch Entschuldigung für die Verwirrung. Ihr hattet beide hier den Namen der betreffenden Bank nicht genannt. Seewolf hatte aber hier Vermögenswirksame Leistungen - So lohnt sich VL-Sparen richtig gesagt, dass es bei ihm die DKB ist. Ich meinte also ihn.

  • Update:


    Übrigens ist inzwischen der Schiedsspruch des Ombudsmann da. Auch der ist der Meinung, das die DKB nach BGB verpflichtet ist eine Bestätigung für den AG auszustellen. Das hat sie allerdings immer noch nicht getan...


    Zwar ist das inzwischen aufgrund einer Tarifänderung nicht mehr relevant, aber es bliebe nur die Klage.


    MfG

  • Die Spruch des Ombudsmann ist für die Bank nicht verpflichtend!

    Moin,


    es gab keine Reaktion der Bank und damit hat die den Spruch nicht anerkannt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht dem Spruch folgen würde ist allerdings hoch. Und der Ombudsmann und das Schiedsverfahren werden von der DKB selbst propagiert...


    Interessant finde ich, dass keinerlei Begründung geliefert wird für die Ablehnung.

  • Muss natürlich "der Spruch" heißen.


    Verstehe deine Frage nicht. Habe nie erwähnt das es die DKB betrifft und auch nicht das es denen schwer gefallen ist.


    Mein anliegen war zu erfahren ob sich mein Sonderkündigungsrecht von 10 Jahren durch die Überweisung der VL vom Arbeitgeber ändert oder nach hinten verschiebt. So wie wenn man die Tilgungsätze ändert der Sonderkündigungsrecht Zeitraum von vorne beginnt.

    Mir wäre neu, dass dem so ist. Es ändert sich doch das Sonderkündigungsrecht nicht, wenn man den Tilgungssatz erhöht/ändert, der Ursprungsvertrag bleibt doch davon unberührt!


    Eine Bank refinanziert sich doch nicht neu und erstellt deswegen neue Darlehensverträge, als dass eine neue Zinsfestschreibungszeit beginnt.

  • Für mich stand nie zur Debatte die Tilgungsrate in Summe zu ändern. Nur eben in zwei Buchungen wollte ich die monatliche Tilgung aufteilen.


    Ja, in meinem Fall DKB

    Sorry, kann dann aber auch mal nerven, wenn ein Kunde solche Wünsche hat!!


    Du wolltest für 2 Zahlungen/Buchungen die VL einfließen lassen?