Hausrat mit Wohnungsschutzbrief und Glasbruch

  • Hallo,


    meine aktuelle Versicherung umfasst folgende Leistungen für Hausrat inkl. Wohnungsschutzbrief (Gesamtbeitrag Brutto 82,90€ jährlich):


    Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss.




    Die Glasversicherung beinhaltet folgende Leistungen:



    Die Glasversicherung (Jahresbeitrag Brutto 34,70€) habe ich in 7 Jahren noch nie gebraucht. Im Bad habe ich einen sonderangefertigten Spiegel, eine Dusche mit Plexiglas, in der Küche einen Induktionsherd von Miele (Kochfeld aus Glas, Backofentür aus Glas), Lampen in allen Räumen und Fensterscheiben/Balkontür. Sonst fällt mir nichts mehr ein.


    Der Keller ist in all den Jahren zwei Mal überschwemmt worden, vermutlich nach starkem Regen. Die genaue Ursache (z. B. Wasser von außen eingedrungen, Grundwasser hochgedrückt etc.) ist immer noch unbekannt. Der Fall liegt vor Gericht. Die Versicherung sagt, dass es kein abgedeckter Schaden ist.


    Den Wohnungsschutzbrief habe ich ein Mal in Anspruch genommen, weil ich mich ausgesperrt habe. Das ist auch der Hauptgrund, weshalb ich diesen Zusatz abgeschlossen habe.


    Nun zu meinen Fragen:
    Sind Leistungsumfang und Preis von Hausratversicherung und Wohnungsschutzbrief noch zeitgemäß und angemessen?


    Gibt es so einen Wohnungsschutzbrief auch bei anderen Versicherungen, kann man das sogar separat versichern oder ist der Begriff ungünstig? Ich habe dazu nichts Vergleichbares bei anderen Versicherungen als Zusatz zur Hausratversicherung gefunden.


    Bei Glas bin ich mir unsicher. Ich habe die Versicherung bisher nie gebraucht.


    Vielen Danke für eure Hilfe!

  • Hallo gago,


    um mit Ihren Fragen von hinten anzufangen:


    Die Glasversicherung sollte man wirklich hinterfragen. Was kostet Ihnen z.B.die Sonderanfertigung des Spiegels?


    Die Bemerkung zum Keller ist unverständlich. Sind Sie der Hauseigentümer? Nach den hier dargestellten Bedingungen Ihrer Hausratversicherung ist weder das oberirdische Eindringen von Regenwasser noch das Hochdrücken von Grundwasser versichert (letzteres übrigens auch nicht in den standardmäßigen Elementargefahrenversicherungen).
    Eine Deckung bestünde aber z.B., wenn das Regenfallrohr geplatzt wäre und das Regenwasser den Keller geflutet hätte.


    Nicht mehr zeitgemäß ist die Begrenzung des Schadenersatzes bei grober Fahrlässigkeit auf 50%. Da sollten Sie sich einen Anbieter suchen, der auf diesen Einwand gänzlich verzichtet.


    Es gibt weitere Versicherer, die einen „Wohnungsschutzbrief“ oder ähnliches anbieten. Wenn Sie nicht selbst recherchieren wollen, fragen Sie einen Makler. Wenn der „Wohnungsschutzbrief“ irgendwo in einem Paket mit drin ist, OK. Extra Geld würde ich dafür nicht ausgeben. Wie viel hätten Sie für Ihre Türnotöffnung bezahlt und wie viel Prämie steht dem gegenüber? Einige Punkte (z.B. Heizungsausfall, Wespennest) gehen einen Mieter nichts an, andere kann man vorsorglich anders regeln.


    Die Basisprämie Ihrer Hausratversicherung liegt mit reichlich 1 Promille im guten Bereich. Entscheidender als 10 Euro einzusparen, sollten aber die Versicherungsbedingungen sein. Was heute alles Standard ist, können Sie in den Musterbedingungen des GDV nachlesen.



    Gruß Pumphut

  • Danke erst mal.


    Der Spiegel hat 165€ gekostet.


    Ich bin Mieter. Beim Schaden im Keller hätte vermutlich die Gebäudeversicherung des Vermieters einspringen müssen. Doch der hat sich bis dato nicht zu den Vorfällen geäußert.


    Ich weiß nicht, was die Türöffnung gekostet hätte.

  • 1) Die Gebäudeversicherung hat keine Ahnung , ob und daß Sie im Keller einen Schaden hatten - da muß man schon erstmal sich selber melden und einen Schaden anzeigen - und die Schadensformulare ausfüllen....


    2) Die Fragestellung ist insofern schlecht , weil ::: wo wohnen Sie denn nun Im Erdgeschoß oder weiter oben -- haben Sie der Versicherung schon gemeldet, daß Sie ggf. umgezogen sind und die neue Wohnung größer oder kleiner ist ????