Erfahrungen mit der DKB

  • Nein, das ist völliger Unsinn. Die Beweislast liegt bei der Bank und zwar die Beweislast dafür, dass der Kunde grob fahrlässig gegen die Vorgaben der Bank verstoßen hat.


    Dementsprechend gibt es auch so gut wie keine Bankkunden, die z. B. in Phishingfällen tatsächlich auf dem Schaden sitzen bleiben

    Meine Argumentation war: Die Protokolle der Bank belegen, dass der Kunde die Zahlung mit seinen beiden geheim/in seinem Besitz zu haltenden Faktoren autorisiert hat. Die Bank durfte somit davon ausgehen, dass die Zahlung rechtmäßig erfolgt ist. Ihre Argumentation geht aus meiner Sicht in eine andere Richtung.

    Wer haftet wenn das Konto leergeräumt wurde (ok, ist aus 2015)


    Auf Trustpilot (DKB) finde ich einige Kunden, die beklagen, auf dem Schaden sitzen geblieben zu sein.

  • KleinesWuerstchen Selbst der von Dir verlinkte Artikel erklärt das Gegenteil von dem, was Du behauptest: Der Kunde hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung des ihm entstandenen Schadens gegen die Bank, falls sein Konto leergeräumt wird. Ob die Bank im zweiten Schritt einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kontoinhaber hat, weil dieser grob fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, muss dieser beweisen und gerichtlich feststellen lassen. Sofern ein Richter im Sinne der Bank urteilt, kommt es zu einer Aufrechnung der Ansprüche (und der Kontoinhaber erhält in Summe ggf. nichts erstattet). Aber wir halten fest: Dazu muss die Bank ja auch erst nachweisen, dass man grob fahrlässig gehandelt hat und z. B. sein Online-Banking auf einem unsicheren Gerät ohne Virenschutzprogramm nutzt.


    Auf Trustpilot tummeln sich allerlei möglichen negativen Bewertungen. Ob dort alle in ihrem Ärger gerne zugeben, vielleicht nicht ganz unschuldig an dem Schaden gewesen zu sein (Stichwort Phishing, TAN-Weitergabe an dubiose Anrufer, etc.)? :/

  • KleinesWuerstchen Selbst der von Dir verlinkte Artikel erklärt das Gegenteil von dem, was Du behauptest: Der Kunde hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung des ihm entstandenen Schadens gegen die Bank, falls sein Konto leergeräumt wird. Ob die Bank im zweiten Schritt einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kontoinhaber hat, weil dieser grob fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, muss dieser beweisen und gerichtlich feststellen lassen. Sofern ein Richter im Sinne der Bank urteilt, kommt es zu einer Aufrechnung der Ansprüche (und der Kontoinhaber erhält in Summe ggf. nichts erstattet). Aber wir halten fest: Dazu muss die Bank ja auch erst nachweisen, dass man grob fahrlässig gehandelt hat und z. B. sein Online-Banking auf einem unsicheren Gerät ohne Virenschutzprogramm nutzt.


    Auf Trustpilot tummeln sich allerlei möglichen negativen Bewertungen. Ob dort alle in ihrem Ärger gerne zugeben, vielleicht nicht ganz unschuldig an dem Schaden gewesen zu sein (Stichwort Phishing, TAN-Weitergabe an dubiose Anrufer, etc.)? :/

    Im Netz liest man doch meist nur Negatives…

  • KleinesWuerstchen Selbst der von Dir verlinkte Artikel erklärt das Gegenteil von dem, was Du behauptest:

    Ich zitiere: "Ärgerlich ist hier nur für den Kontoinhaber, dass er sein gestohlenes Geld nicht wieder zurückbekommt." Der hier zur führende Beweis wird wohl mittels der Protokolle erfolgen. Damit bin ich raus aus der Diskussion, da es hier ja um die DKB geht.

  • Redundanz.
    Sich ausschließlich auf eine Smartphone-App zu verlassen, setzt voraus:

    • ein Smartphone, das weder verloren, noch kaputt, noch kompromittiert ist
    • eine vernünftig implementierte und getestete App

    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein TAN-Generator zuhause verloren oder kaputt geht, halte ich persönlich für sehr viel kleiner als dass dies bei einem überallhin mitgenommenen Telefon passiert.


    Dem technischen Fortschritt zum Opfer fallen können natürlich beide Lösungen. Und ich setze auch beide ein, womit ich selbstverständlich auch mehr potentielle Einfallstore habe.

    Angesichts der Häufigkeit von Updates dieser Apps mit der Begründung "Bugfixing und Stabilitätsverbesserungen". Hust...

  • Grundsätzlich haftet für eine nichtautorisierte Zahlungsanweisung die anweisende Bank (§ 675u BGB) und nicht der Bankkunde, es sei denn, die Bank kann dem Bankkunden aufgrund seines Verhaltens eine grober Fahrlässigkeit nachweisen (§ 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB). Dann kann die Bank mit einem eigenen Schadensersatzanspruch gegen den Bankkunden aufrechnen.


    https://www.anwalt.de/rechtsti…g-gepluendert-185285.html


    Wenn ein Kunde einem Fremden seine Anmeldedaten überläßt und dann noch die Push-TAN ungelesen bestätigt, dann ist das meiner Meinung nach, grobe Fahrlässigkeit.

  • Ich hänge mich hier mal dran:

    Hat jemand in der neuen App oder der neuen Weboberfläche gefunden, wie man Überweisungsvorlagen anlegen und auswählen kann?

    (Entweder ich bin blind oder die Funktion fehlt komplett.)

