Einnahmen im Ausland, Doppelbesteuerungsabkommen

  • Hallo!


    Nach längerer passiver Teilnahme an der Community und vor allem als fleißiger Zuschauer von Finanztip habe ich jetzt auch eine rechtliche Frage bevor ich das ansässige Finanzamt/meinen Steuerberater verrückt mache. Evtl findet sich jemand, der sich mit Doppelbesteuerungsabkommen auskennt.


    Kurze Vorgeschichte:
    Meine Partnerin ist Kanadierin und aktuell für ein kanadisches Unternehmen tätig, arbeitet aber von Deutschland aus. Bisher werden Steuern etc. in Kanada gezahlt und sie überweist sich selbst in unregelmäßigen Abständen Beträge von ca. 5000-8000 Euro (ca. alle 3-4 Monate) für Ausgaben (Miete etc..).
    In kurz- bis mittelfristiger Zukunft ist die Hochzeit geplant. Sie würde sehr gerne vorerst weiter für das kanadische Unternehmen arbeiten. Sie überweist nur einen Bruchteil (bzgl. Altersvorsorge bleibt der Großteil der Einnahmen dort) ihres Gehaltes nach Deutschland, eben das was sie benötigt. Sie ist erst seit Mai (wieder) in dem kanadischen Unternehmen tätig, hat vorher ein Jahr Pause gemacht.


    Jetzt zu meinen/unseren Fragen:
    1) Wird der Betrag, der überwiesen wird, ebenso freigestellt entsprechend der Freistellungsmethode? Oder muss hierfür das gesamte Gehalt überwiesen werden?
    2) Muss man diesbezüglich noch weitere Dinge beachten? Auch bzgl. der Rendite, die aufgrund der Anlagen zur Altersvorsorge, in Kanada erwirtschaftet werden?


    Vielleicht kennt sich damit ja jemand aus oder hatte mit ähnlicher Thematik zu kämpfen.
    Über Antworten würde ich mich freuen! :)