  • Ich hänge mich hier mal dran:

    Hat jemand in der neuen App oder der neuen Weboberfläche gefunden, wie man Überweisungsvorlagen anlegen und auswählen kann?

    (Entweder ich bin blind oder die Funktion fehlt komplett.)

    Am Desktop: Aufträge / Konto auswählen / Button "Auftrag anlegen"
    analog in der App über das Plus-Symbol oben rechts

  • Über das Plus kann ich einen Dauerauftrag oder einen Sparauftrag anlegen. Ich suche aber eine Überweisungsvorlage.

    Entschuldigung. Du hast Recht, finde ich auch nicht.
    Ein Trauerspiel mit den Beta-Versionen, die nicht alle Grundfunktionen abdecken. Die Ankündigung der Umschaltung hört sich dann wie eine Drohung an. Muss man wohl bei der Bank nachfragen.

  • Entschuldigung. Du hast Recht, finde ich auch nicht.
    Ein Trauerspiel mit den Beta-Versionen, die nicht alle Grundfunktionen abdecken. Die Ankündigung der Umschaltung hört sich dann wie eine Drohung an. Muss man wohl bei der Bank nachfragen.



    Danke trotzdem für die Antwort.


    Ich hatte das im Play Store schonmal Ende 2022 angemerkt, aber keine Antwort bekommen. Dann frage ich das nochmal direkt bei der DKB an, die haben ja vorhin mitgeteilt, dass sie in absehbarer Zeit die alte App und das alte Banking nicht mehr unterstützen.

  • Danke trotzdem für die Antwort.


    Ich hatte das im Play Store schonmal Ende 2022 angemerkt, aber keine Antwort bekommen. Dann frage ich das nochmal direkt bei der DKB an, die haben ja vorhin mitgeteilt, dass sie in absehbarer Zeit die alte App und das alte Banking nicht mehr unterstützen.

    Ist leider nicht sehr ergiebig und zeigt auch die Langsamkeit von Änderungen:
    https://bank.dkb.de/dein-neues…rzlich%20hinzugef%C3%BCgt

  • Dazu finde ich leider keine Einstellung. Aber mein Handy würde dann auch unentwegt vibrieren ^^


    Hat eigentlich jemand den "erweiterten Kontoschutz" aktiviert? Also Standort und IMEI freigegeben?

  • Ich hänge mich hier mal dran:

    Hat jemand in der neuen App oder der neuen Weboberfläche gefunden, wie man Überweisungsvorlagen anlegen und auswählen kann?

    (Entweder ich bin blind oder die Funktion fehlt komplett.)


    Nein das geht nicht, oder ich bin auch blind.
    Solange die alte Seite nicht abgeschaltet wird, werde ich lieber die alte Seite nutzen, ich finde sie nicht nur übersichtlicher, sie hat auch alle Funktionen die ich brauche.

    Außerdem kann man auf der neuen Seite Chip-Tan und Tan2Go nicht nutzen.

  • Nein das geht nicht, oder ich bin auch blind.
    Solange die alte Seite nicht abgeschaltet wird, werde ich lieber die alte Seite nutzen, ich finde sie nicht nur übersichtlicher, sie hat auch alle Funktionen die ich brauche.

    Außerdem kann man auf der neuen Seite Chip-Tan und Tan2Go nicht nutzen.

    Ja, ich nutze auch nur die alte Seite und die alte App.


    Der folgende Auszug aus einer Mail der DKB von heute, vermutlich an alle Kunden, hat mich jedoch aktiv werden lassen:

    "Das bisherige Banking wird bald nicht mehr unterstützt. "

  • Die Äpperei nicht nur, aber auch der DKB ist in meinen Augen ein Trauerspiel.


    Ich bin seit mehreren Jahrzehnten Online-Banker, brauche mir also nicht vorhalten lassen, technikavers zu sein. Ein Girokonto und dessen Bedienung ist für mich keine Raketenwissenschaft, für einen Programmierer kann das also kein Hexenwerk sein. Umso erstaunlicher finde ich die monatelange (oder gar schon jahrelange) Evolutionsphase der DKB-Äpp.


    Ich habe denen die Geschäftsbedingungen nicht gegengezeichnet, und zwar nicht deswegen, weil Standardkarten nun kostenpflichtig werden, sondern deswegen, weil in den Bedingungen drinsteht, daß der Kunde die Äpp als Standardweg der Kommunikation akzeptiert - und da bin ich halt nicht dabei.


    Ist ein Nebenkonto, wenn sie es mir kündigen, ist mir das ziemlich egal; wenn sie mir die nun kostenpflichtigen Karten kündigen, ist mir das auch egal, ich habe sie nie benutzt.


    Wenn sie in kürzerer Zeit das PC-Banking dicht machen, bin ich von mir aus weg.

  • Bin mal wieder voll bei dir Achim Weiss .

    Oft liest man, dass die alte App nur ein Abklatsch der Webseite ist. Ja und? Sie tut, was sie soll, hat alle Funktionen und sie sieht praktisch genauso aus, wie die Webseite, so dass man an beiden Stellen alles findet.


    Für mich war das Grauen schlechthin die Comdirect-App. Was ist der Unterschied zwischen einer Überweisung (mit €-Symbol im Icon) und einer Standardüberweisung (ohne €-Symbol im Icon). Für micht ist der € der Standard. Es wäre nur halb so blöd, wenn man an beiden Stellen seine letzten Empfänger hätte oder die gespeicherten Empfänger.
    Da wurde Klicki-Bunti klar vor die Funktion gestellt. Oder ich werd zu alt und bin in 3 Jahren wieder am Bankschalter...